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Planung und Errichtung eines geförderten passiven Glasfasernetzes in der Stadt Mühlacker (Ortsteile Mühlacker, Lienzingen, Lomersheim, Dürrmenz und Großglattbach)
Stadtwerke Mühlacker GmbH · Mühlacker · Baden-Württemberg · Öffentliches Unternehmen (regional)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenAusbaugebiet Mühlacker🏆 MSG Media Service GmbH · Kornwestheim
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Los 2 VergebenAusbaugebiet Lienzingen🏆 MSG Media Service GmbH · Kornwestheim
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Los 3 VergebenAusbaugebiet Lomersheim🏆 MSG Media Service GmbH · Kornwestheim
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Los 4 VergebenAusbaugebiet Dürrmenz🏆 MSG Media Service GmbH · Kornwestheim
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Los 5 VergebenAusbaugebiet Großglattbach🏆 MSG Media Service GmbH · Kornwestheim
- MSG Media Service GmbH · Kornwestheim
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Die Stadtwerke Mühlacker GmbH (nachfolgend: "Auftraggeberin") beabsichtigt, ein nach der "Richtlinie zur "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"", Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 26.04.2021 (nachfolgend: "Gigabit-RL") sowie der "Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland"" (nachfolgend: "VwV Gigabitmitfinanzierung") im sog. Betreibermodell gefördertes gigabitfähiges Glasfasernetz im Stadtgebiet der Stadt Mühlacker zu errichten. Das Netz soll zum Eigentum der Auftraggeberin errichtet werden. Die Auftraggeberin hat einen Generalübernehmer (nachfolgend "Auftragnehmer"), der die Entwurfs- und Ausführungsplanung sowie die Errichtung des geförderten Netzes gemäß der Förderbestimmungen ggf. unter Einsatz von Nachunternehmern in den Ortsteilen Mühlacker (inkl. Industrie- sowie Gewerbepark Waldäcker), Lienzingen, Lomersheim, Dürrmenz und Großglattbach übernimmt, gesucht. Die Vergabe erfolgte in mehreren Teillosen. Die Generalübernehmerleistungen für die weiteren Ortsteile Mühlhausen und Enzberg der Stadt Mühlacker wurden bereits in einer gesonderten Ausschreibung vergeben (Bekanntmachungsnr. 2023/S 146-464951). Die Ausschreibung der Betreiberleistungen für das noch zu errichtende geförderte Netz ist ebenfalls bereits abgeschlossen. Im Rahmen der EU-weiten Netzbetreiberausschreibung (Bekanntmachungsnr. 2023/S 025-068559) wurde die NetCom BW GmbH, Unterer Brühl 2, 73479 Ellwangen (Jagst), AG Ulm, HRB 510515 als Betreiberin ausgewählt.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das Verfahren ist zweistufig ausgestaltet worden und ist nun durch Zuschlag abgeschlossen worden.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Einziges Zuschlagskriterium war der angebotene Pauschalpreis je Los gemäß Preisblatt. Die Bieter hatten die Möglichkeit, Kopplungsnachlässe für den Fall anzubieten, dass ihre Angebote zu mehreren Teillosen bezuschlagt werden (s. Preisblatt). Die Kopplungsnachlässe wurden bei der Angebotswertung berücksichtigt, indem zunächst alle Lose ohne die Kopplungsnachlässe ausgewertet wurden. Anschließend wurde eine zweite Bewertung unter Berücksichtigung der Kopplungsnachlässe durchgeführt und diejenigen Angebote bezuschlagt, die für die Auftraggeberin in Summe die preisgünstigste Leistungserbringung versprechen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit: 1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Zu den weiteren Anforderungen s. §§ 160 ff. GWB Für den Fall, dass entgegen der Rechtsauffassung der Auftraggeberin vorliegend die Ausnahmevorschrift des § 116 Abs. 2 GWB einschlägig sein sollte, weil die ausgeschriebenen Leistungen hauptsächlich dazu dienen, der Auftraggeberin die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze für die Öffentlichkeit zu ermöglichen, gelten die Regelungen für Bauausschreibungen nach den Vorschriften des § 2 VgV sowie Teil A Abschnitt 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 2019 (EU VOB/A) entsprechend.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Auftrag wurde zugeschlagen · 260 Tage nach Fristende
Auftragnehmer MSG Media Service GmbHZuschlagswert 20.429.586 €1 Veröffentlichung
- 22.10.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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