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Hochwasserschutz Murg Gernsbach, Maßnahmen GE1 und GE2: Planungslos PL2 - Umweltplanung
Stadt Gernsbach · Gernsbach
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenPlanungslos PL2: Umweltplanung🏆 arguplan GmbH · Karlsruhe
- arguplan GmbH · Karlsruhe
Bieter-Übersicht: 3 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Die Stadt Gernsbach strebt die Verbesserung der Hochwassersituation für die Murg im Stadtgebiet an, mit dem Ziel einen 100-jährlichen Hochwasserschutz (HWS) zu erreichen. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Murg in Gernsbach, Gewässer I. Ordnung, wurden die HWS-Maßnahmen im Stadtgebiet herausgearbeitet, deren Umsetzung den angestrebten Hochwasserschutz sicherstellen. Ein Teil dieser HWS-Maßnahmen sind bereits fertiggestellt. Die Stadt Gernsbach sieht vor mit finanzieller Beteiligung des Landes Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 53.1, die Planung der HWS-Maßnahmen GE1 und GE2 bis zur Erlangung der wasserrechtlichen Zulassung anzugehen. Zur Vergabe des Planungsloses PL2 - Umweltplanung wird ein Verhandlungsverfahren mit TN-Wettbewerb durchgeführt; die Vergabe erfolgt stufenweise.
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📅 Laufzeit endet am 20.10.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Alle ergänzend zu dieser Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellten Unterlagen und weiteren Informationen zum Vergabeverfahren sind auf der genannten Vergabeplattform ELVIS ID: E22555354 frei zugänglich und kostenlos abrufbar. Interessenten können sich registrieren und werden dann automatisch über Ergänzungen / Änderungen informiert. Nicht registrierte Interessenten müssen sich auf der Vergabeplattform eigenständig über evtl. Änderungen und ergänzende Informationen informieren. Das über die Vergabeplattform erhältliche Dokument „110 Übersicht“ listet die für die Teilnahme am Vergabeverfahren erforderlichen Dokumente auf. Der Teilnahmeantrag und alle geforderten Unterlagen sind über die Vergabeplattform elektronisch einzureichen. Der Auftraggeber wird ggf. vor einer Vergabe bzw. im Auftragsfall die Vorlage von Originalen verlangen. Alle geforderten Angaben und Unterlagen sind, soweit nicht abweichend geregelt, mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Teilnahmeanträge werden gemäß § 55 (1) VgV erst nach Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge geöffnet. Der für das Vergabeverfahren angesetzte Terminablauf ist den Angaben in der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen (Dokument „Zeitplan“) zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich Änderungen vor. Fragen zum Vergabeverfahren sind schriftlich über die Vergabeplattform einzureichen; Fragen werden innerhalb der festgelegten Frist in anonymisierter Form auf der Vergabeplattform beantwortet. Später eingehende Fragen können aus Gründen der Chancengleichheit nicht beantwortet werden. Die geforderten Nachweise zur fachlichen Eignung (Referenzen Bewerber,) sind vom Bewerber hinsichtlich ihrer Vergleichbarkeit mit den ausgeschriebenen Leistungen zu priorisieren und in entsprechender Reihenfolge in die Bewerbung aufzunehmen. Die Angaben zu den Referenzen sind hierbei mit der für die eindeutige Bewertbarkeit notwendigen Differenzierung anzugeben. Im Auswahlverfahren werden nur die Referenzen der jeweiligen Referenzliste des Bewerbungsformulars ausgewertet. Weitere Referenzen werden nicht berücksichtigt. Die Angaben zu den Referenzen sind im Formular „Eignungskriterien Bewerber“ einzutragen. Die Erfüllung der Mindeststandards und Eignungskriterien für das Auswahlverfahren sind nach eigener Einschätzung vom Bewerber als Eigenerklärung im Formular „Eignungskriterien“ einzutragen und werden vom Auftraggeber mit Hilfe der eingereichten Angaben und ggf. durch ergänzend eingeholte Auskünfte überprüft und bewertet. Die Bewertung der Referenzen der Bewerber erfolgt nach den Eignungskriterien und zugehörigen Gewichtungen, die in den Vergabeunterlagen dargestellt sind (Vgl. „Formular Eignungskriterien“ und „Bewertungsbogen Auswahlkriterien“). Alle Angaben der Bewerber haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Übersetzer beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden. Benannte Ansprechpartner müssen deutschsprachig sein. Die Kosten für die Bewerbung und die Teilnahme am Vergabeverfahren werden nicht erstattet (§ 77 (1) VgV).“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Der Preis wird entsprechend der Vergabeunterlage „Zuschlagskriterien“ bewertet, Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
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Qualität nach Wichtigkeit
Die Leistungskriterien werden entsprechend der Vergabeunterlage „Zuschlagskriterien“ bewertet, Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zu Anträgen für Nachprüfungsverfahren wird hingewiesen: § 160 GWB - Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit… 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
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Vergabeergebnis Sie sind hier TED EU
Auftrag wurde zugeschlagen · 148 Tage nach Fristende
Auftragnehmer arguplan GmbHZuschlagswert 33.558 €1 Veröffentlichung
- 14.02.2025 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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