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Fachplanung Freianlagenplanung nach HOAI für den Neubau der Rettungswache in Burgstädt
Landratsamt Mittelsachsen · Freiberg · Sachsen · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
In der sächsischen Stadt Burgstädt soll ein Neubau einer Rettungswache entstehen. Ziel ist die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit rettungsdienstlichen Leistungen im Versorgungsgebiet. Das für den Neubau vorgesehene Grundstück ist derzeit unbebaut. Das Bebauungsgrundstück umfasst eine Fläche von rund 2.350 m². Es befindet sich in innerstädtischer Lage. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme des Neubaus mit einer Nutzungsfläche von ca. 960 m² sind für Juni 2029 geplant. Für das Projekt stehen in den Kostengruppen KG 200-700 5,35 Mio. € netto (KG 500 ca. 660.000 € netto) zur Verfügung. Ziel des Verfahrens ist die Vergabe der Freianlagenplanung nach § 39 ff HOAI für den Neubau der Rettungswache in Burgstädt dazugehöriger besonderer Leistungen, siehe beigefügte Vertragsunterlagen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe der Freianlagenplanung nach HOAI (§ 39 ff) für den Neubau einer Rettungswache in Burgstädt mit geschätztem Gesamtprojektwert von 5,35 Mio. € netto.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Differenzierung gem. Anlage Zuschlagskriterien 35 %Qualität
Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung
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Differenzierung gem. Anlage Zuschlagskriterien 25 %Qualität
Projektorganisation
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Differenzierung gem. Anlage Zuschlagskriterien 25 %Preis
Preis (Honorar)
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Differenzierung gem. Anlage Zuschlagskriterien 15 %Qualität
Projektmanagement
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Auftraggeber macht unter dem hier bezeichneten Kriterium "andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen" alle relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien, die dafür maßgeblichen Mindestanforderungen (soweit aufgestellt) sowie die vorzulegenden Nachweise bekannt. Generell gilt: Ein Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind von den Bietern die Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) vorzulegen: 1.01 Bieterangaben; 1.05 Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt gem. §73 Abs.3 VgV; 1.06 Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß GWB §123 und §124 bestehen; 1.07 Eigenerklärung zu wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen; 1.08 Eigenerklärung Art. 5k VO (EU) - Russland-Sanktionen; 1.09 Anerkennung der Vertragsbedingungen; 2.01 Der Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitektin oder Landschaftsarchitekt ist einzureichen. Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten natürliche Personen bzw. Arbeitsgemeinschaften, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der genannten Berufsbezeichnung befugt sind. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch den Bewerber nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zutragen oder b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie2005/36/EG angezeigt haben. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften: Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem o. mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB und der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung. Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Auftraggeber macht unter dem hier bezeichneten Kriterium "andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen" alle relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien, die dafür maßgeblichen Mindestanforderungen (soweit aufgestellt) sowie die vorzulegenden Nachweise bekannt. Generell gilt: Ein Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind von den Bietern die Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) vorzulegen: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 1.03 Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, die der Bietende an Dritte weiter zu vergeben beabsichtigt (Unteraufträge) mit Beschreibung der Teilleistungen und Benennung der Unternehmen. Beabsichtigt der Bietende Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er für die vorgesehenen Unterauftragnehmer mit dem Angebot alle für die Leistung geforderten Angaben und Nachweise abzugeben und eine Verpflichtungserklärung unter Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben; 1.04 Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bietende der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (Eignungsleihe) mit Beschreibung der Teilleistungen und Benennung der Unternehmen. Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird (Eignungsleihe), ist mit dem Angebot für jedes Unternehmen eine Verpflichtungserklärung mit Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, sofern er die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Der Nachweis dafür ist dem Angebot beizulegen. 3.01 und 3.02 Der Bieter weist mindestens ein Referenzprojekt für die Freianlagenplanung mit folgenden Mindestbedingungen nach: a) Einstufung in Honorarzone III oder höher nach HOAI § 40 HOAI b) die Inbetriebnahme erfolgte nach dem 01.01.2018 c) die nutzungsfähige Übergabe / Inbetriebnahme erfolgte bis spätestens zum Einreichungstermin gemäß der Bekanntmachung d) durch den Bieter wurden mindestens die Leistungsphasen 2, 3, 5 bis 8 gem. § 39 HOAI erbracht e) Kosten der KG 500 haben mindestens 500.000 Euro (netto) betragen Zusätzlich zu den Angaben auf dem Teilnahmeantrag ist je eine textliche und bildliche Darstellung des Referenzobjektes bzw. des Bauzustandes auf einer Seite DIN A4 zwingend einzureichen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften: Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem o. mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB und der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung. Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Auftraggeber macht unter dem hier bezeichneten Kriterium "andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen" alle relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien, die dafür maßgeblichen Mindestanforderungen (soweit aufgestellt) sowie die vorzulegenden Nachweise bekannt. Generell gilt: Ein Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind von den Bietern die Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) vorzulegen: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1.02 Berufshaftpflicht gem. § 45 Absatz 1 VgV - Eigenerklärung zum Vorliegen bzw. zum Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen mit Deckungssummen für Personenschäden von 2.000.000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 1.500.000 EUR; 1.03 Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, die der Bietende an Dritte weiter zu vergeben beabsichtigt (Unteraufträge) mit Beschreibung der Teilleistungen und Benennung der Unternehmen. Beabsichtigt der Bietende Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er für die vorgesehenen Unterauftragnehmer mit dem Angebot alle für die Leistung geforderten Angaben und Nachweise abzugeben und eine Verpflichtungserklärung unter Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben; 1.04 Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bietende der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (Eignungsleihe) mit Beschreibung der Teilleistungen und Benennung der Unternehmen. Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird (Eignungsleihe), ist mit dem Angebot für jedes Unternehmen eine Verpflichtungserklärung mit Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, sofern er die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Der Nachweis dafür ist dem Angebot beizulegen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften: Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem o. mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB und der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung. Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung eines Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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- Frist 29.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 49 Tage nach Fristende
Auftragnehmer UKL Ulrich Krüger LandschaftsarchitektenZuschlagswert 129.457 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 6.275 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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