Für Vergabestellen
Hält Ihre Ausschreibung dem Markt stand?
Der letzte Blick vor dem Absenden. Danach ist jede Erkenntnis nur noch Dokumentation — vorher können Sie den Zuschnitt noch ändern.
Vier Fragen, die vorher niemand beantwortet
- Kommen genug Angebote? Bundesweit erhielten 19 % der Verfahren nur ein einziges Angebot (letzte zwei Jahre, Stand 07/2026) — bei manchen Leistungen deutlich mehr.
- Trägt der Zuschnitt bis zum Zuschlag? 11 % der Lose endeten ohne Vergabe.
- Was mussten andere nachbessern? Jede Berichtigung kostet Frist, Aufwand und Vertrauen bei den Bietern.
- Kam der Mittelstand zum Zug? Die Losaufteilung nach § 97a GWB dient der Mittelstandsförderung. Bundesweit stammten 64 % aller Angebote von kleinen und mittleren Unternehmen — je nach Branche weicht das stark ab.
Was bundesweit üblich ist
Vier Festlegungen, die Sie beim Entwurf treffen — und für die es außerhalb des Hausgebrauchs kaum Orientierung gibt. Nach einer Eingabe oben sehen Sie dieselben Kennzahlen für vergleichbare Leistungen statt bundesweit.
- Bindefrist 60 Tage Median, bundesweit
- Vorlauf für Bieterfragen 8 Tage zwischen Frage- und Angebotsfrist
- Sicherheitsleistung 37 % forderten eine
- Nebenangebote 9 % ließen sie zu
Ausgewertet werden veröffentlichte Bekanntmachungen der letzten zwei Jahre (Stand 07/2026). Nicht jede Bekanntmachung enthält alle vier Angaben; fehlende Angaben bleiben unberücksichtigt und werden nicht als „nicht gefordert" gewertet. Ob eine Anforderung im konkreten Fall angemessen ist, entscheiden Sie — diese Übersicht beschreibt nur, was veröffentlicht wurde, und ersetzt keine Rechtsberatung.
Geben Sie oben ein Stichwort ein — der Check vergleicht mit tatsächlich veröffentlichten Verfahren derselben Art.
← Zum Benchmark Schätzwert → Dort sehen Sie, wie vergleichbare Verfahren gewichtet und welche Eignungsnachweise sie gefordert haben. Und der Entwurfs-Assistent formuliert die Leistungsbeschreibung produktneutral.