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Planungsleistungen Technische Ausrüstung
Bädergesellschaft Lünen mbH · Lünen · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen (regional)
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Beschreibung
Die Bädergesellschaft Lünen mbH (Auftraggeberin/Vergabestelle) plant die Sanierung des Freibades Cappenberger See. Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen eines offenen Verfahrens die Vergabe der Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung in den Leistungsphasen 1 bis 8 erfolgen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe von Planungsleistungen für die technische Ausrüstung im Rahmen der Sanierung des Freibades Cappenberger See in Lünen.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Das vorliegende Verfahren erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) im Rahmen eines offenen Verfahrens durch. Die wesentlichen Merkmale des Verfahrens sind wie folgt: 1. Offenes Verfahren: Alle interessierten Bieterinnen und Bieter haben die Möglichkeit, ein Angebot einzureichen. Es besteht keine Begrenzung der Anzahl der Angebote. 2. Teilnahmebedingungen: Die Teilnahme an dem Verfahren setzt die Erfüllung spezifischer Eignungskriterien voraus, die in den Vergabeunterlagen detailliert beschrieben sind. Hierzu zählen unter anderem Nachweise über fachliche Qualifikationen, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie Referenzen. 3. Fristen: Die Angebote müssen bis zum Fristdatum eingereicht werden. Die genaue Frist ist in der EU-Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen angegeben. 4. Bewertungskriterien: Die eingereichten Angebote werden gemäß den in den Vergabeunterlagen festgelegten Kriterien bewertet. Diese umfassen sowohl den Preis als auch qualitative Aspekte. 5. Zuschlagskriterien: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, welches die Anforderungen des Auftraggebers am besten erfüllt. 6. Transparenz: Das Verfahren wird insbesondere unter Beachtung der Grundsätze von Transparenz und Nichtdiskriminierung durchgeführt.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 30 Pkt.
Die Wertungspunkte für das Kriterium "Preis" werden aus der Wertungssumme des Angebotes unter Bezugnahme auf die von dem Bieter eingereichten und unterschriebenen Preisblätter als Anlage zu diesen Verfahrensbedingungen (Teil A) ermittelt. Der niedrigste Preis erhält die maximal erreichbare Wertungspunktzahl von 300 Punkten. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,5-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Wertungspunktermittlung für die dazwischen liegenden Angebotspreise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
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Konzept zur Qualitätssicherung 25 Pkt.Qualität
Die Vergabestelle erwartet eine wirkungsvolle projektbezogene Darlegung zur Qualitätssicherung. Sinnvoll erscheinen dabei insbesondere Aussagen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) zu folgenden Aspekten: - Planung und Ausführung auf mangelfreier Grundlage - Erkennung und Kontrolle der Projektrisiken - Einleitung von Korrekturmaßnahmen - Durchsetzung der Qualitätsvorgaben - Reaktionszeit bei Konflikten - Vermeidung und Beseitigung von Mängeln Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen.
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Konzept zur Kostenbudgetsteuerung und Kostenkontrolle 20 Pkt.Qualität
Die Vergabestelle erwartet eine wirkungsvolle projektbezogene Darlegung des Verfahrens zur Kostenbudgetsteuerung und Kostenkontrolle sowie der zeitlichen Weitergabe dieser an den Auftraggeber während der Projektdurchführung. Der Bieter/Bietergemeinschaft hat dabei die Bezugsquellen für die ermittelten Kosten je Leistungsphase transparent zu beschreiben. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
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Erreichbarkeit und Verfügbarkeit des Projektteams 15 Pkt.Qualität
Die Wertungspunkte für das Kriterium "Erreichbarkeit und Verfügbarkeit des Projektteams" werden in folgender Weise ermittelt: (A) Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters (Leistungsphase 8) - Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters an 4 oder mehr Tagen/Woche - 75 Punkte - Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters an 2 bis 3 Tagen/Woche - 50 Punkte - Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters an 1 Tag/Woche - 25 Punkte - Vor-Ort-Präsenz des Projektleiters an 0 Tagen/Woche - 0 Punkte Es soll von dem Bieter im Angebot dargelegt werden, wie sich der Bieter die vor-Ort-Präsenz des Projektleiters im vorgenannten Sinne in der Leistungsphase vorstellt. Die vorgenannten Ausführungen dienen der Plausibilisierung der gemachten Angaben. (B) Problembezogene Reaktionszeit entscheidungsbefugtes Personal (sämtliche Leistungsphasen) - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal verfügbar) in weniger als 2 Stunden ab Mitteilung - 75 Punkte - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal verfügbar) zwischen 2 und 4 Stunden ab Mitteilung - 50 Punkte - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal verfügbar) zwischen 4 und 6 Stunden ab Mitteilung - 25 Punkte - Problembezogene Reaktionszeit (entscheidungsbefugtes Personal verfügbar) in mehr als 6 Stunden ab Mitteilung - 0 Punkte Weiterhin ist vom Bieter anzugeben, wie er in sämtlichen Leistungsphasen auf unvorhergesehene Probleme reagiert und wie schnell eine Entscheidung vor Ort herbeigeführt werden kann. Hier ist anzugeben, in welcher Zeit entscheidungsbefugtes Personal des Bieters eine Klärung vor Ort herbeiführen kann. Die vorgenannten Ausführungen dienen der Plausibilisierung der gemachten Angaben.
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Konzept zur Kommunikation mit dem Auftraggeber 10 Pkt.Qualität
Die Vergabestelle erwartet die Vorlage eines Kommunikationskonzepts. Hierzu wird vom Bieter/Bietergemeinschaft erwartet, dass er in einem Kommunikationskonzept die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber darstellt. Sinnvoll erscheinen dabei insbesondere Aussagen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) zu folgenden Aspekten: - Kommunikationsprozesse im Verhältnis zu dem Auftraggeber (ggf. Abstimmung und Verteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer), - Erreichbarkeit der Ansprechpartner des Auftragnehmers für den Auftraggeber, - Reaktion auf Fehler / besondere Situationen, - Dokumentation der Kommunikation zwischen den Parteien. Zu beachten ist ferner, dass die in den Vergabeunterlagen geregelten Mindestvorgaben zur Leistungserbringung nicht geändert oder unterschritten werden dürfen. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Bewerbungsbedingungen (Teil A) verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. Für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen ist nachzuweisen, dass der Bieter bzw. bei juristischen Personen die verantwortliche Person die Anforderungen des § 75 VgV erfüllt. Der Nachweis kann je nach Niederlassungsstaat insbesondere durch Berufsregister-, Handelsregister-, Kammer-/Listeneintrag oder einen sonstigen gleichwertigen Nachweis geführt werden. Der Nachweis darf zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Gesamtjahresumsatz
Eigenerklärung (Vordruck Anlage A.5 zu Teil A) über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt vorgelegt wird.
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Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)
Eigenerklärung (Vordruck Anlage A.6 zu Teil A) über den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung (Planungsleistungen) ist, bezogen auf die drei letzten Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben vorhanden sind. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert. Umsätze von eignungsleihenden Unternehmen werden in die Berechnung einbezogen, wenn mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens gemäß dem vorgegebenen Formblatt vorgelegt wird. Mindestanforderung: Durchschnittlicher Jahresumsatz aus vergleichbaren Leistungen (Planungsleistungen) mindestens 400.000 EUR (netto) im Durchschnitt für die benannten Geschäftsjahre.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 21 AentG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG, 98c AufenthG (gem. Anlage A.10 zu Teil A)
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Qualitätsmanagement
Eigenerklärung (Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 22 Abs. 1 LkSG und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
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Qualitätsmanagement
Eigenerklärung (Vordruck Anlage A.7 zu Teil A) zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Europäischen Rates vom 21.07.2022.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung (Anlage A.8) über mindestens zwei Referenzprojekte einzureichen, die innerhalb der letzten 5 Jahre, gerechnet ab Absendung der Auftragsbekanntmachung an das EU-Amtsblatt, abgeschlossen wurden (Abschluss LPH 8). Anzugeben sind dabei je Referenz (a) Beschreibung von Art und Umfang der erbrachten Leistungen unter Angabe der erbrachten Leistungsphasen und der bearbeiteten Anlagengruppen gemäß § 55 Abs. 2 HOAI, (b) Art und Umfang des zugrundeliegenden Projektes (Baumaßnahme unter Angabe der anrechenbaren Kosten gemäß § 56 Abs. 1 HOAI i.V.m. DIN 276, Kostengruppe 400), (c) des Auftraggebers mit Ansprechstelle (Telefonnummer/E-Mail-Adresse) sowie (d) der Erbringungszeitpunkt unter Angabe des Abschlusses der LPH 8. Die Referenzen müssen nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein. Als vergleichbar gelten Projekte über Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung gemäß § 55 HOAI für die Sanierung, Modernisierung oder den Umbau von Hallenbädern, Freibädern oder vergleichbaren komplexen Bäderanlagen (z. B. Thermen, Schulsportbäder), bei denen mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 im Wesentlichen eigenständig erbracht wurden. Die Planungsleistungen müssen sich auf mindestens zwei der folgenden Anlagengruppen gemäß § 55 Abs. 2 HOAI erstrecken: Wasserversorgungsanlagen (AG 2), Abwasseranlagen (AG 3), Wärmeversorgungsanlagen (AG 4) sowie Lufttechnische Anlagen (AG 7). Das Referenzprojekt muss anrechenbare Kosten gemäß § 56 Abs. 1 HOAI (Kostengruppe 400 nach DIN 276) von mindestens 650.000 EUR netto aufweisen. Mindestanforderungen: Der Bieter muss mindestens zwei einschlägige vergleichbare Referenzprojekte benennen können. Jede Referenz muss die Leistungsphasen 2 bis 8 der HOAI umfassen. Die Leistungsphase 8 muss in den letzten fünf Jahren, gerechnet ab Absendung der Auftragsbekanntmachung an das EU-Amtsblatt, abgeschlossen worden sein.
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Durchschnittliche Personalstärke
Eigenerklärung (Vordruck Anlage A.9 zu Teil A) über das in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigte Personal des Bieters einschließlich (gesonderte Ausweisung) der Zahl seiner Führungskräfte, Architekten/Ingenieure, Techniker/Zeichner, Mitarbeiter, die über ein Zertifikat im Bereich Projektsteuerung verfügen, sonstige Mitarbeiter.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 07.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 6.228 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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