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Änderungsvertrag zur Rahmenvereinbarung "Master Service Agreement" zum Sovereign Tech Resilience Program
Sovereign Tech Agency GmbH · Berlin · Berlin · Öffentliches Unternehmen (Bund)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenÄnderungsvertrag zur Rahmenvereinbarung "Master Service Agreement" zum Sovereign Tech Resilience ProgramRahmen 200.000 €🏆 Yes We Hack, Société par actions simplifiée (simplified joint-stock company) · Paris
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Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Der Änderungsvertrag betrifft die Erhöhung des Auftragsvolumens einer bestehenden Rahmenvereinbarung für ein Bug-Bounty-Programm.
- Der geschätzte Wert der Erhöhung beträgt 200.000 EUR.
- Die Dienstleistungen umfassen die Durchführung eines Bug-Bounty-Programms für freie und quelloffene Software im Rahmen des "Sovereign Tech Resilience Program".
- Die Anpassung des Auftragsvolumens ist aufgrund unerwartet hoher maschinengestützter Bug Reports notwendig geworden.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Am 29. September 2023 wurde eine Rahmenvereinbarung mit Yes We Hack, Société par actions simplifiée (simplified joint-stock company), 14 rue Charles V - 75004 Paris, Frankreich, geschlossen. Gegenstand dieser Vereinbarung sind im Rahmen des "Sovereign Tech Resilience Program" zu erbringende Dienstleistungen, welche das Arbeitspaket 3 des Projekts umfassen und die Durchführung eines Bug-Bounty-Programms in teilnehmenden Projekten für freie und quelloffene Software ("FOSS" - free and open-source software) betrifft. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern die Sovereign Tech Agency GmbH ("Auftraggeberin") diese nicht zuvor kündigt. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens nach vier Jahren Vertragslaufzeit. Die Auftraggeberin hat mit dem hier bekannt gemachten Änderungsvertrag das maximale Auftragsvolumen um 50 % erhöht. Hintergrund ist die Überhäufung der Auftragnehmerin mit offensichtlich maschinengestützten Bug Reports, die eine schnellere Anpassung des Triage-Volumens zur Verifizierung der Reports erforderlich gemacht hat und damit das Abrufvolumen aus der Rahmenvereinbarung schneller erschöpfen wird. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Im Jahr 2023 konnte die Auftraggeberin das Ausmaß und die Auswirkungen neuer technologischer Entwicklungen bei maschinengestützter Bug Reports nicht vorhersehen. Der Vertragsgegenstand selbst bleibt unverändert, so dass nur die Menge anzupassen war. Die in dieser Bekanntmachung angegebene Laufzeit des Rahmenvertrages/der Rahmenvereinbarung bezieht sich auf die maximale Laufzeit seit Vertragsschluss, mithin 48 Monate.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Es handelt sich vorliegend um eine Bekanntmachung im Sinne des § 132 Abs. 5 GWB.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Kosten nach Wichtigkeit
Das Angebot ist wirtschaftlich.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es wird auf § 135 Abs. 1 und Abs. 2 GWB verwiesen: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1.gegen § 134 verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
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Auftragnehmer Yes We Hack, Société par actions simplifiée (simplified joint-stock company)Auftragsvolumen (Rahmen) 600.000 €1 Veröffentlichung
- 28.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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