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Rahmenvertrag zum Bezug von Netzwerkausrüstung des Herstellers Extreme Networks

Brandenburgischer IT-Dienstleister · Potsdam · Brandenburg · Landesbehörde

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Auftragnehmer SYSTEMA Gesellschaft für angewandte Datentechnik mbH
💶 Auftragsvolumen (Rahmen) 5.600.000 €
👥 Eingegangene Angebote 6
📅 Zuschlagsdatum 20.08.2025

Bieter-Übersicht: 6 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: SYSTEMA Gesellschaft für angewandte Datentechnik mbH. Die übrigen 5 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.

Beschreibung

Das bestehende Landesverwaltungsnetz des Landes Brandenburg, welches bisher die Netzwerke der Allgemeinen Verwaltung, der Finanzverwaltung und der Polizei umfasst, soll entsprechend dem heutigen technischen Stand erweitert, weiterentwickelt und laufend dem Bedarf der verschiedenen behördlichen Endkunden angepasst werden. Hierbei stehen die gestiegenen Anforderungen an Qualität und Bandbreite an ein IP-Netz, ein transparentes Netzwerkmanagement sowie die sichere und performante Anbindung mobiler bzw. peripherer Teilnehmer im Vordergrund.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Rahmenvertrag zum Bezug von Netzwerkausrüstung des Herstellers Extreme Networks
  • Leistung nach Wichtigkeit
    Qualität

    Die Anforderungen sind im Kriterienkatalog dargestellt. Die fachliche Bewertung erfolgt in nachstehende Typen unterteilt: [M/A] Mindestanforderung [A] Ausschlusskriterium [B] Bewertungskriterium [I] Informationskriterium (dient der reinen Information, fließt nicht in die Bewertung ein) Mindestanforderungen [M/A] sind solche zwingenden Anforderungen, die nach § 17 Abs. 10 Satz 2 VgV nicht Gegenstand von Verhandlungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sein können. Der Auftraggeber kann von diesen Mindestanforderungen also im Rahmen der Verhandlungen im Verhandlungsverfahrens nicht abweichen. Ausschlusskriterien [A] sind zwingende Vorgaben, die der Bieter im Rahmen seiner Leistungserbringung einzuhalten hat. Soweit sich in den leistungsbeschreibenden Dokumenten Vorgaben im Prosatext finden, sind dies zwingende Vorgaben und damit Ausschlusskriterien. Dies gilt auch, ohne dass diese dort mit [A] gekennzeichnet sind. Im Dokument "Kriterienkatalog" muss der Bieter Angaben zu den dort genannten Ausschlusskriterien machen und mitteilen, ob er die Anforderung einhält oder nicht. Eine Nichterfüllung im finalen bzw. verbindlichen Angebot führt zum Ausschluss des Angebotes. Ausschlusskriterien sind aber nur dann "Mindestanforderungen" im vorgenannten Sinne, wenn sie (zusätzlich) als solche bezeichnet sind [M/A]. Die Ausschlusskriterien können also - anders als die Mindestanforderungen - zum Gegenstand von Verhandlungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens gemacht werden. In diesem Rahmen kann der Auftraggeber auf die Einhaltung der Ausschlusskriterien gegenüber allen Bietern verzichten, diese also "streichen" oder die Ausschlusskriterien auch inhaltlich abändern. Die Bieter haben hierauf indes keinen Anspruch. Allein der Auftraggeber entscheidet, ob und inwieweit er über Ausschlusskriterien verhandeln wird. Bewertungskriterien [B] enthalten eine Anforderung, die innerhalb der Bewertungsskala gewichtet und deren Erfüllungsgrad mit Punkten bewertet wird. In Ausprägung einer Bestätigung zum [B]-Kriterium ist vom Bewerber / Bieter anzugeben, ob bzw. inwieweit die jeweilige Anforderung erfüllt wird oder nicht. Bewertungskriterien sind in den Unterlagen deutlich durch ein vorangestelltes "[B]" gekennzeichnet. Die Nichterfüllung eines oder mehrerer Bewertungskriterien führt grundsätzlich nicht zum Ausschluss des Teilnahmeantrages / Angebotes, sondern nur zur Abwertung, ausgenommen bei Nichterreichung einer geforderten Mindesteignungspunktzahl mit Bezug auf die Gesamtpunktzahl. Informationskriterien [I] dienen der informatorischen Abfrage von Sachverhalten im Angebot. Diese werden nicht bewertet. Die Bewerber / Bieter haben aber zutreffende und verbindliche Angaben zu machen. Die Bewertung der angebotenen Leistungsinhalte erfolgt über den vom Bieter ausgefüllten Kriterienkatalog zur Leistungsbeschreibung. Die Gewichtung der Einzelkriterien ist im Kriterienkatalog dargestellt. Die Bewertung der Bewertungskriterien erfolgt anhand des erreichten Zielerfüllungsgrads gemäß Spalte "Bewertungsmaßstab " im Kriterienkatalog. Die Leistungspunktzahl für jedes Angebot wird dann wie folgt ermittelt: - Jedes einzelne Kriterium erhält die Bewertung mit einer bestimmten Punktzahl. - Die für das Kriterium vergebene Punktzahl wird mit dem jeweiligen Gewicht multipliziert. - Die Gesamtsumme der in dieser Weise gewichteten Punktzahlen zu allen Kriterien ist die Leistungspunktzahl L des zu bewertenden Angebots (Wert zwischen 0 und 10 Punkten).

  • Preis nach Wichtigkeit

    Der Preis wird über das Preisblatt des Angebots ermittelt und entspricht dem Gesamtpreis des Angebots. Der der Wertung zu Grunde legende berechnete Preis kann dem Register "Gesamtpreis/PKZ" des ausgefüllten Preisblatts entnommen werden. Dieser Gesamtpreis wird anhand der vom Bieter angebotenen Preise und des im Preisblatt dargestellten Wertungsmengengerüstes ermittelt. Die zum Zwecke der Ermittlung der Preiskennzahl als fiktive Wertungssumme angenommenen Mengen und das Berechnungsverfahren können dem Preisblatt entnommen werden. Eine Abnahmeverpflichtung lässt sich aus den geschätzten Mengen und Wichtungen im Preisblatt nicht herleiten.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 5.600.000 €
  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 35 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer SYSTEMA Gesellschaft für angewandte Datentechnik mbH
    Auftragsvolumen (Rahmen) 5.600.000 €

    1 Veröffentlichung

    • 20.08.2025 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 141 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 220.553 €
Median 493.917 €
Oberes Quartil 928.344 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Brandenburgischer IT-Dienstleister · Potsdam

zit-bb-ausschreibung@zit-bb.brandenburg.de
+49 331391321

5.600.000 €
Auftragsvolumen (Rahmen)

Vergabenummer 171 20 - 11915
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Potsdam, Brandenburg
Veröffentlicht 20.08.2025
CPV-Code 32424000
Nachrichten- und Rundfunktechnik (Was ist das?)
Angebote 6
starker Wettbewerb (Ø 3,2 in der Branche) (?)
Laufzeit 48 Monate
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
SYSTEMA Gesellschaft für angewandte Datentechnik mbH · Potsdam
Vergabeberatung
Brandenburgischer IT-Dienstleister · Potsdam

Auftragnehmer (?)
SYSTEMA Gesellschaft für angewandte Datentechnik mbH
Vertrag 20.08.2025

Ø Bieter in der Branche 3.2

Historischer Durchschnitt aus 17.049 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 17.898 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 25 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 37%

Preis-Kalkulator

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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

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