Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb IT & Digitalisierung ⚠ Direktvergabe
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DKRZ HLRE 4_Erweiterung

Deutsches Klimarechenzentrum GmbH · Hamburg · Hamburg

Beschreibung

Die DKRZ GmbH betreibt als überregionale Serviceeinrichtung ein Rechenzentrum für die Durchführung von Klimasimulationen. Ferner hält die Auftraggeberin alle für die Verarbeitung und Auswertung einschlägiger Daten notwendigen technischen Einrichtungen vor, pflegt und entwickelt allgemein für die Klimaforschung relevante Anwender-Software, berät und unterstützt ihre Nutzer in DV-Fragen und beteiligt sich an nationalen und internationalen Projekten und Kooperationen mit dem Ziel der Verbesserung der Infrastruktur für die Klimamodellierung. Im Rahmen eines bereits abgeschlossenen Vertrages mit Bull atos technologies GmbH wurde das Hochleistungsrechnersystem für Erdsystemforschung 3 durch ein neues, leistungsstärkeres Hochleistungsrechnersystem 4 (hier: HLRE 4) ersetzt. Die zu erbringende Leistung war anhand der DKRZ-Benchmark-Suite-2019 definiert. Der Vertrag beinhaltete die Verpflichtung zur Erstellung eines Gesamtsystems in den Rechenräumen des DKRZ in der Bundesstraße 45a in Hamburg, einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Systems, die Pflicht zum Systemservice und zur Weiterentwicklung des Gesamtsystems. Das System wird von dem DKRZ betrieben. Für den Aspekt der Weiterentwicklung wurde eine konkretisierte Erweiterungsoption zwischen den Parteien geschlossen. Diese gilt für den Fall einer zukünftigen, inkrementellen Erweiterung des Systems in Bezug auf die Rechenleistung und die Speicherkapazität anhand eines eingereichten Konzepts durch den Auftragnehmer. Dieses Konzept wurde in die Wertung der Angebote miteinbezogen. Die Rechenleistung (Spitzenleistung) des HLRE 4 soll in diesem Rahmen erweitert werden. Die Erweiterung erfolgt durch das Hinzufügen von GPU-Knoten. Im HLRE 4 verbaut sind Racks des Typs BullSequana XH-2000 System mit Nvidia A100 GPUs. Zur Erweiterung der Spitzenleistung ist die Anschaffung weiterer kompatibler GPU-Knoten notwendig, um den Nutzern des Supercomputers eine höhere Skalierung der Klimamodelle zu ermöglichen. Hierb

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KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Die Ausschreibung betrifft die Erweiterung eines Hochleistungsrechnersystems (HLRE 4) für Klimasimulationen durch Hinzufügen von kompatiblen GPU-Knoten.

Gefordert ist die nahtlose Integration in die bestehende Systemumgebung, inklusive Nvidia GPUs und Infiniband-Netzwerkanbindung. Die Komplexität ergibt sich aus der Notwendigkeit der Kompatibilität und der Erweiterung eines bestehenden Hochleistungsrechnersystems.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Grenzüberschreitendes Recht

CrossBorderLaw

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: „134 Abs. II GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. […] § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Direktvergabe-Ankündigung Sie sind hier

    Geplante Direktvergabe (VEAT) — 10 Tage Stillhaltefrist

    1 Veröffentlichung

    • 06.05.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen

    Auftragnehmer Bull GmbH
    Zuschlagswert 5.000.000 €

Preiseinschätzung

Basierend auf 193 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 513.768 €
Median 1.247.738 €
Oberes Quartil 12.653.388 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Direktvergabe-Ankündigung

Der Aufgeber plant diesen Auftrag ohne Wettbewerb direkt zu vergeben. Bieter können in einer Stillhaltefrist Einspruch einlegen.

Stillhaltefrist abgelaufen seit 12.05.2024
Was ist eine VEAT-Notice? →
Stammdaten

Direktvergabe (VEAT): Der Auftragswert wird bei dieser Bekanntmachungsart häufig nicht veröffentlicht — hier hat der Auftraggeber keinen angegeben.

Vergabenummer ASS-DKRZ-2024-03 HLRE 4_Erweiterung
Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Schwierigkeit Hoch KI
Standort Hamburg, Hamburg
Veröffentlicht 02.05.2024
CPV-Code 30211100
Büromaschinen und Computer (Was ist das?)
Erfüllungsort Hamburg

Vergabeberatung
Bull GmbH · Köln

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Ø Bieter in der Branche 3.5
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 51.045 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 19.083 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 28 Tage
Schätzwert-Abweichung -7%
KMU-Bieteranteil 37%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Hamburg
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg, Hamburg

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 3/4 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Deutsches Klimarechenzentrum GmbH · Hamburg

vergabeteam@dkrz.de
+49 40460094320