Versicherung
Die vorgenannten Summen sind dreifach maximiert.
Die Nachhaftung beträgt in der Haftpflichtversicherung 10 Jahre, in der Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung 5 Jahre.
Für Personenschäden entfällt der Selbstbehalt.
In der Planungshaftpflichtversicherung ist die erweiterte Planungsdeckung eingeschlossen.
Im Rahmen der erweiterten Planungsdeckung beträgt der Selbstbehalt EUR 100.000
In der Haftpflichtversicherung beträgt die Deckungssumme je Schadenfall EUR 20.000.000 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, einschließlich der Leistungen aus der Umwelthaftpflichtversicherung.
Die Nachhaftung beträgt in der Haftpflichtversicherung 10 Jahre, in der Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung 5 Jahre
Der generelle Selbstbehalt beträgt mindestens EUR 10 000. Für Personenschäden entfällt der Selbstbehalt.