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KI-gestütztes RAG-System für medizinische Entscheidungsunterstützung

Technische Universität Dresden (ausführende Stelle: Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden) · Dresden · Sachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)

Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    KI-gestütztes RAG-System für medizinische Entscheidungsunterstützung
    🏆 scienceOS UG (haftungsbeschränkt) · Dresden
Auftragnehmer
  • scienceOS UG (haftungsbeschränkt) · Dresden
Eingegangene Angebote 8
Zuschlagsdatum 30.07.2026

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Bieter-Übersicht: 8 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.

Das Wichtigste auf einen Blick

KI-generiert
  • Gesucht wird eine lokal betriebene KI-gestützte RAG-Software für medizinische Entscheidungsunterstützung.
  • Der CPV-Code 48000000 deutet auf Software und EDV-Dienstleistungen hin.
  • Die Ausschreibung ist als offenes Verfahren veröffentlicht.
  • Besonderes Augenmerk liegt auf der lokalen Betreibbarkeit der Software beim Auftraggeber.

KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.

Beschreibung

Leistungs- / Auftragsgegenstand ist die Erstellung und Überlassung einer lokal beim Auftraggeber betreibbaren Software zur Retrieval-Augmented-Generation (RAG) zur Unterstützung medizinischer Entscheidungsprozesse.

Änderungen am Verfahren

1 Aktualisierung

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.

  1. 📅 Frist verlängert❓ Bieterfragen

    Der Auftraggeber hat mit dem Nachschreiben 4 vom 10.04.2026 die bisher am 10.04.2026, 10.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 17.04.2026, 10.00 Uhr verlängert. In diesem Zusammenhang hat der Auftraggeber zudem die bisher am 24.06.2026 endende Zuschlags- / Bindefrist auf den 30.06.2026 verlängert. Die Verlängerung der Angebotsfrist erfolgte, weil zum gegenständlichen Vergabeverfahren Bieterfragen / Hinweise von einem interessierten Unternehmen eingegangen waren. In diesem Zusammenhang hat der Auftraggeber allen interessierten Unternehmen / Bietern mit dem Nachschreiben 5 vom 14.04.2026 ergänzende Hinweise zur medizinprodukterechtlichen Einordnung der gegenständlich zu beschaffenden Softwarelösung öffentlich bereitgestellt. Die Angebotsfristverlängerung erfolgte insofern vorab, um den interessierten Unternehmen / Bietern die Möglichkeit zu geben, die entsprechenden Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen.

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

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Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · KI-gestütztes RAG-System für medizinische Entscheidungsunterstützung
  • Angebotspreis 50 %
    Preis

    Die Bewertung des Preises erfolgte auf der Grundlage des angebotenen Pauschalfestpreis / Gesamtpreis (BRUTTO).

  • Technische Qualität des angebotenen RAG-Systems 50 %
    Qualität

    Die Bewertung des Zuschlagskriteriums "Technische Qualität des angebotenen RAG-Systems" erfolgte auf Grundlage der in der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren" aufgeführten Unterkriterien.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • EU-gefördertes Vorhaben

    eu-funds

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Es handelt sich bei dieser Bekanntmachung um eine Vergabebekanntmachung im Sinne des § 39 VgV (Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens). Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 S. 1 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist nach § 160 Abs. 2 S. 2 GWB durch das Unternehmen darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die an Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags gestellten, gesetzlichen Anforderungen können § 161 GWB entnommen werden. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert. Ein öffentlicher Auftrag ist nach § 135 Abs. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (1.) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder (2.) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (z.B. einer Auftragsbekanntmachung) vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB). Der Auftraggeber bittet um Beachtung der Hinweise der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen: LINK: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 (Link-Stand: 13.08.2026).

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 120 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer scienceOS UG (haftungsbeschränkt)

    1 Veröffentlichung

    • 15.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 1.577 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 221.000 €
Median 377.568 €
Oberes Quartil 866.355 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Stammdaten
Vergabenummer VGS # 01/2026
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Standort Dresden, Sachsen
Veröffentlicht 15.08.2026
CPV-Code 48000000
Software (Was ist das?)
Angebote 8
starker Wettbewerb (Ø 2,5 in der Branche)
Erfüllungsort Dresden
Laufzeit 12 Monate
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
scienceOS UG (haftungsbeschränkt) · Dresden

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Auftragnehmer (?)
scienceOS UG (haftungsbeschränkt)
Vertrag 30.07.2026

Ø Bieter in der Branche 2.5
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 33.286 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.842 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 20 Tage
Schätzwert-Abweichung -3%
KMU-Bieteranteil 20%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Sachsen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Zuschlagswert

Zuletzt geprüft am 16.08.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Technische Universität Dresden (ausführende Stelle: Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden) · Dresden