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Hybridpostdienstleistungen
Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Fachbereich "Controlling/Organisation · Ingelheim · Rheinland-Pfalz · Kommunaler Auftraggeber
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Der Auftraggeber (AG) beabsichtigt die Vergabe seiner Hybridpost. Gegenstand der Leistung ist die digitale Verarbeitung, der Druck und die physische Zustellung von Briefsendungen und Einschreiben sowie die förmliche Zustellung von Schriftstücken nach Zustellungsauftrag mit Zustellungsurkunde gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordung, §§ 166, 176 ff. ZPO und des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Rheinland-Pfalz jeweils in der aktuellen Fassung sowie die hoheitliche Beurkundung der Zustellung und dessen elektronischer Rücklauf. Dabei werden die Briefe als digitales Dokument vom AG bereitgestellt, vom Auftragnehmer (AN) abgerufen, gedruckt, kuvertiert und ggf. frankiert sowie für den Postversand vorbereitet und durch Briefzusteller dem Empfänger zugestellt. Druck und Kuvertieren müssen in einem geschlossenen Prozess erfolgen, damit ein Lesen der Inhalte durch natürliche Personen ausgeschlossen ist.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Vergabe von Hybridpostdienstleistungen (digitale Verarbeitung, Druck, Kuvertierung und physische Zustellung von Briefsendungen und Einschreiben) durch die Kreisverwaltung Mainz-Bingen mit geschätztem Wert von ca. 641.200 EUR.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–6 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Der wertungsrelevante Angebotspreis wird der Anlage 14-VgV-ANG Preisblatt entnommen (siehe Vergabeunterlagen). nach WichtigkeitKosten
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Qualität nach Wichtigkeit
Für die Bewertung der Qualität werden nachfolgende Unterkriterien gebildet (siehe Vergabeunterlagen).
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Eigenerklärung zur Eintragung im Anbieterverzeichnis gem. § 4 Abs. 1 S. 2 PostG bzw. Eigenerklärung zur erfolgten Antragstelung gem. § 4 Abs. 2 S. 1 PostG nebst einem Nachweis, dass die Antragsstellung erfolgt ist (soweit erforderlich). Eine solche ist erforderlich für das Unternehmen, dass die Teilleistung Postdienstleistung gemäß § 3 Nr. 15 PostG erbringen soll.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen (bei Bewerbergemeinschaften je Mitglied oder im Rahmen einer Projektversicherung): mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen wird (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV). Der Nachweis wird durch Einreichen der Eigenerklärung erbracht.
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Gesamtjahresumsatz
Eigenerklärung zum jährlichen Gesamtumsatz (netto) der Bewerberin/der Bewerberinnengemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren. Der Umsatz der Mitglieder einer Bewerberinnengemeinschaft wird addiert; Mindestanforderung: mind. 170.000 Euro (netto) innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre je Geschäftsjahr (2025/2024/2023). Soweit die Umsatzangaben für das Geschäftsjahr 2025 noch nicht vorliegen, ist der Gesamtumsatz der Jahre 2024, 2023, 2022 anzugeben. Dieses Kriterium ist Auswahlkriterium gem. § 51 Abs. 1 S. 2 VgV. Es wird der Netto-Gesamtumsatz je abgeschlossenem Geschäftsjahr der letzten drei Jahre bewertet. Der Umsatz je Geschäftsjahr von 170.000 EUR entspricht einem EG 1. Ab einem jährlichen Gesamtumsatz von ≥ 340.000 EUR wird der maximale EG 3 erreicht. Umsatzwerte > 170.000 EUR und < 340.000 EUR werden hinsichtlich des Erfüllungsgrade interpoliert. Es erfolgt eine Bepunktung des Umsatzes je Jahr (der letzten drei Geschäftsjahre). Der Jahreswert wird jeweils anhand des Erfüllungsgrades der Bewertungsmatrix bewertet und jeweils mit dem Gewichtungsfaktor 10 multipliziert. Die Punkte pro Jahr werden addiert. „Krumme“ Punktwerte werden stets auf die zweite Nachkommastelle gerundet.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Eigenerklärung zum Vorliegen geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Damit eine Unternehmensreferenz berücksichtigt wird, muss diese folgende Anforderungen erfüllen: - zeitlicher Rahmen: Die Referenzleistung muss innerhalb der letzten drei Jahre mit einem Zeitraum von mindestens 12 Monaten erbracht worden sein. Als Referenzzeitpunkt für die Bestimmung des Drei-Jahres-Korridors wird der Tag der Teilnahmefrist festgelegt. Die Referenzleistung muss bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeschlossen sein, aber für mindestens 12 Monate erbracht worden sein. - Referenzbeschreibung: Zu jeder Referenz ist vom Bewerber eine individuelle Referenzbeschreibung beizufügen, aus der die wesentlichen Referenzinhalte hervorgehen. Daneben gelten inhaltliche Anforderungen an die Vergleichbarkeit wie folgt: Die inhaltliche Erfahrung wird in unterschiedlichen Bereichen überprüft. Hierzu werden Unterkriterien gebildet. Neben den zuvor aufgestellten Anforderungen muss je Unterkriterium mindestens eine Referenz die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen: - Digitale Teilleistung (elektronischer Empfang): Eine Referenz wird berücksichtigt, wenn diese den elektronischen Empfang von Ausgangspost sowie die elektronische Weiterleitung an ein Druckzentrum o.ä. enthält. Notwendige Teilleistungen sind hierbei: o Benutzeroberfläche inkl. Druckassistenten o Umwandlung von Word oder vergleichbaren Dateien in PDF oder vergleichbar o Digitaler Abruf der Sendung und Weiterleitung an ein Druckzentrum - Druck und Kuvertierung: Eine Referenz wird berücksichtigt, wenn diese den Druck und die Kuvertierung von Dokumenten umfasst. Erforderlich ist, dass beim Drucken aus einem digitalen Dokument eine physische Version erzeugt wird, die den Inhalt der digitalen Version wiedergibt und dieses erzeugte physische Dokument mit einem passenden Briefumschlag/Kuvert versehen wird. - Postdienstleistung: Eine Referenz wird berücksichtigt, wenn die Referenz Postdienstleistungen nach § 3 Nr. 15 PostG umfasst. Dies beinhaltet die gewerbsmäßige Beförderung (siehe § 3 Nr. 4 PostG) inkl. der Zustellung von Postsendungen. Sollte in einem entsprechenden Referenzprojekt auf Universaldienstleistungen zurückgegriffen worden sein, genügt zur Berücksichtigung der Referenz, dass physische Post bei einem Auftraggeber abgeholt und dem Universaldienstleister übergeben wurde. Dieses Kriterium ist Auswahlkriterium gem. § 51 Abs. 1 S. 2 VgV. Die Unterkriterien werden wie folgt gewertet: - Digitale Teilleistung (elektronischer Empfang), Gewichtung 26: Werden 2 wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 1. Werden 6 oder mehr wertbare Referenzen eingereicht erfolgt die Einordnung in den EG 3. Werden mehr als 2 und weniger als 6 Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung nach der linearen Interpolation. Wird 1 Referenz eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 0. Der ermittelte Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 26 multipliziert. Punktwerte werden auf die zweite Nachkommastelle gerundet. - Druck und Kuvertierung, Gewichtungsfaktor 22: Werden 2 wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 1. Werden 6 oder mehr wertbare Referenzen eingereicht erfolgt die Einordnung in den EG 3. Werden mehr als 2 und weniger als 6 Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung nach der linearen Interpolation. Wird 1 Referenz eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 0. Der ermittelte Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 22 multipliziert. Punktwerte werden auf die zweite Nachkommastelle gerundet. - Postdienstleistungen, Gewichtungsfaktor 8: Werden 2 wertbare Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 1. Werden 6 oder mehr wertbare Referenzen eingereicht erfolgt die Einordnung in den EG 3. Werden mehr als 2 und weniger als 6 Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung nach der linearen Interpolation. Wird 1 Referenz eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 0. Der ermittelte Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 8 multipliziert. Punktwerte werden auf die zweite Nachkommastelle gerundet. - Kummulierungskriterium, Gewichtungsfaktor 14: Bei dem Kumulierungskriterium geht es darum, dass der Bewerber Erfahrung für die Erbringung der Gesamtleistung nachweisen kann. Bewertet werden für dieses Unterkriterium Referenzen, die sämtliche Anforderungen der zuvor genannten Unterkriterien erfüllen. Wird 1 entsprechende Referenz eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 1. Werden 4 oder mehr wertbare Referenzen eingereicht erfolgt die Einordnung in den EG 3. Werden mehr als 1 und weniger als 4 Referenzen eingereicht, erfolgt die Einordnung nach der linearen Interpolation. Wird keine Referenz eingereicht, erfolgt die Einordnung in den EG 0. Der ermittelte Erfüllungsgrad wird mit dem Gewichtungsfaktor 14 multipliziert. Punktwerte werden auf die zweite Nachkommastelle gerundet.
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Nachunternehmer-Anteil
Eigenerklärung zu der beabsichtigten Nachunternehmerleistung. Spätestens auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren sind einzureichen: Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (sofern einschlägig): - Eigenerklärung zur Eintragung im Anbieterverzeichnis gem. § 4 Abs. 1 S. 2 PostG (soweit erforderlich) bzw. Eigenerklärung zur erfolgten Antragstellung gem. § 4 Abs. 2 S. 1 PostG nebst Nachweis der erfolgten Antragstellung - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, - Bestätigung (Eigenerklärung) einer Berufshaftpflichtversicherung eines für den Geschäftsbetrieb in Deutschland zugelassenen Versicherers mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden sowie von mindestens 3 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden (Vermögensschäden sind Vermögensschäden, die sich aus Personen- und/oder Sachschäden ergeben sowie Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind)) (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV); die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen wird. - Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren, - Angaben zu geeigneten Referenzen (geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, bezogen auf die jeweils vorgesehenen Leistungsteile des vorgesehenen Nachunternehmers durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beizubringen. Hinweis: Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen für die Bewerber gelten auch für die Nachunternehmer – ausgenommen des Gesamtumsatzes. Für die Nachweise sollen die entsprechenden Muster der Ausschreibung genommen werden („Anlage 6-VgV-TNW – Erklärungen Nachunternehmer/Eignungsleihe (Drittunternehmen)“). Diese können bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Die Erklärungen sind spätestens auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen. Bedient sich der AN bei der Erfüllung der Teilleistung Postdienstleistung als Universaldienstleistung (§ 16 PostG) nach dem PostG (Abholen, Sortieren, Weiterleiten und Zustellen von Postsendungen an Empfangende) eines Universaldienstes (§ 15 PostG), so kommt zwischen dem AN und dem Universaldienstanbieter kein unmittelbares Rechtsverhältnis zustande. Für die Leistungsbeziehung können hierbei vorrangig die AG des Universaldienstes gelten. Hiernach ist der Universaldienst auch nicht als Nachunternehmer im vergaberechtlichen Sinne anzusehen. Eine entsprechende Angabe bzw. auch eine Überprüfung durch den AG erfolgt nicht. Ein Bewerber kann sich (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) zum Nachweis seiner Eignung in Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindung. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag beizubringen: - Eigenerklärung Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) Der Bewerber hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt im Teilnahmewettbewerb nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegt. Der Auftraggeber überprüft somit im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Entsprechende Nachweise sind auf gesondertes Anfordern der Vergabestelle beizubringen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Nachunternehmer sein, § 47 Abs. 1 VgV. Für die Nachweise sollen die entsprechenden Muster der Ausschreibung genommen werden („Anlage 6-VgV-TNW – Erklärungen Nachunternehmer/Eignungsleihe (Drittunternehmen)“). Diese können bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Die Erklärungen sind spätestens auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Solche Anforderungen kommen wieder
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagengerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Geschätzter Wert 641.198 €1 Veröffentlichung
- Frist 07.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 59 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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