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Bw 102, Ersatzneubau Vorpommernbrücke sowie Umbau L 22
Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tiefbauamt · Rostock · Mecklenburg-Vorpommern · Kommunaler Auftraggeber
Angebote bis 04.09.2026, 10:00 Uhr (noch 40 Tage)
Beschreibung
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Tiefbauamt, plant den Ersatzneubau der Vorpommernbrücke (BW 102) im Zuge der L 22 über die Warnow. Im Ergebnis einer Machbarkeitsstudie wurde eine Vorzugsvariante entwickelt, die eine Warnowquerung aus 2 Teilbauwerken festlegt. In diesem Zuge sind die Verkehrsanlagen auf dem Bauwerk selbst sowie die auf beiden Seiten vorgelagerten Streckenabschnitte bis zu den Anschlussknoten West und Ost zu planen und zu erneuern. Dabei sind sowohl 2 KFZ- Fahrstreifen stadteinwärts und 2 KFZ- Fahrstreifen stadtauswärts als auch beidseitige Geh- und Radwege zu berücksichtigen. Die vorgesehene Planung der Maßnahme gliedert sich thematisch im Wesentlichen in 3 Teile: 1. die Planung eines neuen Teilbauwerkes Nord (ggf. zzgl. Moorbrücken Nord) mit den entsprechenden verkehrlichen Anbindungen an die benachbarten Knoten, 2. die Planung des Abbruches der Bestandsbauwerke (Vorpommernbrücke, Moorbrücken, Verkehrszeichenbrücke), 3. die Planung eines neuen Teilbauwerkes Süd (ggf. zzgl. Moorbrücken Süd) einschließlich der Planung einer Verkehrszeichenbrücke mit den entsprechenden verkehrlichen Anbindungen an die benachbarten Knoten.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Planung für den Ersatzneubau der Vorpommernbrücke und den Umbau der L 22 in Rostock.
- Die Planung umfasst zwei Teilbauwerke, Abbrucharbeiten und die Erneuerung von Verkehrsanlagen mit Geh- und Radwegen.
- Es handelt sich um eine offene Dienstleistungsausschreibung mit dem CPV-Code 71332000 (Ingenieurleistungen für Bauwesen).
- Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist der Auftraggeber, Erfüllungsort ist Rostock.
- Die Komplexität deutet auf umfangreiche Eignungsnachweise und Referenzen im Bereich Brücken- und Straßenbauplanung hin.
Die Ausschreibung betrifft die Planung für den Ersatzneubau der Vorpommernbrücke und den Umbau der L 22 in Rostock.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Angebotspreis 100 %Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
§ 44 VgV Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Angebotsfrist, beizubringen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung oder eine unbedingte Erklärung des Versicherers, im Auftragsfall eine projektbezogene Versicherung mit folgenden Deckungssummen abzuschließen: Für Personenschäden: mindestens 3,0 Mio. EUR. Für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden): mindestens 3,0 Mio. EUR. Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz sind von der Berufshaftpflicht einzuschließen. Die Deckungssummen müssen 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr oder projektbezogen ohne Anrechnung auf andere Objekte (Objektversicherung) zur Verfügung stehen. Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein.
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Gesamtjahresumsatz
§ 45 (4) Nr. 4 VgV: Mindestjahresumsatz (netto) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: 90 Tsd EUR netto im Leistungsbild Geotechnik.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Werkzeuge, Anlagen, technische Ausrüstung
§ 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (Eigentum, Miete, Leasing oder im Wege der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV) Marktübliche Software, mögliche digitale Übergabe mit .dwg-, .dxf- und GAEB-Datenaustausch, für die Anwendung der Software benötigte leistungsfähige Hardware.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Unternehmensreferenzen Zum Nachweis der Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen hat der Bieter mindestens drei Referenzprojekte über erfolgreich erbrachte Leistungen aus dem Zeitraum der letzten 7 Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) einzureichen. Die Grundleistungen (Phasen a, b und c gemäß HOAI, Anlage 1, Punkt 1.3) müssen für diese Projekte jeweils vollständig erbracht worden sein. Referenzbereich 1 (Brückenbauwerke): Mindestens 2 Baugrundgutachten (Geotechnische Berichte) für Brückenbauwerke, welche mindestens der Honorarzone IV (gem. HOAI Anl. 1, Pkt. 1.3) zuzuordnen sind. Die Brückenbauwerke müssen eine Tiefgründung (z. B. Pfahlgründung) aufgewiesen haben. Referenzbereich 2 (Verkehrsanlagen): Mindestens 1 Baugrundgutachten (Geotechnischer Bericht) für eine Verkehrsanlage, welches mindestens der Honorarzone III (gem. HOAI Anl. 1, Pkt. 1.3) zuzuordnen ist und bei dem bodenverbessernde Maßnahmen planerisch untersucht, bemessen oder bewertet wurden. Eine Referenz kann gleichzeitig für Referenzbereich 1 und Referenzbereich 2 anerkannt werden, sofern sämtliche Anforderungen beider Referenzbereiche erfüllt sind.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. 1. Allgemeine sprachliche Anforderungen: Der für die Auftragsausführung vorgesehene Bearbeiter muss über deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder über gleichwertige Sprachkenntnisse verfügen. Die Sprachkenntnisse müssen gewährleisten, dass die Kommunikation mit dem Auftraggeber, Behörden und sonstigen Projektbeteiligten sowie die Erstellung und Erläuterung der im Aufgabenbereich anfallenden Unterlagen in deutscher Sprache möglich ist. Der Nachweis erfolgt im ersten Schritt über eine Eigenerklärung. 2. Fachliche Mindestanforderungen und Berufserfahrung Benennung von mindestens 1 verantwortlichen Bearbeiter für die geotechnischen Planungsleistungen mit einem erfolgreich abgeschlossenen Hochschul- oder Fachhochschulstudium (Diplom, Master, Bachelor) der Fachrichtung Bauingenieurwesen (vorzugsweise mit Schwerpunkt Geotechnik/Erd- und Grundbau), der Ingenieurgeologie, der Geotechnik, der Angewandten Geowissenschaften oder einer vergleichbaren technischen/naturwissenschaftlichen Fachrichtung sowie einem vergleichbaren, gleichwertigen Hochschulabschluss. Die benannte(n) Person(en) muss/müssen mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der geotechnischen Planung und Bearbeitung von Brückenbauwerken und Verkehrsanlagen im Straßenbau nachweisen. Die Berufserfahrung muss die Baugrundbeurteilung und die Erarbeitung von Gründungsempfehlungen umfassen.
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Anzahl Führungskräfte (Jahresdurchschnitt)
§ 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Der Bieter muss in den letzten drei Jahren durchschnittlich mindestens zwei Beschäftigte für die Erbringung geotechnischer Planungsleistungen beschäftigt haben.
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Nachunternehmer-Anteil
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen. Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Nachunternehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 40 Tage
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 04.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 169 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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