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Neubau Bauhof mit Dorfgemeinschaftshaus in Stiefenhofen, Fachplanung HLS
Gemeinde Stiefenhofen · Stiefenhofen · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Die Gemeinde Stiefenhofen beabsichtigt, mittels eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb, die Vergabe der Fachplanung HLS (LPH 1-9) für den Neubau des Bauhofs mit Dorfgemeinschaftshaus am Sportplatz in Stiefenhofen. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe sollen die LPH 1-4 beauftragt werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere LPH (5-9) abzurufen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsphasen bzw. Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, einzelne Teilleistungen der HOAI (z.B. in LPH 6-8) in Abstimmung mit dem Planer in Eigenleistung durchzuführen. Die Fachplanung HLS gem. § 55 HOAI 2021 Absatz 1, (LPH 1-9) soll nach derzeitigem Stand folgende Anlagengruppen abdecken: ALG 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, ALG 2: Wärmeversorgungsanlagen, ALG 3: Raumlufttechnische Anlagen, Optional ALG 7: nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen, Optional ALG 8: Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken. Alle Erschließungs-Maßnahmen (öffentlich und nichtöffentlich), die im Rahmen der KG 200 erforderlich werden, sind vom Fachplaner mit zu berücksichtigen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe der Fachplanung HLS (Leistungsphasen 1-9) für den Neubau eines Bauhofs mit Dorfgemeinschaftshaus in Stiefenhofen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Richtlinie 2014/24/EU
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Organisation, Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals 50 %Qualität
Herangehensweise bei Besonderheiten und Schwierigkeiten: 15% Herangehensweise an das Projekt und Organisation des Projektes unter Berücksichtigung der Schnittstellen zu anderen Projektbeteiligten: 15% Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber: 20%
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Qualität 30 %
Konzept zur Qualitätssicherung in der Planung: 10% Vorgehensweise zur Terminplanung und -sicherung: 10% Vorgehensweise zur Kostenoptimierung und -sicherung: 10%
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Honorar 20 %Preis
Bezüglich des Kriteriums „Honorarsatz“ erhält das günstigste Angebot 10 von 10 möglichen Punkten. Ein fiktives Angebot, das 30% teurer als das günstigste Angebot ist, erhält 0 Punkte, dazwischen wird linear interpoliert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis über Berufshaftpflichtversicherung Erklärung des Bieters, dass die aktuelle Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung über min. 1.500.000 € für Personenschäden und min. 1.000.000 € für sonstige Schäden nachgewiesen werden kann bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung des Bieters, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht. Es wird die Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen/Personen/Lieferanten (Auftragsverbot) erklärt.
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Es wird das Mittel aus dem Gesamtumsatz der letzten drei Jahre (brutto) gewertet. Für die Bewertung wurde folgende Abstufung gewählt: • Mittel aus dem Gesamtumsatz < 100.000 € = 2 von 10 Bewertungspunkten • Mittel aus dem Gesamtumsatz 100.000 € bis 150.000 € = 4 von 10 Bewertungs-punkten • Mittel aus dem Gesamtumsatz 150.000 € bis 200.000 € = 6 von 10 Bewertungs-punkten • Mittel aus dem Gesamtumsatz 200.000 € bis 250.000 € = 8 von 10 Bewertungs-punkten • Mittel aus dem Gesamtumsatz > 250.000 € = 10 von 10 Bewertungspunkten
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Es werden maximal zwei Referenzen gewertet. Sollten mehr als zwei Referenzen abgegeben werden, fließen nur die zwei Referenzen mit der höchsten Punktzahl in die Gesamtbewertung ein. Gewertet werden nur unternehmensbezogene Referenzen, mit den nachfolgenden Anforderungen: Referenz 1 zu vergleichbarem realisiertem Projekt: • Neubau/Sanierung mind. Honorarzone II • Investitionssumme der KG 300 + KG 400 ab 2.500.000 € brutto • Betreuung des Projekts (ALG 1-3) für die Leistungsphasen 1-8 o Leistungsphase 1-3 = 4 von 8 Bewertungspunkten o Leistungsphase 1-7 = 6 von 8 Bewertungspunkten o Leistungsphase 1-8 = 8 von 8 Bewertungspunkten • Leistung der letzten 5 Jahre (Abschluss der Leistung nach 01.04.2021) im Bereich der Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 Abs. 1 HOAI. Das Projekt muss mindestens bis zur LPH 5 durchgeführt worden, aber nicht vollständig abgeschlossen sein, allerdings erhalten nur bereits ausgeführte Leistungsphasen Punkte. • Gesamteindruck der Referenz o Referenzen, für Gebäude mit Mischnutzung, erhalten extra Punkte (+2 Punkte) o Referenzen, mit Honorarzone III, erhalten extra Punkte (+2 Punkte) o Referenzen, mit öffentlichem Aufraggeber, erhalten extra Punkte (+2 Punkte). Referenz 2 zu vergleichbarem realisiertem Projekt: • Neubau/Sanierung mind. Honorarzone II • Investitionssumme der KG 300 + KG 400 ab 1.500.000 € brutto • Betreuung des Projekts (ALG 1-3) für die Leistungsphasen 1-8 o Leistungsphase 1-3 = 4 von 8 Bewertungspunkten o Leistungsphase 1-7 = 6 von 8 Bewertungspunkten o Leistungsphase 1-8 = 8 von 8 Bewertungspunkten • Leistung der letzten 5 Jahre (Abschluss der Leistung nach 01.04.2021) im Bereich der Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 Abs. 1 HOAI. Das Projekt muss mindestens bis zur LPH 5 durchgeführt worden, aber nicht vollständig abgeschlossen sein, allerdings erhalten nur bereits ausgeführte Leistungsphasen Punkte. • Gesamteindruck der Referenz o Referenzen, für Gebäude mit Mischnutzung, erhalten extra Punkte (+2 Punkte) o Referenzen, mit Honorarzone III, erhalten extra Punkte (+2 Punkte) o Referenzen, mit öffentlichem Aufraggeber, erhalten extra Punkte (+2 Punkte). Zur Belegbarkeit der bewerteten Kriterien, stellt der Bewerber die jeweilige Referenz auf einem gesonderten DIN A4-Blatt im Hinblick auf die abgefragten Kriterien vor und fügt diese Darstellungen als Anhang dem Teilnahmeantrag bei. Zusätzlich ist die Anlage 02 „Liste der Referenzprojekte“ des Teilnahmeantrag entsprechend auszufüllen!
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (berufliche Qualifikation) Teilnahmeberechtigt am Verhandlungsverfahren sind in den EWR-/EU-Staaten ansässige natürliche Personen, juristische Personen und Bewerbergemeinschaften, deren Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Vergabeverfahren, bei denen der Auftragswert die EU-Schwellenwerte erreicht oder überschreitet, können auf Antrag in einem formellen Verfahren vor der Vergabekammer auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden (§ 155 Absatz 1 GWB). Die Grundlagen des Nachprüfungsverfahrens ergeben sich aus den §§ 160 ff. GWB. 1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Der Auftraggeber muss nach § 134 GWB die nicht berücksichtigten Bieter über seine Zuschlagsentscheidung informieren, und zwar 10 Kalendertage vor der Zuschlagsentscheidung, wenn die Information auf elektronischem Wege versendet wird. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Innerhalb dieser Frist kann der Bieter die Entscheidung des Auftraggebers vor der Vergabekammer überprüfen lassen. Unterbleibt die Information der Bieter durch den Auftraggeber oder erteilt er den Zuschlag vor Fristablauf, so ist der Vertrag unwirksam (§ 135 Absatz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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3 Veröffentlichungen
- 01.06.2026 Auch in TED EU publiziert
- 09.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
- 09.04.2026 Die Angebotsfrist wurde vom 22.06.2026 auf den 12.06.2026, 11:00 Uhr verkürzt.
Preiseinschätzung
Basierend auf 5.428 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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