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Planung Oberbau, OLA, WHZ, LSW, KTB Generalsanierung Mü-Ro-Szb Lph (1,2), 3, (4, 5), 6&7
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
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Branche „Bauwesen & Infrastruktur" · kostenlos · Ein-Klick-Abmeldung · DSGVO-konform
Beschreibung
Der transeuropäische Hochleistungskorridor München-Salzburg wird im Rahmen einer Generalsanierung für die Zukunft ertüchtigt. Generalsanierung bedeutet in diesem Fall, dass der Streckenbereich zwischen München-Waltrudering und Freilassing in zwei Lose aufgeteilt wird und diese jeweiligen Korridore unter einer fünfmonatigen Totalsperrung generalüberholt werden. Die Arbeiten unter einer Totalsperrung durchzuführen, bietet viele Vorteile. Neben dem Wegfall umfangreicher Streckensicherung, können die Arbeiten rund um die Uhr erfolgen. Es entfallen Rüstzeiten, da Bauanlagen nur einmalig aufgebaut werden müssen. Weiterhin können unterschiedliche Bauvorhaben parallel abgewickelt werden. Dies steigert die Effizienz der Bauausführung und ermöglicht somit die relativ kurzen Bauzeiten von den bereits genannten wenigen Monaten. Losgrenze zwischen den beiden Losen bildet der Bahnhof Rosenheim, wobei der erste Abschnitt München-Waldtrudering (MWTR, km 15,600) bis Rosenheim (MRO, km 64,874) auf der Strecke 5510 das Los 1 bildet. Los 2 bezeichnet den Abschnitt zwischen Rosenheim (km 0,0) und Freilassing (MFL, km 81,7; Grenze Salzburg) auf Strecke 5703. Die Lose umfassen im Wesentlichen Planungsleistungen von Oberleitungsanlagen, Oberbau, Weichenheizung (50 Hz), Lärmschutzwände und Kabeltiefbau sowie die übergreifende Planungskoordination. Die Bauausführung der unter die Generalsanierung fallenden Maßnahmen gliedert sich in verschiedene Abschnitte, die parallel realisiert werden sollen. Im Anschluss werden die Abnahme und Aufschaltung der einzelnen Stellwerke ausgeführt. Die Inbetriebnahmen sind vorgesehen für 07/2027 für das Los 1 und 12/2027 für das Los 2.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„- Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. - Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. - Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht. - Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. - Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. - Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. - Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. - Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden. - Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. - Für den Eignungsnachweis hat der AG einen Musterteilnahmeantrag 24FEI72568 Teilnahmeantrag Los 1 und Los 2 zur Verfügung gestellt, der auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/ herunterzuladen und zu verwenden ist. Für die Eigenerklärungen hat der AG im Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/ direkt entsprechende Eignungskriterien hinterlegt. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. - Es besteht Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder. - Es gelten die Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen. - Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben. - Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.“
Vergabe-Ergebnis
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Auftragnehmer und ohne Vertragswert veröffentlicht.
Hinweis: Die Vergabestelle hat den Auftragnehmer nicht im strukturierten Datenfeld winner hinterlegt. Da das Sieger-Flag selec-w gesetzt ist, genau ein Bieter publiziert wurde und ein Vertrag abgeschlossen ist, ist BIEGE GSH München-Rosenheim-Salzburg c/o DB Engineering & Consulting GmbH mit hoher Wahrscheinlichkeit der Auftragnehmer. Diese Zuordnung ist heuristisch — verbindlich ist nur die Original-Bekanntmachung.
Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: BIEGE GSH München-Rosenheim-Salzburg c/o DB Engineering & Consulting GmbH. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
-
Vertragsänderung
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
21 Veröffentlichungen
- 09.04.2026 36 - Zur Projektfortführung sind zusätzliche Aufwände für die Planung u Ausschreibung am Bahnhof Ebersberg notwendig.
- 18.02.2026 30 -Zur Projektfortführung sind zusätzliche Aufwände zur Anpassung der AU-Unterlagen; Anteil Oberbau notwendig.
- 17.02.2026 33 - Zur Projektfortführung sind zusätzliche Aufwände für die Anpassung Bf Ebersberg notwendig. 22 - Zur Projektfortführung sind zusätzliche Aufwände für den Zwischenzustand für nachträglichen Einbau der Üst Weichen im RSTW Bereich notwendig.
- 11.02.2026 08 - Zur Projektfortführung sind zusätzliche Aufwände für OLA Planleistungen notwendig.
- 10.02.2026 Zur Projektfortführung sind zusätzliche Aufwände für Bf MÜ Waldtrudering W70/72notwendig. Zur Projektfortführung sind zusätzliche Aufwände für OLA Planung notwendig. Zur Projektfortführung sind zusätzliche Aufwände für die Ausrüstung von zus. Weichen der Strecke 5555 notwendig.
- 05.02.2026 MKA 018 Zur Projektfortführung sind zusätzliche Aufwände für Weichenerneuerungen in Haar, Zorneding und Grafing notwendig. MKA 023 Zur Projektfortführung sind zusätzliche Aufwände für OLA Planleistungen notwendig. MKA_025 Zur Projektfortführung sind zusätzliche Aufwände für die OLA Planung für bauz. Anpassungen OLA aufgrund KIB Projektenund SÜ km 56,505. MKA 029 Zur Projektfortführung sind zusätzliche Aufwände für Neubau WHZ Strecke 5510 Bf Kirchseeon 2 notwendig.
- 28.01.2026 21-Zur Projektfortführung sind zusätzliche Aufwände für OLA-Änderung Üst in Bf Großkarolinenfeld notwendig.
- 16.01.2026 MKA 019 Zur Projektfortführung sind zusätzliche Aufwände zum Neubau von WHZ notwendig.
- 14.01.2026 20 - Zur Projektfortführung sind zusätzliche Aufwände für GE/GOS-Maßnahmen notwendig.
- 09.01.2026 MKA 017 Die Leistung ist eine Teilleistung der Weichenheizungsplanung der Stationen auf der 5510. Da die Weichenheizungen beide Strecken beheizen, erfolgte bereits eine Bestandsaufnahme, sowie bereits Kenntnisse über die örtlichen Bedingungen beim AN bekannt sind. Eine Bearbeitung des Themas durch einen anderen AN würde für diesen zunächst eine Einarbeitung und Bestandsaufnahme der Örtlichkeit bedeuten und anschließend eine Evaluation der Varianten. Die daraus entstehenden Mehraufwände stehen in keiner angemessenen Relation zur Beauftragung des AN. Die Weichenheizstationen werden in ihrer Form durch die Generalsanierung München-Rosenheim und damit durch den AN geändert. Die Planung betrachtet eine daraus resultierende Konsequenz und einen Zwischenzustand während der Bauphase. Eine Planung durch einen Zusätzlichen AN ist hierbei nicht möglich, da zwei Auftragnehmer zeitgleich Maßnahmen an derselben Anlage vorbereiten und hierbei unauflösbare Widersprüche entstehen können.
- 06.01.2026 027_Der ursprüngliche Auftragnehmer erstellt als Hauptvertragsleistung ein "Gesamterdungskonzept" für den Inbetriebnahmezustand nach den Arbeiten der Generalsanierung. Das hier betreffende "bauzeitliche Erdungskonzept" hat einen technisch untrennbaren Zusammenhang zum Gesamterdungskonzept. Es kann nur vom selben Auftragnehmer erstellt werden, weil die meisten Informationen bzw. Planungsergebnisse beider Erdungskonzepte gegenseitige Wechselbeziehungen und Abhängigkeiten zueinander aufweisen. In der erforderlichen Zeit wäre es für einen anderen Auftragnehmer nicht mit verhältnismäßigen Mitteln möglich, Abstimmungen so zu führen, damit beide Erdungskonzepte (das hauptvertragliche "Gesamterdungskonzept" und das zusätzliche "bauzeitliche Erdungskonzept") widerspruchsfrei und damit fehlerfrei erstellt werden können.
- 13.11.2025 Zur Projektfortführung sind zusätzliche Aufwände für die Kabelverlegung DSD ,Gleisfeldbeleuchtung und KIB-Zusammenhangsmaßnahmen SÜ Hörafing (Bauherr StBA Traunstein) notwendig.
- 26.08.2025 Zur Projektfortführung ist die Planung der WHZ notwendig. Folglich müssen entsprechende Kosten vertraglich mit aufgenommen werden.
- 26.08.2025 Zur Projektfortführung sind zusätzliche Aufwände für Weichenerneuerungen in Bfh Übersee notwendig.
- 30.06.2025 Auch in TED EU publiziert
- 27.06.2025 MKA004_006: Im Wege der Prüfung der übergebenen Planungsgrundlagen für die Überleitstellen wurde vom AN festgestellt, dass erforderliche Planungsleistung nicht enthalten sind, aber für die weitere Bearbeitung notwendig werden. // MKA010: Es handelt sich unabhängig davon, ob als zusätzliches Bauwerk (Varianten mit Torsionsbalken) oder als Kappenerneuerung der EÜ km 38,108 um ein neues Objekt gemäß HOAI. Weder der Torsionsbalken noch die Kappenerneuerung der bestehenden EÜ waren Bestandteil der angebotenen und bislang beauftragten Leistung. Diese müssen zur Fortführung des Projektes jedoch vorgenommen werden. // MKA014: Zur Projektfortführung sind zusätzliche Aufwände zur Anpassung der OLA Planung Bhf Übersee notwendig.
- 28.04.2025 MKA 003 Empfehlung, Entwicklung und Durchführung eines Prozesses zur Prämissenfindung: Maßgebliche Planungsgrundlagen liegen nicht oder nicht rechtzeitig vor. Diese sind jedoch für die weitere Bearbeitung notwendig. MKA 012 Gemäß HV ist die Erstellung eines Gesamterdungskonzept für den Endzustand zu erstellen. Das hier beschriebene bauzeitliches Gesamterdungskonzept war bisher nicht Bestandteil der angebotenen und bislang beauftragten Leistungen.
- 15.04.2025 Auch in TED EU publiziert
- 14.04.2025 MKA 002 Im Wege der Prüfung der übergebenen Planungsgrundlagen wurde vom AN festgestellt, dass der erforderliche Kabel- und Leitungsbestand Dritter in den Unterlagen nicht enthalten ist, aber für die weitere Bearbeitung notwendig sind. MKA 007 Empfehlung, Entwicklung und Durchführung eines Prozesses zur Prämissenfindung: Maßgebliche Planungsgrundlagen liegen nicht oder nicht rechtzeitig vor. Diese sind jedoch für die weitere Bearbeitung notwendig.
- 08.04.2025 Auch in TED EU publiziert
- 07.04.2025 MKA 001 Im Wege der Prüfung der übergebenen Planungsgrundlagen wurde vom AN festgestellt, dass der erforderliche Kabel- und Leitungsbestand Dritter in den Unterlagen nicht enthalten ist, aber für die weitere Bearbeitung notwendig sind. MKA 005 Gemäß Hauptvertrag sind für die beiden unter 1.a) genannten Stationen jeweils Anpassungen der Anlagen zu planen. Die hier beschriebenen Planungen für die Erneuerung waren bisher nicht Bestandteil der angebotenen und bislang beauftragten Leistungen. MKA 009 Gemäß Hauptvertrag sind für die beiden unter 1.a) genannten Stationen jeweils Anpassungen der Anlagen zu planen. Die hier beschriebenen Planungen für die Erneuerung waren bisher nicht Bestandteil der angebotenen und bislang beauftragten Leistungen. MKA 011 Im HV fehlt die Integration der Zuarbeiten der korrespondierenden Projekte für die Planerstellung der Ausschreibungsunterlage sowie eine Integration einer aktualisierten Zuarbeit im Rahmen der Erstellung der Pläne für die Entwurfsplanung. Diese sind jedoch zur Projektfortführung notwendig.
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1 Veröffentlichung
- 16.10.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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