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Planungsleistungen Projekt BMW FIZ HOAI-Lph 1-4 (optional Lph 6-7), Lose 1-7
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
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Beschreibung
Zur Stärkung der Verkehrsentwicklung im Münchner Norden wird ein Pendelzugbetrieb im Schienenpersonennahverkehr auf dem bislang nur vom Güterverkehr genutzten Nordring von Karlsfeld (Außenbahnsteig) über den Nordring bis zum BMW Group Forschungs- und Innovationszentrum (FIZ) (Mittelbahnsteig) errichtet mit optionaler Verlängerungsmöglichkeit bis zum Euro-Industriepark (EIP) (Mittelbahnsteig). Die Bahnsteige sind mit Wegeleitsystem sowie gem. Ausstattungskatalog Kat. 4 auszustatten. Verkehrliche Zielsetzung ist die Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen für die Verkehre beginnend bei der Verkehrsstation Karlsfeld bis zum FIZ bzw. zum EIP unter der Sicherstellung einer optimalen Betriebsqualität auf dem vom Güterverkehr stark belasteten Nordring. Neben den erforderlichen Anpassungen im Gleisplan für den Anschluss der neuen Verkehrsstationen samt deren bahntechnischer Anbindung sind weitere Infrastrukturmaßnahmen durch die Erkenntnisse aus der EBWU sowie Berücksichtigung korrespondierender Projekte erforderlich. Perspektivisch ist die Ausrüstung des Nordrings (Strecke 5560) und der Verbindungskurve nach Karlsfeld (Strecke 5563) und auch der reaktivierten Feldmochinger Kurve mit ETCS geplant. Dies ist in den weiteren Planungen zu berücksichtigen. Die Planungsleistungen folgender Gewerke sollen im Rahmen des Projekts erbracht werden: Los 1: Planung Verkehrsanlagen (VA), Konstruktiver Ingenieurbau (KIB) für Bahnsteigzugänge und Gebäude (Bedachung der Bahnsteige) Los 2: Planung LST Los 3: Planung OLA Los 4: Planung TK Los 5: Planung 50Hz-Anlagen VSt Karlsfeld Los 6: Planung 50Hz-Anlagen VSt FIZ Los 7: Planung 50Hz-Anlagen VSt EIP
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.“
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Hinweis: Die Vergabestelle hat den Auftragnehmer nicht im strukturierten Datenfeld winner hinterlegt. Da das Sieger-Flag selec-w gesetzt ist, genau ein Bieter publiziert wurde und ein Vertrag abgeschlossen ist, ist AFRY Deutschland GmbH mit hoher Wahrscheinlichkeit der Auftragnehmer. Diese Zuordnung ist heuristisch — verbindlich ist nur die Original-Bekanntmachung.
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: AFRY Deutschland GmbH. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vertragsänderung
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
5 Veröffentlichungen
- 14.01.2026 03 - Der Auftragnehmer war bereits mit der Erstellung und Untersuchung mehrerer Planungsvarianten (einschließlich Bahnsteige und Gleisanlagen) betraut und verfügt über ein tiefgehendes Verständnis der komplexen technischen Zusammenhänge, der örtlichen Randbedingungen sowie der Abstimmungen mit den beteiligten Fachplanungen. Die Varianten stehen in einem engen technischen und räumlichen Zusammenhang, wodurch eine konsistente und abgestimmte Planung nur durch den bisherigen Planer gewährleistet werden kann. Eine getrennte Bearbeitung durch ein anderes Planungsbüro hätte das Risiko von Schnittstellenproblemen, Planungsinkonsistenzen und technischen Widersprüchen deutlich erhöht. Die Beauftragung eines neuen AN hätte zu Verzögerungen im Projekt geführt und könnte zu erheblichen Mehrkosten aufgrund von Behinderungen und Verlängerung des Leistungszeitraums bei den bereits gebundenen Planungs-AN führen. Die Einarbeitung und den besonders großen Abstimmungsbedarfe mit allen korrespondierenden Projektbeteiligten hätte ebenfalls zu zusätzlichen Aufwendungen geführt.
- 05.06.2025 Auch in TED EU publiziert
- 05.06.2025 Auch in TED EU publiziert
- 04.06.2025 1) Die Überführung der Gleisdaten in dem aktuellen Bezugssystem DB REF 2016 ist eine Voraussetzung, damit der AN seine Vertragsgeschuldeten Leistungen RIL konform durchführen kann. Der AN hat bereits die aktuell vorliegenden Vermessungsunterlagen und Informationen vollständig geprüft. Er hat ihre Verwendbarkeit in Bezug auf die aktuelle örtliche Situation auf Grundlage mehrerer Ortsbegehungen bewertet. Darüber hinaus war er aktiv in allen Abstimmungen mit den bekannten korrespondierenden Maßnahmen involviert. Da die Schnittstellen mit diesen Maßnahmen im großen Teil von der Vermessung abhängen, konnte die Aufgabenstellung dieser Leistungen nur auf Basis dieser Abstimmungen genau definiert werden. Der aktuelle Auftragnehmer ist bereits mit diesen kritischen Zusammenhängen vertraut und kann daher eine durchgängige Bearbeitung ohne Informationsverluste gewährleisten. Die Beauftragung eines neuen AN führt zur Verzögerungen im Projekt und kann zur erheblichen Mehrkosten auf Grund von Behinderungen und Verlängerung des Leistungszeitraums bei den bereits gebundenen Planungs-AN führen. Die Einarbeitung und den besonders großen Abstimmungsbedarfe mit allen korrespondierenden Maßnahmen führt zu ebenfalls zu zusätzlichen Aufwendungen. Darüber hinaus sind bei einer Neuvergabe mit zusätzlich vermeintlichen Kosten für erneute Einarbeitung in das Projekt und in den Rahmenbedingungen zu rechnen.
- 04.06.2025 2) Die Überführung der Gleisdaten in dem aktuellen Bezugssystem DB_REF 2016 ist eine Voraussetzung, damit der AN seine Vertragsgeschuldeten Leistungen RIL konform durchführen kann. Der AN hat bereits die aktuell vorliegenden Vermessungsunterlagen und Informationen vollständig geprüft. Er hat ihre Verwendbarkeit in Bezug auf die aktuelle örtliche Situation auf Grundlage mehrerer Ortsbegehungen bewertet. Darüber hinaus war er aktiv in allen Abstimmungen mit den bekannten korrespondierenden Maßnahmen involviert. Da die Schnittstellen mit diesen Maßnahmen im großen Teil von der Vermessung abhängen, konnte die Aufgabenstellung dieser Leistungen nur auf Basis dieser Abstimmungen genau definiert werden. Der aktuelle Auftragnehmer ist bereits mit diesen kritischen Zusammenhängen vertraut und kann daher eine durchgängige Bearbeitung ohne Informationsverluste gewährleisten. Die Beauftragung eines neuen AN führt zur Verzögerungen im Projekt und kann zur erheblichen Mehrkosten auf Grund von Behinderungen und Verlängerung des Leistungszeitraums bei den bereits gebundenen Planungs-AN führen. Die Einarbeitung und den besonders großen Abstimmungsbedarfe mit allen korrespondierenden Maßnahmen führt zu ebenfalls zu zusätzlichen Aufwendungen. Darüber hinaus sind bei einer Neuvergabe mit zusätzlich vermeintlichen Kosten für erneute Einarbeitung in das Projekt und in den Rahmenbedingungen zu rechnen.
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Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer AFRY Deutschland GmbH2 Veröffentlichungen
- 27.03.2024 Auch in TED EU publiziert
- 26.03.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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