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Neubau Rettungswache Burgstädt - Planungsleistung Technische Ausrüstung - Anlagengruppen 4 und 5 - ELT
Landratsamt Mittelsachsen · Freiberg · Sachsen · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
In der sächsichen Stadt Burgstädt soll ein Neubau einer Rettungswache entstehen. Ziel ist die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit rettungsdienstlichen Leistungen im Versorgungsgebiet. Das für den Neubau vorgesehene Grundstück ist derzeit unbebaut. Das Bebauungsgrundstück umfasst eine Fläche von rund 2.350 m². Es befindet sich in innenstädtischer Lage. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme des Neubaus mit einer Nutzungsfläche von 960 m² sind für Juni 2029 geplant. Ziel des Verfahrens ist die Vergabe der technischen Ausrüstung - Anlagengruppe 4 und 5 nach § 53 ff HOAI für den Neubau der Rettungswache in Burgstädt, sowie dazugehöriger besonderer Leistungen. Für das Projekt stehen in den Kostengruppen KG 200-700 5,35 Mio. netto (KG 300 2,7 Mio. €., KG 400 1 Mio. €) zur Verfügung.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Vergabe von Planungsleistungen für die technische Ausrüstung (Anlagengruppen 4 und 5 nach HOAI) beim Neubau einer Rettungswache in Burgstädt mit geschätztem Projektvolumen von 5,35 Mio. Euro netto.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität nach Wichtigkeit
1. PROJEKTORGANISATION Die einzelnen Zuschlagskriterien sind separat im Dokument "Zuschlagskriterien" beschrieben und erläutert. mögliche Punkte: 1-5; Wichtungszahl: 25
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Qualität nach Wichtigkeit
2. AUSEINANDERSETZUNG MIT DER AUFGABENSTELLUNG Die einzelnen Zuschlagskriterien sind separat im Dokument "Zuschlagskriterien" beschrieben und erläutert. mögliche Punkt: 1-5; Wichtungszahl: 30
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Qualität nach Wichtigkeit
3. PROJEKTMANAGEMENT Die einzelnen Zuschlagskriterien sind im Dokument "Zuschlagskriterien" beschrieben und erläutert. mögliche Punkte: 1-5; Wichtungszahl: 15
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Preis nach Wichtigkeit
4. HONORAR Die einzelnen Zuschlagskriterien sind im Dokument "Zuschlagskriterien" beschrieben und erläutert. mögliche Punkte: 1-5; Wichtungszahl: 30
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Auftraggeber macht unter dem hier bezeichneten Kriterium "andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen" alle relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien, die dafür maßgeblichen Mindestanforderungen (soweit aufgestellt) sowie die vorzulegenden Nachweise bekannt. Generell gilt: Ein Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind von den Bietern die Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) vorzulegen. Folgende Eignungskriterien sind zu erfüllen und nachzuweisen und führen sonst zum Ausschluss, siehe Dokument „Eignungskriterien“: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausführung: 1.01 - Angaben zum Bieter: Name, Sitz des Dienstleistungserbringers - bei NL auch Hauptsitz, Kontaktdaten, Rechtsform, Zeitraum des Bestehens. Angabe Einzel- oder Bietergemeinschaft. Bietergemeinschaften sind zugelassen als Arbeitsgemeinschaften (ARGE) mit bevollmächtigtem Vertreter. Der oder die bevollmächtigte(n) Vertreter ist/sind zu benennen. Der Nachweis der Berufszulassung als Architekt für den bevollmächtigten Vertreter ist beizufügen. Benennung der vorgesehenen (auch stellvertretenden) Projektleitung 1.06 - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß GWB §123 und §124 bestehen. 1.08 - Eigenerklärung Art. 5k VO (EU) - Russland-Sanktionen 2.01 Es ist zugelassen wer folgende Berufsqualifikationen nachweist: Abschluss als Ingenieur in Elektrotechnik oder Informationstechnik bzw. ein äquivalenter Studienabschluss (bspw. MSc) mit einer Studiendauer von min. 4 Jahren in einer der o.g. Studienrichtung. Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann angebotsberechtigt, wenn durch den Bieter nachgewiesen wird, dass der oder die verantwortliche Berufsangehörigen die o.g. Anforderungen erfüllt.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Auftraggeber macht unter dem hier bezeichneten Kriterium "andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen" alle relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien, die dafür maßgeblichen Mindestanforderungen (soweit aufgestellt) sowie die vorzulegenden Nachweise bekannt. Generell gilt: Ein Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind von den Bietern die Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) vorzulegen. Folgende Eignungskriterien sind zu erfüllen und nachzuweisen und führen sonst zum Ausschluss, siehe Dokument „Eignungskriterien“: Technische und Berufliche Leistungsfähigkeit: 1.03 - Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, die der Bewerbende an Dritte weiter zu vergeben beabsichtigt (Unteraufträge) mit Beschreibung der Teilleistungen und Benennung der Unternehmen. 1.04 - Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bewerbende der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (Eignungsleihe) mit Beschreibung der Teilleistungen und Benennung der Unternehmen. 1.05 - Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt gem. § 73 Abs. 3 VgV. 1.07 - Eigenerklärung zu wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen. 3 - Der Bieter weist mindestens zwei Referenzprojekte für die Objektplanung Gebäude mit folgenden Mindestbedingungen nach: a) Einstufung in Honorarzone III oder höher nach HOAI § 56 HOAI b) es wurden mindestens die Anlagengruppen 4 und 5 gem. § 53 HOAI erbracht c) die Inbetriebnahme erfolgte nach dem 01.01.2018 d) die nutzungsfähige Übergabe/Inbetriebnahme erfolgte bis spätestens zum Einreichungstermin gemäß der Bekanntmachung e) durch den Bieter wurden mindestens die Leistungsphasen 3,5 bis 8 gem. § 55 HOAI erbracht f) Kosten der Anlagengruppen 4 und 5 haben mindestens 300.000 Euro (netto) betragen. Zusätzlich zu den Angaben auf dem Angebot ist je eine textliche und bildliche Darstellung des Referenzobjektes bzw. des Bauzustandes auf einer Seite DIN A4 zwingend einzureichen. 1.09 - Anerkennung der Vertragsbedingungen durch den Bieter
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Auftraggeber macht unter dem hier bezeichneten Kriterium "andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen" alle relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien, die dafür maßgeblichen Mindestanforderungen (soweit aufgestellt) sowie die vorzulegenden Nachweise bekannt. Generell gilt: Ein Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind von den Bietern die Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) vorzulegen. Folgende Eignungskriterien sind zu erfüllen und nachzuweisen und führen sonst zum Ausschluss, siehe Dokument „Eignungskriterien“: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1.02 – Nachweis über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung. Der Bieter ist verpflichtet als Nachweis über das Bestehen des Versicherungsschutzes zur Abdeckung aller Schadens- und/oder Regressansprüche wegen Personen- und sonstigen Schäden eine entsprechende Bescheinigung des Versicherungsunternehmens vorzulegen. Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 2.000.000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 1.500.000 EUR je Versicherungsfall bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Alle Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate ab dem Zeitpunkt des Ablaufes der Bewerbungsfrist sein.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 07.04.2026 Unter dem Punkt 5.1.9 Eignungskriterien gab es einen kleinen Fehler, welcher korrigiert wurde. Dem zufolge heißt es jetzt folgend: Der Bieter weist mindestens zwei Referenzprojekte für die Technische Ausrüstung mit folgenden Mindestbedingungen nach: a) Einstufung in Honorarzone II oder höher nach HOAI § 56 HOAI
- Frist 07.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 6.043 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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