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Main-Spessart Übergang (MSPÜ)
Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) · München · Bayern
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Beschreibung
Veröffentlichung nach Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über die beabsichtigte Vergabe der folgenden Leistungen: Betrieb eines Regionalverkehrs vom 10.12.2028 bis 14.12.2030 im Umfang von voraussichtlich rund 2,7 Mio. Zugkilometern pro Jahr (in Bayern: ca. 2,2 Mio. Zkm/a, in Hessen: ca. 0,5 Mio. Zkm/a) auf voraussichtlich folgenden Strecken: RE 54 Frankfurt - Maintal - Hanau - Aschaffenburg - Gemünden - Würzburg - Bamberg, RE 55 Frankfurt - Offenbach - Hanau - Aschaffenburg - Gemünden – Würzburg (- Bamberg). RE 55 Sa+So Einzelleistungen Frankfurt (Main) Hbf – Aschaffenburg – Gemünden - Schweinfurt Hbf – Bamberg (via Werntalbahn). Die Leistungen auf den oben genannten Strecken sind im derzeit laufenden Verkehrsdurchführungsvertrag „Main-Spessart“ mit der DB Regio AG bis Dezember 2028 fixiert und werden für den Zeitraum ab Dezember 2030 im Rahmen des offenen Vergabeverfahrens „Regionalverkehr Mainfranken“ neu vergeben. Daher ist für die Leistungen auf o.g. Strecken ein Übergangsvertrag von zwei Jahren erforderlich. Da nach Kenntnis der Auftraggeber nur die DB Regio AG über geeignete Gebrauchtfahrzeuge in ausreichender Anzahl und Kapazität verfügt, kommt, insbesondere auch angesichts der kurzen Vertragslaufzeit nur die DB Regio AG für die Erbringung der Leistungen in Frage. Die BEG beabsichtigt daher gemeinsam mit dem RMV, die Leistungen auf den o. g. Strecken für den Zeitraum von Dezember 2028 bis Dezember 2030 im Wege einer Direktvergabe an die DB Regio AG, Richelstraße 3, 80634 München zu vergeben.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Es handelt sich um eine beabsichtigte Direktvergabe für den Betrieb von Regionalverkehrleistungen auf den Strecken des Main-Spessart-Korridors für den Zeitraum Dezember 2028 bis Dezember 2030.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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