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Ausschreibung zur Beschaffung eines Generalplaners für den Neubau einer Wohnanlage
Gemeinde Leezen · Leezen · Schleswig-Holstein · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Beschreibung
Im Rahmen der Ausschreibung werden Leistungen aus dem Bereich der Generalplanung vergeben. Geplant und ausgeführt werden soll der Neubau einer Wohnanlage auf einem Grundstück mit einer Größe von ca. 2.100 m² im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 22. Der Gesamtumfang der Maßnahme beträgt voraussichtlich 12 Wohneinheiten in einem Wohnungsmix aus ein bis drei Personen-Wohnungen (ca. 790 m² Gesamtwohnfläche) mit den folgenden Eckdaten: - Wohnflächen: zwischen ca. 47 und 82 m² Ein energetisches Konzept liegt noch nicht vor. Es sind mehrere Energieversorgungskonzepte (Biogas, Abwasserwärme, Wärmepumpe) möglich, die von dem Auftragnehmer auf Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen sind.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe von Generalplanungsleistungen für den Neubau einer Wohnanlage mit ca. 12 Wohneinheiten und 790 m² Wohnfläche.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–3 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis gem. Preisblatt 50 %Preis
Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist. Hierfür werden die für jeden Bieter ermittelten Leistungspunkte je Konzept zusammengezählt und durch den Wertungspreis gemäß Preisblatt (netto) dividiert. Die Zuschlagskennzahl ist umso höher, je mehr Leistungspunkte der Bieter erzielt bzw. je kleiner sein Angebotspreis ist. Den Zuschlag erhält das Angebot, welches die höchste Zuschlagskennzahl erzielt. Preis: Die in dem Angebotsformular angegebenen Einzelpositionen (netto) werden addiert und so der Angebotspreis (netto) ermittelt. Dies ist der Preis, der bewertet wird.
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Projektdurchführungskonzept 50 %Qualität
Die Leistungswertung erfolgt anhand einer Konzeptbewertung. Die Darstellungen in den Konzepten müssen sich auf den konkreten Auftragsgegenstand beziehen und ein konkretes Leistungsangebot des Bieters beinhalten. Ausführungen in diesem Konzept werden nur für die Wertung der Angebote berücksichtigt, soweit sie durchsetzbare Verpflichtungen des Bieters enthalten. Die Konzeptionen werde im Einzelnen wie folgt bewertet: 1.) Konzept zur Gestaltung der Planungsaufgabe: Ziel ist, dass der Bieter darlegt, welche Anforderungen er an das Projekt unter Berücksichtigung der Vergabeunterlagen sowie der relevanten Planungsgewerke erkannt hat und wie er die Planungsaufgabe lösen möchte. Für die Auftraggeberin ist hier die Herangehensweise an das Projekt und dessen Durchführung (zügige Realisierung der Planungsaufgaben, Ablauf des Planungsprozesses, Umgang mit Schnittstellen zu anderen Gewerken) relevant. Dargestellt werden soll eine an den notwendigen Planungsgewerken orientierte Konstruktion des Wohnungsneubaus. Diese Aufgabe soll der Bieter planerisch darlegen. Relevant ist, dass das Konzept eine sinnvolle Struktur aufweist und die besonderen Planungsanforderungen, die sich aus den Vergabeunterlagen ergeben, berücksichtigt. Es soll die planerisch-methodische Herangehensweise an die einzelnen Planungsleistungen beschrieben werden. Der Auftraggeberin kommt es darauf an, dass planerische Vorgehen des Bieters anhand der konzeptionellen Erläuterungen nachvollziehen zu können und Lösungen aufgezeigt zu bekommen. 2.) Organisationskonzept Ziel ist, dass der Bieter darlegt, wie seine personelle Organisation im Rahmen dieses Projektes aufgestellt werden soll, um schnellstmöglich nach der Beauftragung durch die Auftraggeberin mit der Planung der jeweiligen Gewerke zu beginnen. Der Bieter soll in seinem Konzept daher darstellen, wie er gewährleistet, dass über den gesamten Projektzeitraum eine ausreichende Anzahl von projektbeteiligten Personen zur Verfügung steht, um Verzögerungen bestmöglich vermeiden zu können. Hierzu zählt insbesondere die Darlegung der Vertretungsregelungen für den Ausgleich unvorhergesehener personeller Ausfälle und der zügige Projektbeginn nach Auftragserteilung. Wichtig für die Auftraggeberin ist, dass der Bieter einen ständigen Ansprechpartner bereithält. Zudem soll er auch die Planungen der Auftraggeberin im Rahmen dieses Projekts berücksichtigen. Der Auftraggeberin kommt es darauf an, dass die personelle Organisation des Bieters derart ausgestaltet ist, dass keine personellen Engpässe entstehen. 3.) Konzept zur Kosten- und Terminkontrolle: Ziel ist, dass der Bieter eine valide Kosten- und Terminkontrolle vorlegt, die eine zügige Projektdurchführung gewährleistet und eine Überschreitung vereinbarter Kosten vermeidet. Der Bieter soll darlegen, wie er sicherzustellen gedenkt, dass die vereinbarten Kosten und Termine für die auftragsgegenständlichen Planungsleistungen nicht überschritten werden. Hierbei ist insbesondere eine fortlaufende und an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit orientierte Kostenkontrolle zu gewährleisten. Diesbezüglich soll der Bieter seine Methoden darstellen, wie er die termingerechte Realisierung sicherzustellen gedenkt. Bei der konzeptionellen Darstellung ist auch die Erforderlichkeit von Ortsterminen zu berücksichtigen. In allen Konzepten ist ein fachplanungsübergreifender Ansatz darzustellen. Der Auftraggeberin kommt es darauf an, dass die hierfür notwendigen Maßnahmen plausibel dargelegt und inhaltlich erläutert werden. Bewertung der Konzepte: 0 Punkte: Das jeweilige Konzept des Bieters entspricht nicht den Anforderungen. Die Anforderungen bzw. Erwartungen werden nicht erfüllt oder die Herangehensweise des Bieters ist inhaltlich nicht schlüssig dargestellt. Dies gilt auch, wenn die Anforderungen bzw. Erwartungen lediglich stichpunktartig ohne weitere Ausführungen wiederholt werden. 2 Punkte: Das jeweilige Konzept des Bieters entspricht nur mit erheblichen Einschränkungen den Anforderungen. Anforderungen bzw. Erwartungen werden nur mit erheblichen Einschränkungen erfüllt sind und die Herangehensweise des Bieters weist inhaltliche Unschärfen auf. Das Konzept lässt also nur eine nicht ausreichende Durchführung der Leistungen erwarten. 4 Punkte: Das jeweilige Konzept des Bieters entspricht mit Einschränkungen den Anforderungen. Anforderungen bzw. Erwartungen werden mit Einschränkungen erfüllt und die Herangehensweise des Bieters ist inhaltlich größtenteils schlüssig dargestellt. Im Hinblick auf die Zielsetzung der Leistung verspricht sie eine ausreichende Umsetzung. 6 Punkte: Das jeweilige Konzept des Bieters entspricht den Anforderungen. Die Anforderungen bzw. Erwartungen werden vom Bieter erfüllt und die Herangehensweise ist inhaltlich schlüssig dargestellt. Im Hinblick auf die Zielsetzung der Leistung verspricht das Konzept mit kleinen Einschränkungen Erfolg. 8 Punkte: Das jeweilige Konzept des Bieters entspricht vollumfänglich den Anforderungen. Anforderungen bzw. Erwartungen werden vollumfänglich erfüllt und die Herangehensweise des Bieters ist in jeder Hinsicht schlüssig dargestellt. Im Hinblick auf die Zielsetzung der Leistung ist sie Erfolg versprechend. Dies ist im Konzept grundsätzlich schlüssig dargestellt und verspricht daher eine über den Erwartungen liegende Leistungserfüllung. 10 Punkte: Das jeweilige Konzept des Bieters ist hinsichtlich dieses Konzepts der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich. Anforderungen bzw. Erwartungen werden vollumfänglich erfüllt und die Herangehensweise des Bieters ist der Zielerreichung in herausragender Weise dienlich. Das Konzept verspricht daher eine weit über den Erwartungen liegende Leistungserfüllung. Bei der Bewertung der Konzepte kann ein Bieter maximal 30 Punkte erhalten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Bestätigung, dass die geforderte Betriebspflichtversicherung (Deckungssumme von mindestens EUR 2.500.000,00 je Schadensfall für Personenschäden, mindestens EUR 2.000.000,00 je sonstige Schäden) besteht);
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Siehe Teilnahmeformular des Auftraggebers zu folgenden Punkten: 1) Angabe der in den letzten fünf Jahren abgeschlossenen Referenzprojekte des Bewerbers, die mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind. Die Referenzprojekte sind mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllen: - Gegenstand der Referenz ist ein Generalplanervertrag über ein Neubauprojekt mit Wohnbezug, der sämtliche oder zumindest die wesentlichen der hier relevanten Leistungsbilder der HOAI (Objektplanung ohne Freianlagen, Statik, TA und Brandschutz) umfasst; - Für das Vorhaben wurden mindestens die Leistungsphasen 1 bis 8 bearbeitet und abgeschlossen; - Die Planung fällt mindestens in die Honorarzone III des jeweiligen Planungsgewerkes. Anzugeben sind jeweils: - Auftragsgegenstand und durchgeführte Leistung (stichpunktartig), - Referenzgeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer, - Auftragsjahre, - Auftragsvolumen. 2.) Profil für den Auftrag vorgesehenen Projektleiter und seines Stellvertreters. 3.) Integritätserklärung einschließlich der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Verfehlungen und Eintragungen in das Register zum Schutz fairen Wettbewerbs. Nähere Informationen hierzu finden sich in dem anliegenden Teilnahmeformular. ______________________________________________________ Objektive Kriterien für die Auswahl der Bewerber, die zum Angebot aufgefordert werden: Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt 5.1.9) dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet. Sollten mehr als drei Teilnahmeanträge geeigneter Bewerbender form- und fristgemäß eingehen, nimmt die Auftraggeberin eine Bewertung anhand der eingereichten Referenzen vor. "Geeignet" - 4 Punkte erhalten grundsätzlich noch geeignete Bewerber. "Gut" - 5 bis 6 Punkte erhalten Bewerber, deren Referenzpool aus Sicht der Auftraggeberin erkennen lässt, dass der Bewerber erfolgreich Projekte über Leistungen erbracht hat, welche mit den hier gegenständlichen Leistungen vergleichbar sind. "Sehr gut" - 7 bis 8 Punkte erhalten Bewerber, deren Referenzpool aus Sicht der Auftraggeberin erkennen lässt, dass der Bewerber erfolgreich Projekte über Leistungen erbracht hat, welche mit den hier gegenständlichen Leistungen vergleichbar sind und gleichzeitig entweder eine größere Komplexität aufweisen, oder solche im Auftrag öffentlicher Auftraggeber gewesen sind. "Hervorragend" - 9 bis 10 Punkte erhalten Bewerber, deren Referenzpool aus Sicht der Auftraggeberin erkennen lässt, dass der Bewerber erfolgreich Projekte über Leistungen erbracht hat, welche mit den hier gegenständlichen Leistungen vergleichbar sind und eine größere Komplexität aufweisen und solche im Auftrag öffentlicher Auftraggeber gewesen sind. Innerhalb einer Notenkategorie ("Gut", "Sehr gut" oder "Hervorragend") entscheidet der direkte Vergleich der Bewerber. Besteht weiterhin Punktegleichstand, entscheidet, ob und in welchem Umfang die für den hiesigen Auftrag vorgesehene Projektleitung an den Referenzprojekten beteiligt war. Besteht weiterhin Gleichstand, entscheidet das Zufallslos. Die drei geeigneten Bewerber mit den meisten Punkten verbleiben im Wettbewerb. Die Auftraggeberin wird maximal drei Bewerber zur Abgabe eines Angebots auffordern. Bei dem Rückzug eines Bieters aus dem laufenden Angebotsverfahren behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, den nächstgeeigneten Bewerber aus dem Teilnahmewettbewerb vor Ablauf der Angebotsfrist zur Angebotsabgabe nach zu nominieren. Dies steht im Ermessen der Auftraggeberin.
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Nachunternehmer-Anteil
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Die Anforderungen aus der Bekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bietergemeinschaft dazu gemachten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertrages. Ausgefülltes Teilnahmewettbewerbsformular einschließlich erforderlicher Anlagen hinsichtlich der persönlichen Lage/Angaben des Bieters. Bei Bietergemeinschaften ist das Teilnahmeformular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied unter Hinweis auf das Vorliegen einer Bietergemeinschaft gesondert einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Reservierte Auftragsausführung
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 26.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 6.228 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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