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Rahmenvertrag zum Bezug von Netzwerkausrüstung des Herstellers Extreme Networks
Brandenburgischer IT-Dienstleister · Potsdam · Brandenburg · Landesbehörde
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Vergabe-Ergebnis
Bieter-Übersicht: 6 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: SYSTEMA Gesellschaft für angewandte Datentechnik mbH. Die übrigen 5 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Das bestehende Landesverwaltungsnetz des Landes Brandenburg, welches bisher die Netzwerke der Allgemeinen Verwaltung, der Finanzverwaltung und der Polizei umfasst, soll entsprechend dem heutigen technischen Stand erweitert, weiterentwickelt und laufend dem Bedarf der verschiedenen behördlichen Endkunden angepasst werden. Hierbei stehen die gestiegenen Anforderungen an Qualität und Bandbreite an ein IP-Netz, ein transparentes Netzwerkmanagement sowie die sichere und performante Anbindung mobiler bzw. peripherer Teilnehmer im Vordergrund.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Leistung nach WichtigkeitQualität
Die Anforderungen sind im Kriterienkatalog dargestellt. Die fachliche Bewertung erfolgt in nachstehende Typen unterteilt: [M/A] Mindestanforderung [A] Ausschlusskriterium [B] Bewertungskriterium [I] Informationskriterium (dient der reinen Information, fließt nicht in die Bewertung ein) Mindestanforderungen [M/A] sind solche zwingenden Anforderungen, die nach § 17 Abs. 10 Satz 2 VgV nicht Gegenstand von Verhandlungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sein können. Der Auftraggeber kann von diesen Mindestanforderungen also im Rahmen der Verhandlungen im Verhandlungsverfahrens nicht abweichen. Ausschlusskriterien [A] sind zwingende Vorgaben, die der Bieter im Rahmen seiner Leistungserbringung einzuhalten hat. Soweit sich in den leistungsbeschreibenden Dokumenten Vorgaben im Prosatext finden, sind dies zwingende Vorgaben und damit Ausschlusskriterien. Dies gilt auch, ohne dass diese dort mit [A] gekennzeichnet sind. Im Dokument "Kriterienkatalog" muss der Bieter Angaben zu den dort genannten Ausschlusskriterien machen und mitteilen, ob er die Anforderung einhält oder nicht. Eine Nichterfüllung im finalen bzw. verbindlichen Angebot führt zum Ausschluss des Angebotes. Ausschlusskriterien sind aber nur dann "Mindestanforderungen" im vorgenannten Sinne, wenn sie (zusätzlich) als solche bezeichnet sind [M/A]. Die Ausschlusskriterien können also - anders als die Mindestanforderungen - zum Gegenstand von Verhandlungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens gemacht werden. In diesem Rahmen kann der Auftraggeber auf die Einhaltung der Ausschlusskriterien gegenüber allen Bietern verzichten, diese also "streichen" oder die Ausschlusskriterien auch inhaltlich abändern. Die Bieter haben hierauf indes keinen Anspruch. Allein der Auftraggeber entscheidet, ob und inwieweit er über Ausschlusskriterien verhandeln wird. Bewertungskriterien [B] enthalten eine Anforderung, die innerhalb der Bewertungsskala gewichtet und deren Erfüllungsgrad mit Punkten bewertet wird. In Ausprägung einer Bestätigung zum [B]-Kriterium ist vom Bewerber / Bieter anzugeben, ob bzw. inwieweit die jeweilige Anforderung erfüllt wird oder nicht. Bewertungskriterien sind in den Unterlagen deutlich durch ein vorangestelltes "[B]" gekennzeichnet. Die Nichterfüllung eines oder mehrerer Bewertungskriterien führt grundsätzlich nicht zum Ausschluss des Teilnahmeantrages / Angebotes, sondern nur zur Abwertung, ausgenommen bei Nichterreichung einer geforderten Mindesteignungspunktzahl mit Bezug auf die Gesamtpunktzahl. Informationskriterien [I] dienen der informatorischen Abfrage von Sachverhalten im Angebot. Diese werden nicht bewertet. Die Bewerber / Bieter haben aber zutreffende und verbindliche Angaben zu machen. Die Bewertung der angebotenen Leistungsinhalte erfolgt über den vom Bieter ausgefüllten Kriterienkatalog zur Leistungsbeschreibung. Die Gewichtung der Einzelkriterien ist im Kriterienkatalog dargestellt. Die Bewertung der Bewertungskriterien erfolgt anhand des erreichten Zielerfüllungsgrads gemäß Spalte "Bewertungsmaßstab " im Kriterienkatalog. Die Leistungspunktzahl für jedes Angebot wird dann wie folgt ermittelt: - Jedes einzelne Kriterium erhält die Bewertung mit einer bestimmten Punktzahl. - Die für das Kriterium vergebene Punktzahl wird mit dem jeweiligen Gewicht multipliziert. - Die Gesamtsumme der in dieser Weise gewichteten Punktzahlen zu allen Kriterien ist die Leistungspunktzahl L des zu bewertenden Angebots (Wert zwischen 0 und 10 Punkten).
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Preis nach Wichtigkeit
Der Preis wird über das Preisblatt des Angebots ermittelt und entspricht dem Gesamtpreis des Angebots. Der der Wertung zu Grunde legende berechnete Preis kann dem Register "Gesamtpreis/PKZ" des ausgefüllten Preisblatts entnommen werden. Dieser Gesamtpreis wird anhand der vom Bieter angebotenen Preise und des im Preisblatt dargestellten Wertungsmengengerüstes ermittelt. Die zum Zwecke der Ermittlung der Preiskennzahl als fiktive Wertungssumme angenommenen Mengen und das Berechnungsverfahren können dem Preisblatt entnommen werden. Eine Abnahmeverpflichtung lässt sich aus den geschätzten Mengen und Wichtungen im Preisblatt nicht herleiten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 5.600.000 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 35 Tage nach Fristende
Auftragnehmer SYSTEMA Gesellschaft für angewandte Datentechnik mbHAuftragsvolumen (Rahmen) 5.600.000 €1 Veröffentlichung
- 20.08.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 141 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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