Offenes Verfahren Frist abgelaufen Dienstleistungsauftrag IT & Digitalisierung EU-Oberschwelle Frist verlängert
Geändert: Angebotsfristverlängerung auf den 02.02.2026, 10 Uhr Bindefristverlängerung auf den 22.06.2026

ITDZ Berlin: Schulung Digitale Akte Land Berlin

IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AöR) · Berlin · Berlin

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Konzeption, Durchführung und Evaluation von Schulungsmaßnahmen zur Einführung und Nutzung der Digitalen Akte Berlin (DAB). Der Auftrag umfasst Präsenz-, Online- und E-Learning-Formate für verschiedene Zielgruppen der Berliner Verwaltung sowie die Bereitstellung eines Lernmanagementsystems inklusive Teilnehmerverwaltung, Support und Qualitätssicherung. Ziel ist die bedarfsorientierte Qualifizierung der Nutzerinnen und Nutzer zur effizienten Anwendung der DAB.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Gesucht wird ein Rahmenvertrag für die Konzeption, Durchführung und Evaluation von Schulungsmaßnahmen zur Einführung der Digitalen Akte Berlin (DAB) für die Berliner Verwaltung.

Der geschätzte Wert beträgt 41.399.000 EUR. Anforderungen umfassen verschiedene Schulungsformate (Präsenz, Online, E-Learning), ein Lernmanagementsystem, Teilnehmerverwaltung, Support und Qualitätssicherung.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Barrierefreiheit
  • Barrierefreiheit berücksichtigt
Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über oeffentlichevergabe.de. Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Preiseinschätzung

Basierend auf 159 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 333.000 €
Median 649.030 €
Oberes Quartil 1.329.616 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Verfahrensverlauf

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

    0 Veröffentlichungen

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41.399.000 €
Geschätzter Wert

Angebotsfrist 02.02.2026 (abgelaufen)
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AöR)
Standort Berlin, Berlin
Veröffentlicht 17.12.2025
CPV-Code 79632000
Unternehmensberatung und -dienstleistungen (Was ist das?)
Erfüllungsort Berlin
Laufzeit 48 Monate
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Bindefrist (?) 128 Tage

Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Ø Bieter in der Branche 6.2

Historischer Durchschnitt aus 66.643 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 15.322 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 24 Tage
Schätzwert-Abweichung -13%
KMU-Bieteranteil 29%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Berlin
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers IT-Dienstleistungszentrum Berlin (AöR). Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Datenquelle: oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI)