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Projektträgerschaft zur fachlichen und administrativen Umsetzung des Förderprogramms „Innovation und Infrastruktur für industrielle Künstliche Intelligenz“
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Oberste Bundesbehörde
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Wer Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beobachtet, bekommt neue Ausschreibungen dieser Vergabestelle per E-Mail — am Tag der Veröffentlichung statt Wochen später über eine Suchmaschine.
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) als Auftraggeber (AG) beabsichtigt, einen Auftragnehmer (AN) als Projektträger mit der fachlichen und administrativen Umsetzung des Förderprogramms „Innovation und Infrastruktur für industrielle Künstliche Intelligenz“ zu beauftragen. Der Auftrag umfasst Projektträgeraufgaben und Programmmanagement für die geplanten Important Projects of Common European Interest (IPCEI) zu Künstlicher Intelligenz (IPCEI-AI) und zu Verteilter Datenverarbeitungsinfrastruktur (IPCEI-CIC). Im Aufgabenbereich Projektträgeraufgaben fallen folgende Leistungen an: - Allgemeine Projektträgeraufgaben - Beratung von Antragstellern und Zuwendungsempfängern - Vorbereitung und Durchführung von Matchmaking- und Notifizierung der IPCEI - Skizzenbearbeitung - Erstellung von Formularen und Dokumenten - Antragsbearbeitung - Administration der Förderprojekte - Berichtswesen und Dokumentation Im Aufgabenbereich Programmmanagement fallen folgende Leistungen an: - Zuarbeiten im Rahmen der Erfolgskontrolle - Unterstützung bei Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation und Anfragen - Wissens- und Knowhow-Transfer - Unterstützung bei der nationalen Koordinierung - Unterstützung der europäischen Koordinierung
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der Auftragsgegenstand umfasst die vollständige administrative und fachliche Betreuung von IPCEI-Förderprogrammen inklusive Antragsbearbeitung und Monitoring.
- Bieter müssen fundierte Erfahrungen in der Projektträgerschaft für Bundesministerien sowie tiefgehendes Wissen zu europäischen IPCEI-Verfahren nachweisen.
- Die Leistungen erstrecken sich über die gesamte Förderkette von der Beratung der Antragsteller bis hin zur Erfolgskontrolle und Öffentlichkeitsarbeit.
- Es handelt sich um ein offenes Verfahren mit einem sehr hohen Auftragsvolumen, das eine leistungsstarke Organisation mit entsprechender personeller Kapazität voraussetzt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sucht einen Projektträger für die fachliche und administrative Umsetzung der Förderprogramme IPCEI-AI und IPCEI-CIC.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Personal des Kernteams; Arbeitsorganisation; Umsetzungskonzept (70%) nach WichtigkeitQualität
4.1.1 Personal des Kernteams (15%) 4.1.2 Arbeitsorganisation (25%) 4.1.3 Umsetzungskonzept (60%)
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Preis (30%) nach WichtigkeitPreis
Zuschlagskriterium Preis * Zur Angabe und Wertung des Zuschlagskriteriums Preis ist das Preisblatt (Teil der veröffentlichten Vergabeunterlagen) vom Bieter vollständig auszufüllen und mit dem Angebot als dessen Bestandteil einzureichen. * Im Angebot ist ein Preis für die gesamte Vertragslaufzeit und alle Leistungsbestandteile, d. h. einschließlich Verlängerungsoptionen und Aufstockungsoption, anzugeben (Gesamtpreis). Es sind zudem separate Preise für die Grundlaufzeit, sowie für die Verlängerungsoptionen und die Aufstockungsoption anzugeben. * Die Zusammensetzung des Angebotspreises ist in Personal-, sowie Material-, Reise- und Fremdleistungskosten nach den Vorgaben des Preisblattes zu untergliedern. In die Angebotswertung fließt jedoch ausschließlich der Preis für die Personalkosten ein. Im Preisblatt sind durch den Bieter zudem auch die zeitlichen Aufwände zu konkretisieren. Für die einzelnen Arbeitspakete sind dabei entsprechende Personalaufwände im Preisblatt angegeben. Die Angabe des konkretisierten Aufwands durch den Bieter kann die Schätzungen um 5 % über- oder unterschreiten. Auf diese Weise wird Bietern die Gelegenheit gegeben, Arbeitsroutinen, effiziente Arbeitsabläufe oder den Einsatz von IT-Anwendungen auch preislich im Angebot abzubilden. Über- und Unterschreitungen der jeweils benannten Personalaufwände um mehr als 5 % führen zur Nichtberücksichtigung des Angebots und zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. * Auf Grundlage des im Preisblatt angegebenen Mengengerüsts errechnet sich ein Netto- und Bruttogesamthöchstpreis für die Gesamtlaufzeit (einschl. Optionen). Die Vergütung erfolgt jedoch nach tatsächlich entstandenem Aufwand bis zur maximalen Höhe des ausgewiesenen Betrags. Ein Anspruch auf die volle Ausschöpfung des Gesamthöchstpreises besteht nicht. * Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis). o Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen. o Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge)2: Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem [der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten] Register besteht, ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder. Der Beleg ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer jährlichen Mindesthaftung von 1.000.000 Euro.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Beleihung Eigenerklärung, damit einverstanden zu sein, zur Erfüllung der Aufgaben mit der Befugnis beliehen zu werden, Verwaltungsaufgaben auf dem Gebiet der Zuwendungen im eigenen Namen und in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts wahrzunehmen (§ 44 Abs. 3 BHO).
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren betroffen sein.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Eigenerklärung, dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Nichtvorliegen von Interessenkollisionen Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten, d. h. unter anderem, dass er kein Antragsteller von Fördermitteln oder Auftragnehmer von Begleitforschungsaufträgen für die voraussichtlich zu betreuenden Fördermaßnahmen sein darf (Neutralität am Forschungsmarkt). Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistung von mind. 6.000.000 Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsätze zusammengerechnet werden. Bei Eignungsleihe können auch Umsätze von Unterauftragnehmern berücksichtigt werden, sofern sich diese für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
Technische Ausrüstung Eigenerklärung bezüglich des Vorhandenseins einer sicheren und leistungsfähigen IT- Ausstattung und der technischen Voraussetzungen für einen Zugang zum Projektförderinformationssystem (profi) des BMWE bzw. zur sofortigen Schaffung dieser Voraussetzungen unmittelbar nach Zuschlagserteilung, sodass die PT-Leistungen mit Vertragsbeginn zuverlässig und technisch einwandfrei erbracht werden können. Eigenerklärung über das Vorhandensein eines elektronischen Aktensystems (E-Akte-System) bzw. die Bereitschaft zur Einführung eines E-Akte-Systems sowie zur Umsetzung aller Vorgaben aus der Leistungsbeschreibung zur elektronischen Aktenführung (Ziffer 5.5 der Leistungsbeschreibung).
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Der Bieter muss zum Nachweis der Fachkunde Referenzaufträge in folgenden vier Referenzbereichen nachweisen: 1. Administration und Umsetzung von Förderprogrammen oder Fördermaßnahmen (Zuwendungsrecht des Bundes nach §§ 23 und 44 BHO einschl. VV-BHO) einschließlich Verwendungsnachweisprüfung als beliehener Projektträger: 2. Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission bei der Umsetzung grenzüberschreitender Förderprojekte, 3. digitale Technologien, Grundlagen für industrielle Künstliche Intelligenz (v.a. digitale Infrastruktur, Datenökosysteme und KI-Basismodelle) und deren Anwendungsbereiche (v.a. autonomes Fahren und smarte Fertigung), sowie Förderung dieser Technologien, 4. Öffentlichkeitsarbeit (Webpage und Social Media), Veranstaltungsmanagement (für Veranstaltungen bis 400 Teilnehmern) und Fachmessebeteiligung.
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Durchschnittliche Personalstärke
Mindestens 20 fest angestellte Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen bzw. geringfügig Beschäftigte können summiert werden), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei Jahre.
Sicherheit & Versorgung
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Informationssicherheit / Geheimschutz
Informationssicherheitsmanagement, das DIN ISO 27001 erfüllt.
Weitere Anforderungen
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Qualitätsmanagement-Zertifikat (unabhängige Stelle)
Qualitätsmanagement Eigenerklärung über das Vorhandensein eines angemessenen unternehmensinternen Qualitätsmanagementsystems (z.B. nach ISO 9001 oder vergleichbar).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Sicherheit & Versorgung, Weitere Anforderungen verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWE (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWE gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWE bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWE über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWE darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWE; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen. Hinweis: Das BMWE ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 42.773.000 €2 Veröffentlichungen
- Frist 17.08.2026 Ergänzende Informationen · in TED EU + oev aktuell
- Frist 07.08.2026 Original-Veröffentlichung
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 206 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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