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Befristete Verlängerung des Vertrags zum Betrieb der PiA
Bundesministerium der Finanzen · Berlin · Berlin
Beschreibung
Der Betrieb der PiA erfolgt als Beliehener in der Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts. Die PiA darf zur Erfüllung der Aufgaben, mit denen die Gesellschaft beliehen wird, Gebühren erheben. Die Erhebung von Gebühren erfolgt auf der Grundlage einer Gebührensatzung. Die PiA darf nicht mit Gewinnerzielungsabsicht tätig werden und muss die Gewähr für die Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben bieten. Sie muss ihre Tätigkeit unabhängig und unparteiisch ausüben. Zu den Aufgaben der PiA gehören im Wesentlichen: (a) Klassifizierung in Chancen-Risiko-Klassen (CRK): Die PiA ist mit der Aufgabe beliehen, Altersvorsorge- und Basisrentenverträge auf Basis der Ergebnisse eines Simulationsverfahrens in Chancen-Risiko-Klassen einzustufen. Die Klassifizierung wird auf Antrag eines Anbieters durchgeführt. Die Anbieter sind verpflichtet die CRK des Vertrags auf dem Produktinformationsblatt anzugeben. Die PiA legt das Simulationsverfahren, unter Verwendung aktuell fachlich anerkannter finanzmathematischer Modellierungsansätze, die Kriterien für die Klassifizierung und die für die Chancen-Risiko-Klassen im Produktinformationsblatt zu verwendenden Beschreibungstexte fest. (b) Vorgaben zu den Effektivkosten: Anbieter von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen müssen auf dem Produktinformationsblatt die Effektivkosten angeben. Die PiA legt das Verfahren zur Berechnung der Effektivkosten, einschließlich Aussagen zur Berücksichtigung interner und externer Kosten fest und veröffentlich diese Vorgaben. (c) Weiterentwicklung der Verfahren: Ergibt sich aufgrund neuer Erkenntnisse oder neuer Marktentwicklungen Änderungsbedarf zu dem Simulationsverfahren, der Klassifizierung in die CRK oder der Effektivkostenberechnung hat die PiA die Vorgaben hierzu weiterzuentwickeln.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Finanz- & Versicherungsdienstleistungen
Ausschreibung zur befristeten Verlängerung des Vertrags zum Betrieb der PiA.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Vertrag wird nach Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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- 25.03.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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