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Öffentliche Ausschreibung (national) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Dresden, Fabricestraße 8 in 01099 Dresden - VOEK 610-25
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Beschreibung
Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es, den Sicherheitsbedürfnissen der Bediensteten des bewachten Objektes gerecht zu werden. Die Liegenschaft ist entsprechend den sicherheitstechnischen und den geforderten sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen zu schützen. Der Arbeitnehmer hat folgende Dienstleistungen zu erbringen: Der AN hat folgende Dienstleistungen zu erbringen: Grundleistung: Objektleitung, Mobiler Sicherheitsdienst (Schließ- und Kontrolldienst) Bedarfsleistung:Objektleitung, Mobiler Sicherheitsdienst (Schließ- und Kontrolldienst), Alarmdienst / Notruf-Service-Leitstelle / Interventionsdienst Die Beschreibung der Leistungen ist den Punkten (Pkt.) 4 und 5 der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02) zu entnehmen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dresden.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Kriterium nach Wichtigkeit
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 41 UVgO. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 42 Abs. 1 UVgO erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 44 UVgO und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot abgelehnt werden. Der Zuschlag wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Zuschlagskriterien werden im Einzelnen wie folgt ermittelt und gewichtet: Preis: 100 % Als Wertungspreis wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Einmalleistungen und Bedarfsleistungen laut Preisblatt gewertet. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Angebote behält sich die Auftraggeberin die Vergabe per Losentscheid vor.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
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Preiseinschätzung
Basierend auf 781 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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