Als zuständige Behörde schreibt der Landkreis Kelheim mit Wirkung zum 01.05.2024 die Verkehrsleistungen der Linie „KEXI“ in der Marktgemeinde Bad Abbach / Teugn als sog. „on-demand Verkehr“ auf der Basis eines atypischen Linienverkehrs gemäß § 2 Abs. 6 i. V. m. § 42 PBefG aus.
Das Ziel des Dienstes ist es den Menschen in der Markgemeinde Bad Abbach / Teugn Mobilität nach ihren Bedürfnissen anzubieten. Dazu werden die Fahrtanfragen der Menschen gesammelt und mit Hilfe eines intelligenten Routensystems abgefahren. Dieser Dienst wird als „Ridesharing“ bezeichnet und unterliegt demnach keinem statischen Fahrplan. Der Vorteil ist, dass Fahrten gebündelt werden und die On-Demand Fahrzeuge in Echtzeit die Fahraufträge abfahren.
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Im Ridesharing werden also Angebot und Nachfrage mittels GPS gestützter-Software in einem fest definierten Bediengebiet während der
Bedienzeiten über eine Plattform vermittelt. Ein Fahrtwunsch wird in der Regel via MobilitätsApp (wird vom Landkreis gestellt) abgesetzt und in Echtzeit vermittelt ein Algorithmus den optimalen Fahrer. Die Beförderung von Fahrgästen mit ähnlichen Wegstrecken kann gebündelt werden. Nach derzeitigem Planungsstand und unter Berücksichtigung einer Haushaltsbefragung und der u.a. daraus prognostizierten
Inanspruchnahme wird die ab 01.05.2023 zu vergebende Leistung eine maximale Jahresfahrplanleistung (Nutzkilometer) von ca. 70 Tsd. km pro Jahr betragen.
Die möglichen Linienverläufe für die einzelnen Fahrten in Zone 1 (Ortsteil Bad Abbach) und Zone 2 (Haltepunkte in den Ortsteilen Teugn, Oberndorf, Peising, Lengfeld) im flexiblen On-Demand-Verkehr ergeben sich aus den in den Vergabeunterlagen aufgeführten Haltepunkten, die sowohl Ziel- als auch Endhaltestellen sein können.
Die Verkehrsleistung für beide Zonen ist Teil dieser Ausschreibung.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 3 Jahren [und kann durch den Auftraggeber um 2 weitere Jahre verlängert werden => Option 1].
Für die Erbringung der Dienstleistung ist ein Fahrzeug v