Frankfurt Hbf. Reisendeninformation_Planung TK Lph. 1-3 & 5-6, 50 Hz Lph. 1-6, Statik, Lph. 2-3 & 5
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11) · Berlin · Berlin
Beschreibung
Planungsleistungen, TK, 50 Hz & KIB Erneuerung der Reisendeninformation in Frankfurt Hbf. und Frankfurt Hbf tief. Im Rahmen des Programmes ZIM-Rollout findet die Einführung des Soll-Standards statt. Ein Austausch der Endgeräte durch Neu-Technologie findet durch FIA zu ZIM statt. Der Neubau erfolgt ausschließlich durch ZIM-Geräte. Zum Einsatz kommt die neue Gerätegeneration ZIM auf Basis von LED-Technik in 2 unterschiedlichen Größen für die Bahnsteigausstattung sowie in 2 unterschiedlichen Größen als Ersatz bestehender Infotafeln in fast identischer Dimension. Darüber hinaus sind auf Basis gleicher Technik verschiedene Formate von Anzeigertypen als Voranzeiger z.B. in Zugangs- oder Übergangsbereichen vorgesehen. Im Rahmen der Festlegung von Soll-Standards zur Ausstattung von Bahnhöfen ist auch eine Verdichtung von Anzeigetechnik vorgesehen. Mit der Neuaustattung durch zusätzliche Reisendeninformation geht eine veränderte Positionierung der Endgeräte und/oder deren technischer Anforderungen einher, sowie eine komplette Neuerschließung hinsichtlich Daten- und 50Hz-Anbindung mit dazu notwendiger Verteilungen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Planungsleistungen für die Erneuerung der Reisendeninformation am Frankfurter Hauptbahnhof (Hbf) und Hbf tief.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Zentraleinkauf, bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln. Alle geforderten Erklärungen sind zwingend bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Für den Nachweis hat der AG im Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/ direkt entsprechende Eignungskriterien hinterlegt. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Sofern die Ausschreibung Leistungen beinhaltet, für die ein Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG besteht, ist vom Bewerber/Bieter folgendes zu beachten: Die Präqualifikation ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und beim Nichtoffenen Verfahren/Verhandlungsverfahren mit dem Teilnahmeantrag zu bestätigen. Für die Teilnahme am Wettbewerb, die Auftragserteilung und die Ausführung der Leistung kommen nur präqualifizierte Unternehmen in Betracht. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten. Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vor ab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben. Der Bieter verpflichtet sich, auf Verlangen die Kalkulation zum Angebot vor der Vergabe vorzulegen. Die Kalkulation muss für den AG vor der Vergabe einsehbar sein. Für die digitale Bearbeitung ihres Honorarangebote ist das AI-Portal der Deutschen Bahn AG zu nutzen. Bitte verwenden Sie hierfür folgenden Link: https://ai-portal.deutschebahn.com/award-processes/1a585a2e-dcf7-4504-9819-4500cf8084ad Die Anwendung ist ab dem 01.06.2025 verpflichtend. Nach einer kostenfreien Registrierung können Sie hier einfach und komfortabel ihr Honorarangebot bearbeiten und anschließend mit den übrigen Angebotsunterlagen über die Vergabeplattform einreichen. ///“
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.507 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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