Mehr Details
KI-gestütztes RAG-System für medizinische Entscheidungsunterstützung
Technische Universität Dresden (ausführende Stelle: Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden) · Dresden · Sachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
-
Los 1 VergebenKI-gestütztes RAG-System für medizinische Entscheidungsunterstützung🏆 scienceOS UG (haftungsbeschränkt) · Dresden
- scienceOS UG (haftungsbeschränkt) · Dresden
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 8 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Gesucht wird eine lokal betriebene KI-gestützte RAG-Software für medizinische Entscheidungsunterstützung.
- Der CPV-Code 48000000 deutet auf Software und EDV-Dienstleistungen hin.
- Die Ausschreibung ist als offenes Verfahren veröffentlicht.
- Besonderes Augenmerk liegt auf der lokalen Betreibbarkeit der Software beim Auftraggeber.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Leistungs- / Auftragsgegenstand ist die Erstellung und Überlassung einer lokal beim Auftraggeber betreibbaren Software zur Retrieval-Augmented-Generation (RAG) zur Unterstützung medizinischer Entscheidungsprozesse.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
-
📅 Frist verlängert❓ Bieterfragen
Der Auftraggeber hat mit dem Nachschreiben 4 vom 10.04.2026 die bisher am 10.04.2026, 10.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 17.04.2026, 10.00 Uhr verlängert. In diesem Zusammenhang hat der Auftraggeber zudem die bisher am 24.06.2026 endende Zuschlags- / Bindefrist auf den 30.06.2026 verlängert. Die Verlängerung der Angebotsfrist erfolgte, weil zum gegenständlichen Vergabeverfahren Bieterfragen / Hinweise von einem interessierten Unternehmen eingegangen waren. In diesem Zusammenhang hat der Auftraggeber allen interessierten Unternehmen / Bietern mit dem Nachschreiben 5 vom 14.04.2026 ergänzende Hinweise zur medizinprodukterechtlichen Einordnung der gegenständlich zu beschaffenden Softwarelösung öffentlich bereitgestellt. Die Angebotsfristverlängerung erfolgte insofern vorab, um den interessierten Unternehmen / Bietern die Möglichkeit zu geben, die entsprechenden Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
🎯 Persönlicher Treffer-Check
Wie viele IT & Digitalisierung-Ausschreibungen in Sachsen passen zu Ihrem Unternehmen?
30 Sekunden, keine Anmeldung — wir zeigen Ihnen live, wie viele relevante Vergaben es zuletzt gab.
Passende Ausschreibungen in „IT & Digitalisierung" automatisch erhalten
14 Tage voller Zugang gratis — tägliche Alerts + KI-Eignungsanalyse · keine Kreditkarte · danach kostenfrei weiter
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Angebotspreis 50 %Preis
Die Bewertung des Preises erfolgte auf der Grundlage des angebotenen Pauschalfestpreis / Gesamtpreis (BRUTTO).
-
Technische Qualität des angebotenen RAG-Systems 50 %Qualität
Die Bewertung des Zuschlagskriteriums "Technische Qualität des angebotenen RAG-Systems" erfolgte auf Grundlage der in der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren" aufgeführten Unterkriterien.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Es handelt sich bei dieser Bekanntmachung um eine Vergabebekanntmachung im Sinne des § 39 VgV (Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens). Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 S. 1 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist nach § 160 Abs. 2 S. 2 GWB durch das Unternehmen darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die an Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags gestellten, gesetzlichen Anforderungen können § 161 GWB entnommen werden. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert. Ein öffentlicher Auftrag ist nach § 135 Abs. 1 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (1.) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder (2.) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (z.B. einer Auftragsbekanntmachung) vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB). Der Auftraggeber bittet um Beachtung der Hinweise der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen: LINK: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 (Link-Stand: 13.08.2026).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 17.04.2026 Der Auftraggeber hat mit dem Nachschreiben 4 vom 10.04.2026 die bisher am 10.04.2026, 10.00 Uhr endende Frist für den Eingang der Angebote auf den 17.04.2026, 10.00 Uhr verlängert. In diesem Zusammenhang hat der Auftraggeber zudem die bisher am 24.06.2026 endende Zuschlags- / Bindefrist auf den 30.06.2026 verlängert. Die Verlängerung der Angebotsfrist erfolgte, weil zum gegenständlichen Vergabeverfahren Bieterfragen / Hinweise von einem interessierten Unternehmen eingegangen waren. In diesem Zusammenhang hat der Auftraggeber allen interessierten Unternehmen / Bietern mit dem Nachschreiben 5 vom 14.04.2026 ergänzende Hinweise zur medizinprodukterechtlichen Einordnung der gegenständlich zu beschaffenden Softwarelösung öffentlich bereitgestellt. Die Angebotsfristverlängerung erfolgte insofern vorab, um den interessierten Unternehmen / Bietern die Möglichkeit zu geben, die entsprechenden Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen.
- Frist 31.03.2026 Original-Veröffentlichung
-
Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 120 Tage nach Fristende
Auftragnehmer scienceOS UG (haftungsbeschränkt)1 Veröffentlichung
- 15.08.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
Watchlist buchen →Nächste Ausschreibung bei Technische Universität Dresden (ausführ… nicht verpassen?
Auftraggeber-Alert ab 9 €/Mo — tägliche Email sobald etwas ausgeschrieben wird.
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.577 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Passende Ausschreibungen automatisch finden
14 Tage volle KI-Analyse + tägliche Alerts gratis testen — keine Kreditkarte, danach kostenfrei weiter.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →