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Losweise Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Tiefentreibkörpern (Floats) für das OneArgo Programm
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie · Hamburg · Hamburg · Zentrale Bundesbehörde
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Beschreibung
Das Argo-Programm wurde im Jahr 2000 als Ozeanbeobachtungsprogramm eingerichtet, um Beobachtungskapazitäten im Ozean zur Klimaüberwachung international zu verknüpfen. Argo nutzt seit seiner Gründung gezielt die Robotertechnologie der profilierenden Floats, um im Weltozeans Änderungen der Temperatur und des Salzgehaltes zu dokumentieren und in Echtzeit zur Verfügung zu stellen. Seit 2020 wird international an der Erweiterung des Argo Programms zu einem multi-disziplinären und den Tiefseebereich umfassenden Beobachtungsprogramm gearbeitet. Dazu werden neben sogenannten Core-Floats, die Temperatur- und Salzgehaltsmessungen in den oberen 2000 Metern durchführen, zwei weitere Floattypen benötigt: - sogenannte BGC Floats, die mit einem CTD und bis zu sechs definierten Sensoren für biogeochemische Parameter bestückt sind, und - Deep Floats, die mit einem CTD bestückt sind, das in der Lage ist, Messungen bis in Tiefen von 4000 bzw. 6000 Metern durchzuführen. Es ist für die nationale Umsetzung der OneArgo Strategie geplant, eine Rahmenvereinbarung mit bis zu fünf Auftragnehmerinnen pro Los, für einen Zeitraum von 24 Monaten abzuschließen, in dem die drei unterschiedlichen Floattypen (Core, BGC und Deep) separat abgerufen werden können. Die Vereinbarung kann zweimal um jeweils 12 Monate auf maximal 48 Monate verlängert werden. Im Zeitraum von maximal 48 Monaten werden insgesamt bis zu 300 Floats aus der Rahmenvereinbarung abgerufen. Dabei ist die Verteilung auf die Lose nicht spezifiziert. Da die Floats als Beitrag für das operationelle Beobachtungssystem Argo gedacht sind, gelten strikte Prozeduren für die Auswahl der zulässigen CTD Sensoren zur Qualitätssicherung der Daten. Als operationell zugelassene CTDs kommen daher nur die Geräte der Hersteller SBS und RBR in Frage und sind in dieser Ausschreibung daher auch explizit benannt.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Ausschreibung für eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Tiefentreibkörpern (Floats) für das OneArgo Programm.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Produkt-Innovation
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Preis nach Wichtigkeit
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Geschätzter Gesamtauftragswert 3 €
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Rechtsbehelfsbelehrung Innerhalb dieses Verfahrens ist der Antrag vor dem Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes - Villemombler Straße 76 53123 Bonn Telefon: 0228 / 9499-421, -561, -578 Telefax: 0228 / 9499-163 Gemäß § 160 GWB statthaft. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabe-vorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 3 €2 Veröffentlichungen
- Frist 08.12.2023 Die Angebotsfrist wird auf den 07.12.2023 10:00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit verschoben. Die Bindefrist wird auf den 31.01.2024 verschoben. Aus Los 2 wird der pH-Sensor mangels aktueller Verfügbarkeit am Markt entfernt. Eine nachträgliche Aufnahme in die RV ist zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
- Frist 28.11.2023 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 66 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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