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Stadt Gengenbach - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau einer Grundschule in Gengenbach
Stadt Gengenbach · Gengenbach · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
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Die Stadt Gengenbach beabsichtigt den Neubau einer 3-zügigen Grundschule am Erhard - Schrempp-Schulzentrum mit einem Ganztagsangebot für die Kinder, als Ersatz für die Be-standschulen Krähenäckerle, Strohbach und Reichenbach und Neuorganisation der Grundschule. Dabei wird es möglich sein, die vorhandene Infrastruktur am Schulzentrum mit Mensa und Sporthallen (weiterer Ausbau vorgesehen) mit zu nutzen. Für den beabsichtigten Grundschulneubau sind folgende Rahmendaten angestrebt: - 2.055 m2 Summe Schul- und Ganztagsflächen - 2.707 m2 Nettonutzfläche (mit 151 m² Nebennutzflächen und 501 m² Verkehrsflächen) Um eine integrative Planung unter Einbindung von baulicher Industriekompetenz, moderner und ansprechender Schulplanung sowie einem nachhaltigen energetischen Konzept mit dem Ziel der frühzeitigen Kosten- und Terminsicherheit und einer sehr zügigen baulichen Realisierung zu erlangen, möchte die Stadt Gengenbach ihr Bauprojekt als kombinierte Planungs- und Bauausschreibung gesamthaft an ein Team aus Objekt- und Fachplanern sowie einen Bauunternehmer vergeben. Über das Ausschreibungsverfahren soll unter den gegebenen Voraussetzungen die annehmbarste, d.h. die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch beste Lösung zur schnellstmöglichen Umsetzung der Baumaßnahmen gefunden werden. Für die Realisierung des Neubaus inkl. Ausstattung, der Herstellung der Außenanlagen und die Anbindung an die öffentliche Infrastruktur wird durch die Stadt Gengenbach maximal EUR 14,8 Mio. brutto (für die KG 200-700 inkl. Baupreissteigerung und Unvorhergesehenes) budgetiert. Der Betrag sollte unterschritten werden und beinhaltet sämtliche Baunebenkosten der Objekt- und Fachplanung, sowie etwaige Baukostensteigerungen bis zur Gesamtfertigstellung der beschriebenen Leistung. Die Stadt Gengenbach behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sollte sich im Verfahren abzeichnen, dass die Kostenobergrenze von EUR 14,8 Mio. brutto überschritten wird.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau einer Grundschule in Gengenbach.
- Gesamtbudget von maximal 14,8 Mio. EUR brutto für Neubau inklusive Ausstattung und Außenanlagen.
- Anforderung an ein integriertes Team aus Objekt- und Fachplanern sowie einem Bauunternehmer.
- Ziel ist die frühzeitige Kosten- und Terminsicherheit sowie eine zügige bauliche Realisierung.
- Bieter müssen eine wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch beste Lösung anbieten.
Die Stadt Gengenbach vergibt europaweit Planungs- und Bauleistungen für den Neubau einer 3-zügigen Grundschule mit Ganztagsangebot.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 30.06.2027
Diese Ausschreibung ist abgeschlossen. Laut der Zuschlags-Bekanntmachung zu diesem Verfahren läuft der vergebene Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das Vergabeverfahren wird unter Durchführung des "Zwei-Umschlags-Verfahrens" durchgeführt. In der Angebotsphase werden der anonymisiert einzureichende Entwurfsteil ("Umschlag 1") und der wirtschaftliche Teil ("Umschlag 2") in einem Stufenverfahren getrennt gewertet. Einzelheiten sind dem Bewerbermemorandum zu entnehmen.“
3–5 Bewerber zugelassen
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 30.01.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
- 13.12.2024 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 224 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Ed. Züblin AG1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 6.033 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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