AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Arbeitsmedizinische Betreuung für die Kolpingstadt Kerpen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2
Stammdaten
- Auftraggeber
- Kolpingstadt Kerpen, Kerpen
- Veröffentlicht
- 16.12.2024
- Frist (Submission)
- 21.01.2025
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- CPV-Code
- 71317200 — Architektur und Ingenieurwesen
- Branche
- Gesundheitswesen & Medizintechnik
- Geschätzter Wert
- 300.000 €
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
- KMU-geeignet
- Ja (laut Auftraggeber-Angabe)
Beschreibung
Die Kolpingstadt Kerpen beabsichtigt, zum 01.04.2025 im Bereich der arbeitsmedizinischen Betreuung für die gesamte Verwaltung, also für die Einsatzkräfte des Brandschutzes, des Rettungsdienstes, der Leitstelle sowie für die Mitarbeitende der Verwaltung, den Bauhof, der Bäder, der Jugendzentren sowie der Kindertageseinrichtungen und Schulen (hier nur die Hausmeister, das Personal des Sekretariats und der Bibliotheken, kein Lehrpersonal) den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit einer Arbeitsmedizinerin/einem Arbeitsmediziner. Die Grundlage für die Betreuung bilden die in den §§ 3 und 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) i.V.m. § 19 ASiG sowie die DGUV Vorschrift 2 in der jeweils gültigen Fassung des zuständigen Unfallversicherungsträgers genannten Aufgaben. Die arbeitsmedizinische Betreuung in dieser Leistungsbeschreibung beinhaltet gemäß DGUV Vorschrift 2 sowohl die Grundbetreuung als auch die betriebsspezifische Betreuung der Beschäftigten und Fachbereiche.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.04.2025
- Ende
- 31.03.2027
- Verlängerungsoption
- bis zu 1× verlängerbar
Verfahrens-Bedingungen
- Bindefrist
- 55 Tage
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Ausschreibung · Frist: 21.01.2025
- Vergabeergebnis
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Rheinland, Köln
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.