2024-1004268_Flughafen München_Rahmenverträge Arbeitnehmerüberlassung AeroGround
AeroGround Flughafen München GmbH · München-Flughafen · Bayern
Beschreibung
Flugzeug- und Gepäckabfertiger Gegenstand der Leistung ist die Überlassung von Leiharbeitnehmern nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die überlassenen Mitarbeiter werden beim Auftraggeber als "Flugzeug- oder Gepäckabfertiger " im Abfertigungsbereich am Standort Flughafen München im Innen- oder Außendienst eingesetzt. Der Einsatz der überlassenen Mitarbeiter findet im sicherheitsempfindlichen Bereich des Flughafens München, insbesondere im Bereich der Flugzeugabfertigungspositionen und der Gepäckförderanlagen, statt. Die überlassenen Mitarbeiter müssen ein bestimmtes Leistungsanforderungsprofil besitzen sowie nach bestimmten Anforderungen des Entleihers rekrutiert werden. Der Bedarf an Leiharbeitnehmern insgesamt wird vom Entleiher auf ca. 140.000 Stunden pro Jahr geschätzt.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Ausschreibung für die Arbeitnehmerüberlassung von Flugzeug- und Gepäckabfertigern am Flughafen München.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Der Bewerbungsbogen ist über die Vergabeplattform des AG nach Registrierung herunterzuladen. Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache in Textform über die Vergabeplattform des Auftraggebers einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung. Der Auftraggeber wird die frist- und formgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den benannten Eignungsunterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt. Die Eignungsprüfung bezieht sich auch auf die Einhaltung etwaiger Mindestanforderungen an die Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, die veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.“
Preiseinschätzung
Basierend auf 86 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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