AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/7befec18-a131-4236-ab88-7240b3ca5001) · Abgerufen am 04.09.2026 11:12 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/ted-763233-2023/

Abfallentsorgung Universitätsklinikum Frankfurt

Notice-ID: ted-763233-2023 · Procedure-ID: d671ba31-1097-401d-a282-9e9f9d08150f

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Stammdaten

Auftraggeber
Universitätsklinikum Frankfurt, Frankfurt am Main
Veröffentlicht
14.11.2023
Frist (Submission)
21.12.2023
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
90520000 — Abwasser, Abfall und Umwelt
Branche
Entsorgung & Recycling
Geschätzter Wert
2.226.056 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Abfallentsorgung für das Universitätsklinikum Frankfurt. Los 1 Entsorgung von Siedlungsabfällen, u.a. gemischte Siedlungsabfälle, Pappe und Papier, Hartschaumverpackungen, Weißblech, Grünschnitt, Glas, Metalle, Sperrmüll, Holz, Stallmist, Bau- und Abbruchabfälle. Los 2 Entsorgung von medizinischen Abfällen, u.a. Infektiöse, organische, zytotoxische Abfälle; gebrauchte organische/anorganische Chemikalien; halogenierte Lösungsmittel; andere Lösungsmittel verwertbar; Aufsaug- und Filtermaterialien; Verpackungen mit gefährlichen Rückständen.

Lose

2 Lose (max. 2 pro Bieter).

Vertragslaufzeit

Beginn
01.02.2024
Ende
28.01.2028

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
36 Tage

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).