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Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner

Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur · Erfurt · Thüringen

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Beschreibung

a) Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Handelspartner (Auftragnehmer) für den Bezug von Microsoft Produkten mit und ohne Software Assurance (SA) sowie weiteren Serviceleistungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung dieser Produkte stehen. Grundlage hierfür bilden die zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Inneren (BMI), und der Microsoft Ireland Operations Ltd. abgeschlossenen Konditionenverträge sowie gegebenenfalls die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung an deren Stelle tretenden Verträge. b) Die Rahmenvereinbarung wird eine Laufzeit von drei Jahren mit einer einmaligen Verlängerungsoption von einem Jahr haben. c) Berechtigt zur Erteilung von Beitrittsaufträgen und Abrufen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung sind der Freistaat Thüringen und damit die Behörden der Landesverwaltung Thüringen, die Verwaltungsbereiche der Thüringer Universitäten und Hochschulen sowie weitere Thüringer Behörden und Einrichtungen. Die Bezugsberechtigten Einrichtungen werden in Anlage 3 der Rahmenvereinbarung, die Bestandteil der veröffentlichten Vergabeunterlagen ist, detailliert aufgeführt. Die Beitritte der Bezugsberechtigten Einrichtungen beziehen sich auf den BMI-Enterprise-Agreement-Konditionenvertrag und den BMI-Select-Plus-Konditionenvertrag.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Gesucht wird ein Handelspartner für den Bezug von Microsoft Produkten und zugehörigen Serviceleistungen im Rahmen einer dreijährigen Rahmenvereinbarung mit Verlängerungsoption.

Bezugsberechtigt sind Behörden und Einrichtungen des Freistaates Thüringen. Die Ausschreibung basiert auf bestehenden Konditionenverträgen zwischen dem BMI und Microsoft.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 0 · Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner
  • Preis 100 %

    Der Preis ist zu 100% entscheidend.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Berufs-/Handelsregister

    Das Unternehmen ist vom Hersteller Microsoft autorisiert, Microsoft Produkte mit und ohne Software Assurance (SA) sowie weitere Serviceleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung dieser Produkte unter den Bedingungen des • Microsoft – BMI Business and Service Vertrages 2021 und des • Microsoft – BMI Konzernvertrages 2025 und des • Microsoft – BMI Select Plus Vertrages in Deutschland zu verkaufen. Dies ist nachzuweisen durch eine entsprechende Erklärung von Microsoft. Bei Unternehmen, die den Status eines Microsoft Licensing Solution Provider (LSP) in Deutschland haben, ist ein aktueller Nachweis des LSP-Status ausreichend. Es handelt sich hierbei um eine Mindestanforderung, deren Nichterfüllung zum Ausschluss des Angebotes führt.

  • Eignungsanforderung

    (1) Dem Angebot ist als Anlage der Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister des Staats, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, soweit das Unternehmen dort eingetragen ist, oder ein vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufsausübung beizufügen. Der Bieter hat zu bestätigen, dass der dem Angebot beigefügte Auszug aus dem Handelsregister, dem Berufsregister oder der vergleichbare Nachweis jeweils den aktuellen (Eintragungs-) Stand wiedergibt. (2) Dem Angebot ist als Anlage ein kurzes Unternehmensprofil (grds. nicht länger als 2 DIN A4 Seiten) beizufügen, in dem die wesentlichen Tätigkeitsbereiche und die Organisation des Unternehmens kurz dargelegt werden; (3) Das Unternehmen hat zu erklären, dass es alle gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Das Unternehmen hat zu erklären, dass es über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und zum Nachweis als Anlage eine aktuelle Versicherungsbestätigung/en (Kopie) mit Angabe der versicherten Risiken und der jeweiligen Deckungssummen einzureichen.

  • Eignungsanforderung

    (1) Das Unternehmen hat seinen Jahresgesamtumsatz in der EU (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. (2) Das Unternehmen hat seinen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausschreibungsgegenständlichen Auftrages in der EU (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Lieferungen)

    Das Unternehmen benennt in mindestens einem früheren Auftrag erbrachte Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Referenz). Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn die Referenz einen Microsoft-Handelspartnervertrag bzgl. Select Plus-Konditionenvertrag und EA (Enterprise Agreement Konzernvertrag) betrifft. Die Anforderungen können in verschiedenen Referenzprojekten erbracht worden sein. Jedes der Referenzprojekte muss innerhalb der letzten 3 Jahre durchgeführt worden sein. Zu allen Referenzen sind die jeweiligen Auftraggeber der Referenzprojekte sowie ein Ansprechpartner beim Auftraggeber des jeweiligen Referenzprojektes mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse anzugeben. Mit der Benennung der Referenz wird der Nachfrage beim damaligen Auftraggeber zugestimmt. Es handelt sich hierbei um eine Mindestanforderung, deren Nichterfüllung zum Ausschluss des Angebotes führt.

  • Durchschnittliche Personalstärke

    Anzugeben ist die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Geschätzter Gesamtauftragswert 1 €

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

§ 135 Abs. 1 u. 2 GWB (Unwirksamkeit) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 GWB (Einleitung, Antrag) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 1 €

    1 Veröffentlichung

    • Frist 27.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen · 37 Tage nach Fristende

Preiseinschätzung

Basierend auf 1.384 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 222.462 €
Median 380.950 €
Oberes Quartil 866.355 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur · Erfurt

vergabe@tlrz.thueringen.de
000

Stammdaten
Angebotsfrist 27.04.2026, 10:05 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer TMDI-V-26-002
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Erfurt, Thüringen
Veröffentlicht 24.03.2026
CPV-Code 48000000
Software (Was ist das?)
Erfüllungsort Erfurt
Laufzeit 3 Jahre
Bindefrist (?) 3 Monate
Nebenangebote nicht zugelassen
Rahmen-Maximum 50.000.000 €

Ø Bieter in der Branche 2.5

Historischer Durchschnitt aus 30.109 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 17.813 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 20 Tage
Schätzwert-Abweichung -3%
KMU-Bieteranteil 21%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Thüringen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Thüringer Landesverwaltungsamt / Geschäftsstelle der Vergabekammer, Weimar

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

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