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ITDZ Berlin: Schulung Digitale Akte Land Berlin
IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AöR) · Berlin · Berlin · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer veröffentlicht.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gegenstand ist die Konzeption, Durchführung und Evaluation von Schulungen für die Digitale Akte Berlin (DAB).
- Der Auftrag umfasst Präsenz-, Online- und E-Learning-Formate sowie ein Lernmanagementsystem.
- Der geschätzte Gesamtwert des Rahmenvertrags beträgt 41.399.000 EUR.
- Es handelt sich um ein offenes, europaweites Vergabeverfahren.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung war der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Konzeption, Durchführung und Evaluation von Schulungsmaßnahmen zur Einführung und Nutzung der Digitalen Akte Berlin (DAB). Der Auftrag umfasst Präsenz-, Online- und E-Learning-Formate für verschiedene Zielgruppen der Berliner Verwaltung sowie die Bereitstellung eines Lernmanagementsystems inklusive Teilnehmerverwaltung, Support und Qualitätssicherung. Ziel ist die bedarfsorientierte Qualifizierung der Nutzerinnen und Nutzer zur effizienten Anwendung der DAB.
Änderungen am Verfahren
3 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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📋 Eignungskriterien
5.1.9. Eignungskriterien - Referenz zu bestimmten Dienstleistungen: 3.5 Angabe von mindestens 5 Unternehmensreferenzen - Zusatz "(Dauer und Menge)" gelöscht
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📅 Frist verlängert
Angebotsfristverlängerung auf den 02.02.2026, 10 Uhr Bindefristverlängerung auf den 22.06.2026
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📅 Frist verlängert
Angebotsfristverlängerung vom 02.02.2026 auf den 12.02.2026 Bindefristverlängerung vom 22.06.2025 auf den 30.06.2026
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, welches nach der einfachen Richtwertmethode gemäß UfAB (Kennzahl für Leistungs/Preis-Bewertung) die höchste Kennzahl Z (Angebot) aufweist. Z (Angebot) = L(Angebot) / P(Angebot)
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Qualität nach Wichtigkeit
Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, welches nach der einfachen Richtwertmethode gemäß UfAB (Kennzahl für Leistungs/Preis-Bewertung) die höchste Kennzahl Z (Angebot) aufweist. Z (Angebot) = L(Angebot) / P(Angebot)
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 41.399.000 €4 Veröffentlichungen
- Frist 12.02.2026 Angebotsfristverlängerung vom 02.02.2026 auf den 12.02.2026 Bindefristverlängerung vom 22.06.2025 auf den 30.06.2026
- Frist 02.02.2026 5.1.9. Eignungskriterien - Referenz zu bestimmten Dienstleistungen: 3.5 Angabe von mindestens 5 Unternehmensreferenzen - Zusatz "(Dauer und Menge)" gelöscht
- Frist 02.02.2026 Angebotsfristverlängerung auf den 02.02.2026, 10 Uhr Bindefristverlängerung auf den 22.06.2026
- Frist 26.01.2026 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Sonstige Gründe
1 Veröffentlichung
- 23.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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