Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb Gesundheitswesen & Medizintechnik ⚠ Direktvergabe
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EU-Oberschwelle

Beschaffung eines neuen MR-Tomographen

Universitätsklinikum Heidelberg · Heidelberg · Baden-Württemberg · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)

Beschreibung

Die Abteilung Neuroradiologie des Universitätsklinikums Heidelberg beabsichtigt die Beschaffung eines 3T MR-Tomographen. Der zu beschaffende MR-Tomograph soll ein vorhandenes MR-Gerät ersetzen, welches das Ende der Lebensdauer erreicht hat. Das Gerät soll für folgende Zwecke eingesetzt werden: (1) Diagnostik des Zentralnervensystems (Gehirn, Rückenmark), insbesondere die Diagnostik und Therapieverlaufskontrolle von Hirntumoren und entzündlichen Erkrankungen (z.B. Multiple Sklerose) sowie die Diagnostik und Verlaufskontrolle des akuten Schlaganfalls, (2) Diagnostik von Erkrankungen des peripheren Nervensystems, (3) Diagnostik der Kopf-Hals Region, insbesondere Diagnostik der Zähne und des Zahnhalteapparats (Dental-MRT). a) Gradientensystem: maximale Gradientenstärke und Slewrate: Beim oben genannten klinischen Einsatzspektrum des zu beschaffenden MR-Tomographen spielen die Diffusions-MRT und die Perfusions-MRT zur Diagnosestellung und Therapieentscheidung eine wesentliche Rolle. Beide MR-Techniken erfordern sogenannte Echo-Planar-Imaging Sequenzen, die hohe Anforderungen an das Gradientensystem stellen. Bei der Diffusions- MRT muss darüber hinaus zwischen der Hochfrequenzanregung und der Bildauslese ein sehr hoher Gradient geschaltet werden, um eine hinreichende Diffusionsgewichtung zu ermöglichen. Aus diesen Gründen muss das Gradientensystem folgenden Anforderungen genügen: -Die max. Gradientenfeldstärke und die maximale Slewrate müssen gleichzeitig in einer Messung verfügbar sein. -Maximale Gradientenfeldstärke (Amplitude) bei freier Einstellung der Gradientenpulsform, wie z.B. Trapezform, mindestens 60 mT/m pro Raumachse (keine Vektorsumme, keine Effektivwerte). -Maximale Slewrate mindestens 200 T/m/s pro Raumachse (keine Vektorsumme, keine Effektivwerte). b) Anzahl Hochfrequenzkanäle Insbesondere für die MR-Neurographie (MR-Untersuchung des peripheren Nervensystems) ist es erforderlich, dass der Körperstamm und die Extremitäten mit Mehrkanalspulen abgedeckt werde

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Branche: Gesundheitswesen & Medizintechnik

Beschaffung eines 3T MR-Tomographen für die Neuroradiologie des Universitätsklinikums Heidelberg zur Diagnostik des ZNS, peripherer Nerven und der Kopf-Hals-Region, inklusive Dental-MRT.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

§ 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. B.) § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

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  1. Direktvergabe-Ankündigung Sie sind hier

    Geplante Direktvergabe (VEAT) — 10 Tage Stillhaltefrist

    1 Veröffentlichung

    • 29.07.2024 Original-Veröffentlichung aktuell

Preiseinschätzung

Basierend auf 47 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 883.591 €
Median 1.197.349 €
Oberes Quartil 2.090.522 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Direktvergabe-Ankündigung

Der Aufgeber plant diesen Auftrag ohne Wettbewerb direkt zu vergeben. Bieter können in einer Stillhaltefrist Einspruch einlegen.

Stillhaltefrist abgelaufen seit 08.08.2024

Geplanter Auftragnehmer Siemens Healthineers AG

Was ist eine VEAT-Notice? →
1.758.269 €
Geschätzter Wert
entspricht Branchen-Median

Vergabenummer 2024-122
Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Schwierigkeit Hoch KI
Standort Heidelberg, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 29.07.2024
CPV-Code 33113000
Medizintechnik (Was ist das?)
Erfüllungsort Heidelberg

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Ø Bieter in der Branche 3.8
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 891.404 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 83%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Gesundheitswesen & Medizintechnik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.699 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 53 Tage
Schätzwert-Abweichung -1%
KMU-Bieteranteil 29%

Preis-Kalkulator

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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/4 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 25.07.2026

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

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Universitätsklinikum Heidelberg · Heidelberg

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