VOB/C
VOB/C ist Teil C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen — die „Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen” (ATV). Sie besteht aus DIN-Normen, die die fachgerechte Ausführung und das Aufmaß einzelner Gewerke beschreiben.
Die VOB/C bündelt die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) — eine Sammlung von DIN-Normen (DIN 18299 als allgemeine Regelung plus gewerkspezifische DIN 18300 ff., z. B. Erdarbeiten, Mauerarbeiten, Estricharbeiten). Sie konkretisiert, was zu einer Leistung gehört, wie sie auszuführen ist und wie sie abgerechnet/aufgemessen wird.
Bedeutung für Bieter
Bei VOB-Bauverträgen ist die VOB/C über § 1 Abs. 1 VOB/B Vertragsbestandteil. Für die Kalkulation ist sie zentral: Die ATV legen u. a. fest, welche Nebenleistungen ohne gesonderte Vergütung im Einheitspreis enthalten sind und welche Besonderen Leistungen separat zu vergüten sind. Wer das übersieht, kalkuliert Positionen falsch.
Abgrenzung
VOB/A = Vergabe, VOB/B = Vertragsrecht, VOB/C = technische Ausführung. Die ATV werden vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) gepflegt.
Verwandte Begriffe
VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
Die VOB regelt die Vergabe und Vertragsabwicklung von Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber in Deutschland.
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