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RV für die Erbringung von vergabe-, vertrags- und zuwendungsrechtlichen Beratungsleistungen
FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH · Darmstadt · Hessen
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Beschreibung
Gegenstand der auszuschreibenden Rahmenvertragsleistung sind die vergabe-, vertrags- und zuwendungsrechtlichen Beratungsleistungen für den "Neubau des Beschleunigerzentrums Facility for Antiproton and Ion Research (FAIR)" in Darmstadt. Der Rahmenvertrag des bisher tätigen Auftragnehmers läuft in Kürze aus. Aufgrund der Komplexität und des Umfangs des inzwischen weitgehend fertiggestellten Projektes soll zur Unterstützung des Auftraggebers ("AG") die vergabe-, vertrags- und zuwendungsrechtliche Beratung erneut ausgeschrieben werden. Ebenso sollen die ausgeschriebenen Leistungen an den Projektverlauf angepasst werden.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Die Ausschreibung betrifft eine Beratungsleistung zur zukünftigen operativen Organisation der Unternehmen FAIR und GSI.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–3 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 70 Pkt.
Preiskriterium für "Preis-Quotient-Methode"
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Auftragsabwicklungskonzept 30 Pkt.Qualität
Formale Anforderungen: Das Konzept hat in formaler Hinsicht aus einer Präsentation auf Grundlage von MS- PowerPoint (oder vergleichbar) zu bestehen. Die Folien der Präsentation sind als Datei im pdf-Format mit dem Angebot zu übergeben. Die Folien sollen möglichst nicht aus Fließtext bestehen, sondern sollen die Inhalte möglichst im Präsentationsstil (Sätze bzw. Halbsätze möglichst mit Spiegelstrichen/Gliederungsebenen) vermitteln. Schaubilder, Graphiken, Skizzen etc. sind zu- gelassen. Die Schriftgröße darf 8 Punkte nicht unterschreiten. Der Umfang des Konzeptes darf 10 Seiten Präsentation nicht übersteigen. Pro Seite ist eine Folie vorzusehen. Sollte das Konzept die vorgegebene Seitenzahl überstei- gen, werden ausschließlich Inhalte der ersten 10 Seiten bzw. Folien gewertet, weitere Seiten bzw. Folien bleiben bei der Wertung unberücksichtigt. Inhaltliche Anforderungen: In dem "Auftragsabwicklungskonzept" hat der Bieter darzulegen, auf welche Art und Weise er beabsichtigt, die hier ausgeschriebene Leistung abzuwickeln. In dem Konzept hat der Bieter insbesondere die in den Vergabeunterlagen gemachten An- gaben zu dem Projekt sowie Art und Umfang der vorliegend zu vergebenden Leis- tungen bei seinen Darstellungen zu berücksichtigen. Maximal werden 10 Punkte vergeben. Die Darstellung des Bieters soll insbesondere folgende Themenkomplexe beschreiben: a) Darstellung der auftragsnehmerseitigen Organisationsstruktur unter Benen- nung der einzusetzenden Anwälte/ Anwältinnen und deren geplante zeitliche Ressourcen; b) Benennung des Hauptansprechpartners/-partnerin und dessen/deren Vertretung; c) Darstellung der Stellvertretungs- und Nachfolgeregelung bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger Personalveränderungen bei dem Auftragnehmer d) Darstellung von Reaktionszeiten (zum Beispiel unter Berücksichtigung von Vor-Ort-Abstimmungsterminen, vgl. Vertrag §6 (1) etc.) e) Eingesetzte IT-Lösung und Umgang mit Datenschutz Bei der Bewertung des Auftragsabwicklungskonzeptes können max. 10 Punkte erreicht werden. Die Vergabe dieser Punkte durch die Vergabestelle erfolgt nach ei- nem umgekehrten Schulnotensystem, vgl. Punkt 4.3 in diesem Dokument. Es werden nur ganze Punkte vergeben.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eignungsanforderung
1.7 Eigenerklärung Zulassung Rechtanswaltsgesellschaft (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Das Unternehmen des Bewerbers ist als Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen. Der AG behält sich eine Nachforderung des Nachweises offen. Als Formblatt der Datei 05 Teilnahmeantrag und Eignung
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
1.4.Eigenerklärung Betriebs-/Berufshaftpflicht (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Der Bewerber auf verfügt über eine Haftpflichtversicherungsschutz mit einem Deckungsumfang von mindestens 5 Millionen EUR, zweifach maximiert im Versicherungsjahr. Als Formblatt der Datei 05 Teilnahmeantrag mit Eignung
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
1.11 Eigenerklärung Bietergemeinschaft (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Dritterklärung): BGB-Gesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung mit Listung aller Mitglieder und deren bevollmächtigter Vertreter inkl. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Mit dem Teilnahmeantrag / Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und mit Wirkung für jedes Mitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet. Als Formblatt der Datei 05 Teilnahmeantrag und Eignung.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
1.5. Weitere Angaben zum Bieter (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Im Zuge der Einführung neuer Anforderungen für EU-weit vergebene Aufträge (sog. eForms) sind öffentliche Auftraggeber ab dem 25.10.2023 verpflichtet, in Vergabebekanntmachungen (bisher Bekanntmachung über vergebene Aufträge) die unten aufgeführten Angaben zu den Auftragnehmern veröffentlichen. Vor diesem Hintergrund sind für jeden Bieter und bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die im entsprechenden Formblatt aufgeführten Angaben zu machen und mit dem Angebot, im Fall vorgelagerter Teilnahmewettbewerbe mit dem Teilnahmewettbewerb einzureichen. Als Formblatt der Datei 05 Teilnahmeantrag mit Eignung
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
1.6 Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 833/2014 (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Am 08.04.2022 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2022/576 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Diese ist am 09.04.2022 in Kraft getreten. Sie entfaltet als Verordnung unmittelbare Rechtswirkung in den Mitgliedstaaten und hat direkte Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen. Als Formblatt der Datei 05 Teilnahmeantrag und Eignung
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
1.8 Unternehmensdarstellung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Mindestumsatz von 2 Millionen EUR pro Geschäftsjahr erwirtschaftet. a) Unternehmensdaten allgemein b) Umsätze der letzten 3 Jahre in EURO Als Formblatt der Datei 05 Teilnahmeantrag und Eignung
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Auftragausführende Personen - Die vom Bewerber benannten fünf Anwälte/Anwältinnen können jeweils eine wesentliche Projektbeteiligung (punktuelle Tätigkeiten im Projekt oder Vertretungen reichen nicht aus) bei Projekttypologien der nachbenannten Ziffern 2.1 bis 2.3 mit einem Bauvolumen von jeweils zumindest 100 Mio. Euro nachweisen. Die Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein. Referenzen für unterschiedliche Projekttypologien (für jeden einzelnen An-walt/jede Anwältin gesondert zu ermitteln, wobei benannte Referenzprojekte von mehreren Anwälten/Anwältinnen genutzt werden können und zudem für die nachbenannten Projekttypologie mehrfach herangezogen werden können). Voraussetzung ist die wesentliche Mitarbeit an einem solchen Projekt (punktu-elle Tätigkeiten im Projekt oder Vertretungen reichen nicht aus) unter Angabe der im Rahmen des zivilen Baurechts oder öffentlichen Baurecht, Verwaltungsrecht oder Vergaberecht wahrgenommenen Aufgaben. Unter 100 Mio. Euro = Ausschluss über 100 Mio. Euro = 20 Punkte über 350 Mio. Euro = 50 Punkte über 500 Mio. Euro = 100 Punkte über 750 Mio. Euro = 150 Punkte über 900 Mio. Euro = 200 Punkte 2.1 Tätigkeit des Anwaltes/der Anwältin mit Angabe des Bauvolumens bei einem Hochbau-Projekt im Bereich der technischen Infrastruktur oder Forschungsein-richtung mit einem öffentlichen oder diesem vergaberechtlich gleichgestellten Auftraggeber (Kostengruppen 200-700 nach DIN 276). 2.2 Tätigkeiten des Anwaltes/der Anwältin mit Angabe des Bauvolumens bei einem Hochbauprojekt unter Verwendung von Bundesmitteln und/oder sonsti-gen Fördermitteln (Kostengruppen 200-700 nach DIN 276). 2.3 Tätigkeiten des Anwaltes/der Anwältin mit Angabe des Bauvolumens bei einem Hochbauprojekt mit einer Einbindung in eine komplexe Projektstruktur mit einem Vertragsmanagement, einer Einkaufsabteilung, einer Rechtsabtei-lung, einen zuständigen Landes- und/oder Bundesministerium mit einem Bau-volumen (Kostengruppen 200-700 nach DIN 276). Die drei geeigneten Bewerber mit der höchsten aufaddierten Punktzahl aus den zuvor beschriebenen Auswahlkriterien werden im weiteren Verfahren zur An-gebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktegleichheit entscheidet das Auswahlkriterium zu Ziffer 2.3. (Hochbau-Projekt mit einer Einbindung in eine komplexe Projektstruktur).
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
1.10 Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Anforderungen an Referenzprojekte Die vom Bewerber benannten fünf Anwälte/Anwältinnen können jeweils eine wesentliche Projektbeteiligung (punktuelle Tätigkeiten im Projekt oder Vertretungen reichen nicht aus) bei Projekttypologien der nachbenannten Ziffern 1 bis 3 mit einem Bauvolumen von jeweils zumindest 100 Mio. Euro nachweisen. Die Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein. Referenzen für unterschiedliche Projekttypologien (für jeden einzelnen Anwalt/jede Anwältin gesondert zu ermitteln, wobei benannte Referenzprojekte von mehreren Anwälten/Anwältinnen genutzt werden können und zudem für die nachbenannten Projekttypologie mehrfach herangezogen werden können). Voraussetzung ist die wesentliche Mitarbeit an einem solchen Projekt (punktuelle Tätigkeiten im Projekt oder Vertretungen reichen nicht aus) unter Angabe der im Rahmen des zivilen Baurechts oder öffentlichen Baurecht, Verwaltungsrecht oder Vergaberecht wahrgenommenen Aufgaben. 1. Tätigkeit des Anwaltes/der Anwältin mit Angabe des Bauvolumens bei einem Hochbau-Projekt im Bereich der technischen Infrastruktur oder Forschungseinrichtung mit einem öffentlichen oder diesem vergaberechtlich gleichgestellten Auftraggeber (Kostengruppen 200-700 nach DIN 276). 2. Tätigkeiten des Anwaltes/der Anwältin mit Angabe des Bauvolumens bei einem Hochbauprojekt unter Verwendung von Bundesmitteln und/oder sonstigen Fördermitteln (Kostengruppen 200-700 nach DIN 276) 3. Tätigkeiten des Anwaltes/der Anwältin mit Angabe des Bauvolumens bei einem Hochbauprojekt mit einer Einbindung in eine komplexe Projektstruktur mit einem Vertragsmanagement, einer Einkaufsabteilung, einer Rechtsabteilung, einen zuständigen Landes- und/oder Bundesministerium mit einem Bauvolumen (Kostengruppen 200-700 nach DIN 276) Als Formblatt der Datei 05 Teilnahmeantrag und Eignung
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Nachunternehmer-Anteil
1.12 Eigenerklärung Unterauftragnehmer (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nur auszufüllen, sofern Teilleistungen an Unterauftragnehmer weitergegeben werden oder sofern sich der Bewerber bzw. Bieter für den Eignungsnachweis auf einen Unterauftragnehmer beruft. In diesem Fall ist eine Abgabe zusammen mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot erforderlich! Weiterhin ist im Falle der Eignungsleihe eine Verfügbarkeitserklärung (siehe Formblatt Verfügbarkeitserklärung) vom Unterauftragnehmer bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot einzureichen. Im Falle der Ausführung von Teilen des Auftrags wird diese vor Zuschlagserteilung nachgefordert. Als Formblatt der Datei 05 Teilnahmeantrag und Eignung.
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Nachunternehmer-Anteil
1.13 Verfügbarkeitserklärung (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Nur parallel zur "Erklärung Unterauftragnehmer" auszufüllen und vom Unterauftragnehmer zu unterzeichnen, sofern Teilleistungen an Unterauftragnehmer weitergegeben werden (Leistungsausführung durch Unterauftragnehmer) oder sofern sich der Bewerber bzw. Bieter für den Eignungsnachweis auf einen Unterauftragnehmer beruft (Eignungsleihe - siehe Formblatt Unterauftragnehmer). Sollen mehrere Unterauftragnehmer eingesetzt werden, so ist dieses Formblatt mehrfach zu verwenden. Pro einzusetzendem Unterauftragnehmer ist je eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Als Formblatt der Datei 05 Teilnahmeantrag und Eignung.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn Tel.: 0228 9499-0 Fax: 0228 9499-163 E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html Der Bewerber / Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhal-ten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die FAIR ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflich-tet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Ver-stoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der FAIR zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen er-kennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der FAIR geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt die FAIR dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung ei-nen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die FAIR ge-schlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege be-trägt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der In-formation durch die FAIR. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der FAIR durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Ka-lendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auf-traggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäi-schen Union. Informationen gemäß Art. 13 DSGVO zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung erhalten Sie unter: www.gsi.de/datenschutzhinweise FAIR - Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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5 Veröffentlichungen
- 18.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- 11.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- 13.04.2026 Aufgrund eine Bieterfrage wurde im Dokument 05 Teilnahmeantrag und Eignung eine Präzisierung im wording unter 1.9 vorgenommen.
- 13.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
- 13.04.2026 Die Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge wurde verlängert auf den 22.05.26, 10 Uhr
Preiseinschätzung
Basierend auf 24 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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