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Gigabitausbau des Telekommunikationsnetzes der OT Deuben, OT Naudorf und OT Wildschütz
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Beschreibung
Versorgung der noch unterversorgten Adressen und damit Erreichung eines vollständig flächendeckenden gigabitfähigen Breitbandnetzes auf dem Gebiet der Ortsteile (Bau und Betrieb) Deuben, Naundorf und Wildschütz der Einheitsgemeinde Teuchern
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„a) Im Gegensatz zu Ziffer IV.1.1) dieser Bekanntmachung wird ein Verhandlungsverfahren durchgeführt. Die Einheitsgemeinde beabsichtigt daher, mit allen gemäß o.g. Kriterien geeigneten Bietern nach Vorlage der Angebote eine Verhandlung durchzuführen. Über die Verhandlung wird ein Protokoll gefertigt. Im Anschluss an die Verhandlung haben alle Bieter die Möglichkeit, ein verändertes Angebot einzureichen, das dann erneut auf der Basis der o.g. Zuschlagskriterien bewertet wird. Bedingung für die Förderung des Vorhabens ist die Erfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Insoweit besteht kein Anspruch auf Vertragsabschluss. b) Bietergemeinschaften: Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind folgende Erklärungen abzugeben: Benennung der Mitglieder in einer von allen zur Bietergemeinschaft gehörenden Bietern unterzeichneten Erklärung (Anlage der Ausschreibungsunterlagen); die nach Ziff. III.1.1) dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise entweder im Namen der gesamten Bietergemeinschaft oder jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzeln; im Übrigen müssen alle nach Abschnitt III. dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise zur Eignung von der Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden; Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch; dies ist formlos im Angebot zu bestätigen. Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft wird nicht vorgeschrieben; Mehrfachbewerbungen (z.B. parallele Bewerbung als Einzelbieter und gleichzeitig in einer Bietergemeinschaft oder Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen) sind unzulässig. c) Nachforderungen: Der Auftraggeber ist berechtigt, nicht geeignete Bieter vom weiteren Verfahren auszuschließen. Ferner behält sich der Auftraggeber vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Auf § 57 (1) Nr. 2 VgV wird hingewiesen. d) Verpflichtung zum Zuschlag, Finanzierungsvorbehalt: Der Auftraggeber ist gem. § 63 (1) S. 2 VgV grundsätzlich nicht verpflichtet, den Zuschlag zu erteilen. Der Zuschlag steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel bereitgestellt werden. e) Bekanntmachung. Der Auftraggeber gibt bekannt sich vorzubehalten, gem. § 17 (11) VgV ohne in Verhandlungen einzutreten, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Erstangebot gem. den in den Vergabeunterlagen beschriebenen Wertungskriterien zu erteilen u. gem. § 17 (12 VgV die Zahl der Angebote zu verringern.“
Vergabe-Ergebnis
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 384 Tage nach Fristende
Auftragnehmer GlasfaserPlus GmbHZuschlagswert 1.037.300 €2 Veröffentlichungen
- 14.05.2025 Auch in TED EU publiziert
- 13.05.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 143 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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