Vergeben Gesundheitswesen & Medizintechnik
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Lieferauftrag EU-Oberschwelle 2 Lose

Rahmenvereinbarung über Produktion/Druck und Lieferung von ärztlichen Vordrucken in den Bereichen der KV Westfalen-Lippe und der KV Schleswig-Holstein

AOK NordWest - Die Gesundheitskasse. · Hagen · Nordrhein-Westfalen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 2 Losen alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Produktion/Druck und Lieferung von ärztlichen Vordrucken in dem Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe
    🏆 Paul Albrechts Verlag GmbH · Lütjensee
  • Los 2 Vergeben
    Produktion/Druck und Lieferung von ärztlichen Vordrucken in dem Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein
    🏆 Paul Albrechts Verlag GmbH · Lütjensee
Auftragnehmer
  • Paul Albrechts Verlag GmbH · Lütjensee
👥 Eingegangene Angebote 1
📅 Zuschlagsdatum 11.05.2026

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Produktion/Druck und Lieferung von ärztlichen Vordrucken in den Bereichen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (Los 1) und der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (Los 2). Die Gestaltung und Verwendung der Vordrucke sowie die Produktanforderungen sind verbindlich in der "Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung", in den "Erläuterungen zur Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung" und in der "Vereinbarung über den Einsatz des Blankoformularbedruckungsverfahrens zur Herstellung und Bedruckung von Vordrucken für die vertragsärztliche Versorgung" zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband nach dem Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä) in der jeweiligen Fassung geregelt. Für die Vordrucke der Psychotherapie und des Entlassmanagements sind die zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband getroffenen Vereinbarungen wie z.B. Psychotherapie- Vereinbarung in Verbindung mit der Mustersammlung Psychotherapie, dem Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung und die Technische Anlage zum Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement zu beachten. Die zu liefernden Vordrucke sind auf der Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (http://www.kbv.de/html/formulare.php) hinterlegt und können dort eingesehen werden. Die Urheberrechte liegen bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband.

Änderungen am Verfahren

1 Aktualisierung

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.

  1. ✏️ Änderung

    Mindestdeckungssumme angepasst

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Qualität 60 Pkt.
  • Preis 40 Pkt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 41 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Paul Albrechts Verlag GmbH

    1 Veröffentlichung

    • 20.05.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 17 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 252.035 €
Median 383.789 €
Oberes Quartil 699.249 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

AOK NordWest - Die Gesundheitskasse. · Hagen

Stammdaten
Vergabenummer 19758
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Hagen, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 19.05.2026
CPV-Code 22820000
Druck- und Verlagserzeugnisse (Was ist das?)
Angebote 1
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 47,3 in der Branche) (?)
Lose 2
Laufzeit 01.07.2026 – 30.06.2028
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
Paul Albrechts Verlag GmbH · Lütjensee

Auftragnehmer (?)
Paul Albrechts Verlag GmbH
Vertrag 11.05.2026

Ø Bieter in der Branche 47.3

Historischer Durchschnitt aus 23.681 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 83%

Anteil der erfassten Verfahren in Gesundheitswesen & Medizintechnik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 16.337 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 18 Tage
Schätzwert-Abweichung 23%
KMU-Bieteranteil 91%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Zuschlagswert

Zuletzt geprüft am 08.06.2026

Daten korrigieren →