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Planung Oberbau, OLA, WHZ, LSW, KTB Generalsanierung Mü-Ro-Szb Lph (1,2), 3, (4, 5), 6&7
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
Der transeuropäische Hochleistungskorridor München-Salzburg wird im Rahmen einer Generalsanierung für die Zukunft ertüchtigt. Generalsanierung bedeutet in diesem Fall, dass der Streckenbereich zwischen München-Waltrudering und Freilassing in zwei Lose aufgeteilt wird und diese jeweiligen Korridore unter einer fünfmonatigen Totalsperrung generalüberholt werden. Die Arbeiten unter einer Totalsperrung durchzuführen, bietet viele Vorteile. Neben dem Wegfall umfangreicher Streckensicherung, können die Arbeiten rund um die Uhr erfolgen. Es entfallen Rüstzeiten, da Bauanlagen nur einmalig aufgebaut werden müssen. Weiterhin können unterschiedliche Bauvorhaben parallel abgewickelt werden. Dies steigert die Effizienz der Bauausführung und ermöglicht somit die relativ kurzen Bauzeiten von den bereits genannten wenigen Monaten. Losgrenze zwischen den beiden Losen bildet der Bahnhof Rosenheim, wobei der erste Abschnitt München-Waldtrudering (MWTR, km 15,600) bis Rosenheim (MRO, km 64,874) auf der Strecke 5510 das Los 1 bildet. Los 2 bezeichnet den Abschnitt zwischen Rosenheim (km 0,0) und Freilassing (MFL, km 81,7; Grenze Salzburg) auf Strecke 5703. Die Lose umfassen im Wesentlichen Planungsleistungen von Oberleitungsanlagen, Oberbau, Weichenheizung (50 Hz), Lärmschutzwände und Kabeltiefbau sowie die übergreifende Planungskoordination. Die Bauausführung der unter die Generalsanierung fallenden Maßnahmen gliedert sich in verschiedene Abschnitte, die parallel realisiert werden sollen. Im Anschluss werden die Abnahme und Aufschaltung der einzelnen Stellwerke ausgeführt. Die Inbetriebnahmen sind vorgesehen für 07/2027 für das Los 1 und 12/2027 für das Los 2.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für Planungsleistungen im Rahmen der Generalsanierung des transeuropäischen Hochleistungskorridors München-Salzburg.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt hat — bekanntgegeben in der Ausschreibung zu diesem Verfahren.
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Preis 100 %
Der Auftrag wird auf das wirtschaftlich günstigste Angebot unter Berücksichtigung folgender Kriterien und Wichtung erteilt: In die Wertungssumme von Los 1 fließen die übertragenen und optionalen Leistungen mit ein. Die Anzahl der maximal an einen Bieter zu vergebender Lose ist abhängig von spezifischen Anforderungen an Umfang und Art des ihm kapazitiv zur Ausführung der gegenständlichen Leistung des Vergabeverfahrens zur Verfügung stehenden Mitarbeitern. Die genauen Anforderungen, welche Mitarbeiter in welchem Umfang zur Verfügung stehen müssen, können dem im Verfahren verwendeten Teilnahmeantrag (einzusehen auf der Vergabeplattform eVergabe unter 24FEI72568 bzw. dem Dateinamen “ 24FEI72568 02_Teilnahmeantrag Lose 1 und 2“) und der Bekanntmachung entnommen werden. Diese Eignungsanforderungen führen gegebenenfalls dazu, dass bei einer Nichterreichung der jeweiligen Werte eine Einschränkung der maximal an einen Bieter zu vergebender Lose greift. Der Bieter kann unabhängig davon für beide Losen bieten, auch wenn insoweit die Eignung hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Mitarbeiter für weniger als zwei Lose gegeben ist. Die Zuschlagserteilung erfolgt jedoch unter Berücksichtigung der diesbezüglichen Bietereignung. Hiervon ungeachtet darf der Bieter nur auf Lose bieten, zu denen auch die sonstigen Anforderungen hinsichtlich der Eignung erfüllt worden sind. Nachlässe auf die Loskombination von Los 1 und Los 2 sind möglich. Nachlässe auf Loskombinationen können vom Bieter jedoch nur angeboten werden, insofern die diesbezügliche Eignungsanforderung hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Mitarbeiter erfüllt worden ist und der Bieter somit für die Zuschlagserteilung von zwei Losen in Betracht kommt. Nachlässe auf Loskombinationen eines Bieters, der nur für den Zuschlag von einem Los in Betracht kommt, werden nicht in der Wertung berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt unter Berücksichtigung der Bietereignung auf die wirtschaftlichste Loskombination der Wertungssumme beider Lose. In den nachfolgend genannten Fällen ergeht die Zuschlagserteilung wie folgt: 1. Für den Fall, dass ein Bieter, obwohl er aufgrund der Eignung nur auf ein Los den Zuschlag erhalten kann, gem. Wertung in beiden Losen den Zuschlag erhalten soll, so wird dieser nur auf das Los erteilt, welches bezüglich der Wertungssumme den größten Abstand zum Zweitbieter hat. 2. Für den Fall, dass nur in einem Los zwei wertbare Angebote vorliegen sollten und ein Bieter in beiden Losen das wirtschaftlichste, wertbare Angebot eingereicht hat, jedoch aufgrund der Eignung nur auf ein Los den Zuschlag erhalten kann, wird der Zuschlag auf das Los erteilt, auf das ansonsten kein Zuschlag erteilt werden könnte. 3. Für den Fall, dass zu den beiden Losen jeweils nur ein wertbares Angebot vom gleichen Bieter vorliegen sollte und hinsichtlich der Eignung der Zuschlag nur auf ein Los erteilt werden kann, wird der Zuschlag auf das Los 1 erteilt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vertragsänderung Sie sind hier
Bestehender Vertrag modifiziert
21 Veröffentlichungen
- 17.08.2026 Original-Veröffentlichung
- 15.08.2026 26 - Zur Projektfortführung sind zusätzliche Aufwände für die Planung Anpassung LSW aufgrund LST Signalen notwendig. 41 - Zur Projektfortführung sind Aufwände für das Bauzeitliche Gesamterdungskonzept notwendig.
- 13.07.2026 37 Zur Projektfortführung sind zusätzliche Aufwände für die Planung der OLA und WHZ notwendig. 38 Zur Projektfortführung sind zusätzliche Aufwände für die Planung des Oberbaus notwendig. 39 Zur Projektfortführung sind zusätzliche Aufwände für die Planung der Weichenerneuerungen Haar, Zorneding und Grafing, Lph 3-5 und 7 notwendig.
- 09.04.2026 36 - Zur Projektfortführung sind zusätzliche Aufwände für die Planung u Ausschreibung am Bahnhof Ebersberg notwendig.
- 18.02.2026 30 -Zur Projektfortführung sind zusätzliche Aufwände zur Anpassung der AU-Unterlagen; Anteil Oberbau notwendig.
- 17.02.2026 33 - Zur Projektfortführung sind zusätzliche Aufwände für die Anpassung Bf Ebersberg notwendig. 22 - Zur Projektfortführung sind zusätzliche Aufwände für den Zwischenzustand für nachträglichen Einbau der Üst Weichen im RSTW Bereich notwendig.
- 11.02.2026 08 - Zur Projektfortführung sind zusätzliche Aufwände für OLA Planleistungen notwendig.
- 10.02.2026 Zur Projektfortführung sind zusätzliche Aufwände für Bf MÜ Waldtrudering W70/72notwendig. Zur Projektfortführung sind zusätzliche Aufwände für OLA Planung notwendig. Zur Projektfortführung sind zusätzliche Aufwände für die Ausrüstung von zus. Weichen der Strecke 5555 notwendig.
- 05.02.2026 MKA 018 Zur Projektfortführung sind zusätzliche Aufwände für Weichenerneuerungen in Haar, Zorneding und Grafing notwendig. MKA 023 Zur Projektfortführung sind zusätzliche Aufwände für OLA Planleistungen notwendig. MKA_025 Zur Projektfortführung sind zusätzliche Aufwände für die OLA Planung für bauz. Anpassungen OLA aufgrund KIB Projektenund SÜ km 56,505. MKA 029 Zur Projektfortführung sind zusätzliche Aufwände für Neubau WHZ Strecke 5510 Bf Kirchseeon 2 notwendig.
- 28.01.2026 21-Zur Projektfortführung sind zusätzliche Aufwände für OLA-Änderung Üst in Bf Großkarolinenfeld notwendig.
- 16.01.2026 MKA 019 Zur Projektfortführung sind zusätzliche Aufwände zum Neubau von WHZ notwendig. aktuell
- 14.01.2026 20 - Zur Projektfortführung sind zusätzliche Aufwände für GE/GOS-Maßnahmen notwendig.
- 09.01.2026 MKA 017 Die Leistung ist eine Teilleistung der Weichenheizungsplanung der Stationen auf der 5510. Da die Weichenheizungen beide Strecken beheizen, erfolgte bereits eine Bestandsaufnahme, sowie bereits Kenntnisse über die örtlichen Bedingungen beim AN bekannt sind. Eine Bearbeitung des Themas durch einen anderen AN würde für diesen zunächst eine Einarbeitung und Bestandsaufnahme der Örtlichkeit bedeuten und anschließend eine Evaluation der Varianten. Die daraus entstehenden Mehraufwände stehen in keiner angemessenen Relation zur Beauftragung des AN. Die Weichenheizstationen werden in ihrer Form durch die Generalsanierung München-Rosenheim und damit durch den AN geändert. Die Planung betrachtet eine daraus resultierende Konsequenz und einen Zwischenzustand während der Bauphase. Eine Planung durch einen Zusätzlichen AN ist hierbei nicht möglich, da zwei Auftragnehmer zeitgleich Maßnahmen an derselben Anlage vorbereiten und hierbei unauflösbare Widersprüche entstehen können.
- 06.01.2026 027_Der ursprüngliche Auftragnehmer erstellt als Hauptvertragsleistung ein "Gesamterdungskonzept" für den Inbetriebnahmezustand nach den Arbeiten der Generalsanierung. Das hier betreffende "bauzeitliche Erdungskonzept" hat einen technisch untrennbaren Zusammenhang zum Gesamterdungskonzept. Es kann nur vom selben Auftragnehmer erstellt werden, weil die meisten Informationen bzw. Planungsergebnisse beider Erdungskonzepte gegenseitige Wechselbeziehungen und Abhängigkeiten zueinander aufweisen. In der erforderlichen Zeit wäre es für einen anderen Auftragnehmer nicht mit verhältnismäßigen Mitteln möglich, Abstimmungen so zu führen, damit beide Erdungskonzepte (das hauptvertragliche "Gesamterdungskonzept" und das zusätzliche "bauzeitliche Erdungskonzept") widerspruchsfrei und damit fehlerfrei erstellt werden können.
- 13.11.2025 Zur Projektfortführung sind zusätzliche Aufwände für die Kabelverlegung DSD ,Gleisfeldbeleuchtung und KIB-Zusammenhangsmaßnahmen SÜ Hörafing (Bauherr StBA Traunstein) notwendig.
- 26.08.2025 Zur Projektfortführung ist die Planung der WHZ notwendig. Folglich müssen entsprechende Kosten vertraglich mit aufgenommen werden.
- 26.08.2025 Zur Projektfortführung sind zusätzliche Aufwände für Weichenerneuerungen in Bfh Übersee notwendig.
- 27.06.2025 MKA004_006: Im Wege der Prüfung der übergebenen Planungsgrundlagen für die Überleitstellen wurde vom AN festgestellt, dass erforderliche Planungsleistung nicht enthalten sind, aber für die weitere Bearbeitung notwendig werden. // MKA010: Es handelt sich unabhängig davon, ob als zusätzliches Bauwerk (Varianten mit Torsionsbalken) oder als Kappenerneuerung der EÜ km 38,108 um ein neues Objekt gemäß HOAI. Weder der Torsionsbalken noch die Kappenerneuerung der bestehenden EÜ waren Bestandteil der angebotenen und bislang beauftragten Leistung. Diese müssen zur Fortführung des Projektes jedoch vorgenommen werden. // MKA014: Zur Projektfortführung sind zusätzliche Aufwände zur Anpassung der OLA Planung Bhf Übersee notwendig.
- 28.04.2025 MKA 003 Empfehlung, Entwicklung und Durchführung eines Prozesses zur Prämissenfindung: Maßgebliche Planungsgrundlagen liegen nicht oder nicht rechtzeitig vor. Diese sind jedoch für die weitere Bearbeitung notwendig. MKA 012 Gemäß HV ist die Erstellung eines Gesamterdungskonzept für den Endzustand zu erstellen. Das hier beschriebene bauzeitliches Gesamterdungskonzept war bisher nicht Bestandteil der angebotenen und bislang beauftragten Leistungen.
- 14.04.2025 MKA 002 Im Wege der Prüfung der übergebenen Planungsgrundlagen wurde vom AN festgestellt, dass der erforderliche Kabel- und Leitungsbestand Dritter in den Unterlagen nicht enthalten ist, aber für die weitere Bearbeitung notwendig sind. MKA 007 Empfehlung, Entwicklung und Durchführung eines Prozesses zur Prämissenfindung: Maßgebliche Planungsgrundlagen liegen nicht oder nicht rechtzeitig vor. Diese sind jedoch für die weitere Bearbeitung notwendig.
- 07.04.2025 MKA 001 Im Wege der Prüfung der übergebenen Planungsgrundlagen wurde vom AN festgestellt, dass der erforderliche Kabel- und Leitungsbestand Dritter in den Unterlagen nicht enthalten ist, aber für die weitere Bearbeitung notwendig sind. MKA 005 Gemäß Hauptvertrag sind für die beiden unter 1.a) genannten Stationen jeweils Anpassungen der Anlagen zu planen. Die hier beschriebenen Planungen für die Erneuerung waren bisher nicht Bestandteil der angebotenen und bislang beauftragten Leistungen. MKA 009 Gemäß Hauptvertrag sind für die beiden unter 1.a) genannten Stationen jeweils Anpassungen der Anlagen zu planen. Die hier beschriebenen Planungen für die Erneuerung waren bisher nicht Bestandteil der angebotenen und bislang beauftragten Leistungen. MKA 011 Im HV fehlt die Integration der Zuarbeiten der korrespondierenden Projekte für die Planerstellung der Ausschreibungsunterlage sowie eine Integration einer aktualisierten Zuarbeit im Rahmen der Erstellung der Pläne für die Entwurfsplanung. Diese sind jedoch zur Projektfortführung notwendig.
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 121 Tage nach Fristende
Auftragnehmer BIEGE GSH München-Rosenheim-Salzburg c/o DB Engineering & Consulting GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 6.619 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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