Eigenerklärung des Bewerbers, bei juristischen Personen und Bewerbergemeinschaften der für die Dienstleistung verantwortlichen Person(en) (Projektverantwortliche) zum Nachweis der beruflichen Befähigung durch Vorlage des Nachweises zur Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt/-in", "Diplom-Ingenieur/-in", "Bauingenieur/-in" oder "Master". Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind in den EWR-/WTO-/Gap-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, deren Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung "Bauingenieur/in" oder "Master" befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderungen als "Bauingenieur/in" oder "Master", wer über ein Diplom, ein Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 213/55/EU entspricht.