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Gesamtvertrag zu den Ökologischen Untersuchungen der Schutzgüter Benthos und Fische in der Deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee für die Flächenvoruntersuchung
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie · Hamburg · Hamburg · Untere Bundesbehörde
Beschreibung
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) beabsichtigt die Vergabe von Dienstleistungen zur Erfassung, Auswertung und Dokumentation von Meeresumweltdaten im Rahmen der zentralen Voruntersuchung von Flächen für die Offshore-Windenergie in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee gemäß Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG). Die Leistungen umfassen die Planung und Durchführung meeresbiologischer Untersuchungen der Schutzgüter Benthos (Infauna, Epifauna einschl. Sediment), Fische sowie – bei entsprechendem Bedarf – die Erfassung und Bewertung mariner Biotope. Die Untersuchungen erfolgen auf Untersuchungs- und Referenzflächen in mehreren saisonalen Erfassungskampagnen nach Standarduntersuchungskonzept (StUK4, 2013) sowie weiterer einschlägiger fachlicher Standards. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere die Durchführung der erforderlichen Probenahmen auf See, die taxonomische Bearbeitung und fachliche Auswertung der erhobenen Daten, die qualitätsgesicherte Datenlieferung an das Fachinformationssystem MARLIN des BSH sowie die Erstellung von Kampagnen-, Zwischen- und Abschlussberichten einschließlich fachlicher Bestandscharakterisierung, Bewertung der Schutzgüter und qualitativer Auswirkungsprognosen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Energie & Umwelt
Das Wichtigste auf einen Blick
- Dienstleistungen zur Erfassung, Auswertung und Dokumentation von Meeresumweltdaten für Offshore-Windenergieflächen in der Nordsee.
- Untersuchungen von Benthos, Fischen und marinen Biotopen nach Standarduntersuchungskonzept (StUK4).
- Umfasst Probenahme auf See, taxonomische Bearbeitung, Datenlieferung und Berichterstellung.
- Bieter müssen über nachgewiesene Expertise in meeresbiologischen Untersuchungen und Datenmanagement verfügen.
Vergabe von Dienstleistungen zur Erfassung, Auswertung und Dokumentation von Meeresumweltdaten für die Voruntersuchung von Flächen für die Offshore-Windenergie in der Nordsee.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Beschreibung: Angabe in der "Eigenerklärung Eignung"; Ziffer 13 oder in anderer geeigneter Form (EEE)
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
Erklärung nach § 45 Absatz 1 Nr. 3 VgV (Versicherungen) Der Wirtschaftsteilnehmer hat über folgende Versicherungen mit Beginn der ersten Leistung bis zum Abschluss aller Leistungen zu verfügen: - Berufshaftpflichtversicherung/Betriebshaftpflichtversicherung Die Deckungssummen der Versicherung müssen mindestens betragen: für Personenschäden 10.000.000,00 EUR für sonstige Schäden 2.000.000,00 EUR In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt und Leistungen in der AWZ der Bundesrepublik Deutschland abdeckt. Der Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens über alle nach deutschem Recht erforderlichen Pflichtversicherungen zu verfügen, die für die auftragsgegenständlichen Leistungen und Tätigkeiten erforderlich sind sowie solche, die erforderlich wären, wenn die eingesetzten Geräte, Fahrzeuge und Maschinen unter deutscher Flagge registriert bzw. in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet bzw. betrieben würden. Angabe in der "Eigenerklärung Eignung"; Ziffer 6 oder in anderer geeigneter Form (EEE)
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Gesamtjahresumsatz
Der durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers muss in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens betragen haben: 1.200.000,00 EUR. Angabe in der "Eigenerklärung Eignung"; Ziffer 7.1 oder in anderer geeigneter Form (EEE)
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
Für die Ausführung des Auftrags müssen die Teilnehmerinnen über eine geeignete Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung verfügen.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Darüber hinaus muss für die Ausführung der Aufgaben die Bewerberin über folgende Mitarbeitende verfügen: Projektleitung, Fahrtleitung auf See, Ichthyologen, Benthologen, Sonstige (Techniker*innen, etc.).
Sicherheit & Versorgung
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Informationssicherheit / Geheimschutz
Zur Gewährleistung der informationstechnischen Sicherheit im IT-System der Auftraggeberin • erklären Sie, dass ein Zugriff auf das IT-System der Auftraggeberin nicht mit Hilfe Schaden stiftender Software erfolgen wird und Sie dies vor der Leistungserbringung gesondert prüfen und bestätigen werden. • gewährleisten Sie, dass die dabei zu verwendende Hard- und Software frei von Funktionen ist, die die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Hardware, anderer Hard und Software oder von Daten gefährden und den Vertraulichkeits- oder Sicherheitsinteressen der Auftraggeberin zuwiderlaufen, insbesondere durch Funktionen zum unerwünschten Absetzen und Ausleiten von Daten, Funktionen zur unerwünschten Veränderung und Manipulation von Daten oder der Ablauflogik oder Funktionen zum unerwünschten Einleiten von Daten oder unerwünschte Funktionserweiterungen. Angabe in der "Erklärung zur IT-Sicherheit".
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit, Sicherheit & Versorgung. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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