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Projektträgerschaft zur fachlichen und administrativen Umsetzung des Förderprogramms „Innovation und Infrastruktur für industrielle Künstliche Intelligenz“
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Oberste Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Auftragnehmer
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand ist die Projektträgerschaft für das Förderprogramm „Innovation und Infrastruktur für industrielle Künstliche Intelligenz“.
- Der geschätzte Auftragswert beträgt 42.773.000 EUR.
- Aufgaben umfassen Projektträgeraufgaben wie Antragsbearbeitung, Beratung und Administration sowie Programmmanagement und Koordination.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren mit Standardbekanntmachung.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) als Auftraggeber (AG) beabsichtigt, einen Auftragnehmer (AN) als Projektträger mit der fachlichen und administrativen Umsetzung des Förderprogramms „Innovation und Infrastruktur für industrielle Künstliche Intelligenz“ zu beauftragen. Der Auftrag umfasst Projektträgeraufgaben und Programmmanagement für die geplanten Important Projects of Common European Interest (IPCEI) zu Künstlicher Intelligenz (IPCEI-AI) und zu Verteilter Datenverarbeitungsinfrastruktur (IPCEI-CIC). Im Aufgabenbereich Projektträgeraufgaben fallen folgende Leistungen an: - Allgemeine Projektträgeraufgaben - Beratung von Antragstellern und Zuwendungsempfängern - Vorbereitung und Durchführung von Matchmaking- und Notifizierung der IPCEI - Skizzenbearbeitung - Erstellung von Formularen und Dokumenten - Antragsbearbeitung - Administration der Förderprojekte - Berichtswesen und Dokumentation Im Aufgabenbereich Programmmanagement fallen folgende Leistungen an: - Zuarbeiten im Rahmen der Erfolgskontrolle - Unterstützung bei Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation und Anfragen - Wissens- und Knowhow-Transfer - Unterstützung bei der nationalen Koordinierung - Unterstützung der europäischen Koordinierung
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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📅 Laufzeit endet am 30.06.2029
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Personal des Kernteams; Arbeitsorganisation; Umsetzungskonzept (70%) 70 %Qualität
4.1.1 Personal des Kernteams (15%) 4.1.2 Arbeitsorganisation (25%) 4.1.3 Umsetzungskonzept (60%)
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Preis (30%) 30 %Preis
Zuschlagskriterium Preis * Zur Angabe und Wertung des Zuschlagskriteriums Preis ist das Preisblatt (Teil der veröffentlichten Vergabeunterlagen) vom Bieter vollständig auszufüllen und mit dem Angebot als dessen Bestandteil einzureichen. * Im Angebot ist ein Preis für die gesamte Vertragslaufzeit und alle Leistungsbestandteile, d. h. einschließlich Verlängerungsoptionen und Aufstockungsoption, anzugeben (Gesamtpreis). Es sind zudem separate Preise für die Grundlaufzeit, sowie für die Verlängerungsoptionen und die Aufstockungsoption anzugeben. * Die Zusammensetzung des Angebotspreises ist in Personal-, sowie Material-, Reise- und Fremdleistungskosten nach den Vorgaben des Preisblattes zu untergliedern. In die Angebotswertung fließt jedoch ausschließlich der Preis für die Personalkosten ein. Im Preisblatt sind durch den Bieter zudem auch die zeitlichen Aufwände zu konkretisieren. Für die einzelnen Arbeitspakete sind dabei entsprechende Personalaufwände im Preisblatt angegeben. Die Angabe des konkretisierten Aufwands durch den Bieter kann die Schätzungen um 5 % über- oder unterschreiten. Auf diese Weise wird Bietern die Gelegenheit gegeben, Arbeitsroutinen, effiziente Arbeitsabläufe oder den Einsatz von IT-Anwendungen auch preislich im Angebot abzubilden. Über- und Unterschreitungen der jeweils benannten Personalaufwände um mehr als 5 % führen zur Nichtberücksichtigung des Angebots und zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. * Auf Grundlage des im Preisblatt angegebenen Mengengerüsts errechnet sich ein Netto- und Bruttogesamthöchstpreis für die Gesamtlaufzeit (einschl. Optionen). Die Vergütung erfolgt jedoch nach tatsächlich entstandenem Aufwand bis zur maximalen Höhe des ausgewiesenen Betrags. Ein Anspruch auf die volle Ausschöpfung des Gesamthöchstpreises besteht nicht. * Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). o Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. o Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge)2: Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWE (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWE gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWE bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWE über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWE darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWE; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen. Hinweis: Das BMWE ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 42.773.000 € -
Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 65 Tage nach Fristende
Auftragnehmer VDI/VDE Innovation + Technik GmbHZuschlagswert 31.391.174 €1 Veröffentlichung
- 21.10.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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