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Rahmenvertrag: Batterieelektrische Fahrzeuge für den On-Demand-Verkehr im Rhein-Erft-Kreis
REVG Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH · Kerpen · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenRahmenvertrag: Batterieelektrische Fahrzeuge für den On-Demand-Verkehr im Rhein-Erft-Kreis🏆 Via Mobility DE GmbH · Berlin
- Via Mobility DE GmbH · Berlin
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Beschreibung
Die REVG mbH betreibt den öffentlichen Personennahverkehr im Rhein-Erft-Kreis und möchte batterieelektrische Fahrzeuge für den On-Demand-Verkehr beschaffen. Die jährliche Laufleistung liegt bei ca. 40.000 km pro Fahrzeug. Die Fahrzeuge werden von der Auftraggeberin im Rahmen eines Leasingvertrags übernommen, jedoch an Subunternehmer zur Nutzung im On-Demand-Verkehr weitergegeben. Alle Fahrzeuge sind mit barrierefreiem Zustieg zu liefern. Es sind sechs Fahrzeuge bis zum 20.02.2026, fünf Fahrzeuge bis zum 01.05.2026 und fünf Fahrzeuge bis zum 01.08.2026 auszuliefern. Die Auftraggeberin kann optional bis zum 30.09.2026 fünf weitere Fahrzeuge abrufen. Der Leasingzeitraum beträgt jeweils 4 Jahre. Die Erbringung der Personenverkehrsdienste wird separat ausgeschrieben.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Änderung der Lieferfrist (1. Tranche 20.2. statt 2.1.2026) und Verkürzung Bindefrist auf den 30.9.2025.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaschutz
0 von 21 Fahrzeugen emissionsfrei (0 %) · 21 sauber im Sinne der CVD (100 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 55 % 55 %Preis
Preis
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Reichweite 35 % 35 %Qualität
Reichweite
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Entfernung Servicestützpunkt 10 % 10 %Qualität
Entfernung Servicestützpunkt
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bieter bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Auftrag wurde zugeschlagen · 35 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Via Mobility DE GmbH1 Veröffentlichung
- 10.10.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
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