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Catering der Politischen Sommerfeste 2025 bis 2028
GKV-Spitzenverband · Berlin · Berlin · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Bund)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenCatering der Politischen Sommerfeste 2025 bis 2028🏆 L&D GmbH & Co. KG 9060 / L&D Event Catering · Grafschaft
- L&D GmbH & Co. KG 9060 / L&D Event Catering · Grafschaft
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Beschreibung
Der GKV-Spitzenverband beabsichtigt, einen Vertrag über das Catering seiner Politischen Sommerfeste der Jahre 2025 bis 2028 abzuschließen. Einzelheiten zum Auftragsgegenstand ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität des Konzeptes 60 %Qualität
Es soll ein Veranstaltungskonzept erstellt werden. Insbesondere werden nachvollziehbare Ausführungen zu nachstehenden Punkten erwartet: • Erstellung einer Planungsskizze und eines Ablaufplanes (inkl. aller vor- und nachbereitenden Arbeiten) • Vorstellung der vorgesehenen Projektleitung mit kurzem Lebenslauf und persönlichen Referenzprojekten, aus denen die Projektleitungserfahrung hervorgeht • Aussagen und Begründung zur geplanten Servicepersonalstärke für den reibungslosen Ablauf des Sommerfestes – dabei sind die besonderen räumlichen Gegebenheiten sowie das Verhältnis von Flying Service und stationärem Buffet zu berücksichtigen sowie Angaben zum Einsatz des weiteren Personals (z. B. Set-Up, Teamleitung, Stewarding etc.) inkl. Aufstellung der Personalkalkulation aufgeschlüsselt nach Einsatzbereich, -zeiten und Kosten • Ausführungen zur Durchführung des stationären Caterings, des Flying Service und der weiteren Bewirtung (z. B. Getränkebars) • Ausführungen zur Gewährleistung der Frische und der Temperaturen der Speisen und Getränke • Erläuterung zum verantwortungsbewussten Umgang mit Speisen unter Berücksichtigung der Aspekte der Nachhaltigkeit, zur Regionalität und zur Saisonalität in der Speisenproduktion. • Erläuterung zu den im Leistungsverzeichnis vorgeschlagenen wiederkehrenden Komponenten für ein GKV-Spitzenverband-typisches Speisen- und Getränkeangebot – der gehobene Charakter der Veranstaltung ist zu berücksichtigen. • Vorschlag zur Anzahl und Anordnung von genügend und geeignetem Mobiliar und dezenter Dekoration und Beleuchtung für ein stimmiges Ambiente in den Innen- und Außenbereichen des GKV-Spitzenverbandes (bitte Fotos als Beispiele für mögliche Dekoration und mögliches Mobiliar beifügen) • Erläuterung des Raumkonzeptes (Notwendigkeit von Aufenthaltsmöglichkeiten für Service- und Bereitschaftspersonal bzw. Schaffung zusätzlicher Nutzräume, z. B. Containerküche etc.) • Erläuterung zur Sicherstellung der Strom- und Wasserversorgung unter den gegebenen baulichen Bedingungen (die beim GKV-Spitzenverband vorhandenen Anschlüsse dürfen genutzt werden, wie wird die Weiterverteilung sichergestellt?) • Vorschläge zur Bekleidung des Servicepersonals (es sollte erkennbar dem Auftragnehmer zuzuordnen sein und Namensschilder tragen) (bitte Fotos als Muster beifügen) • Erläuterungen zur Sicherstellung der vorschriftsmäßigen Müllentsorgung Das Konzept sollte einen Umfang von 5 bis 8 Seiten nicht überschreiten.
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Preis 40 %
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PreisePreis
Preise mit folgender Untergewichtung: 20 % Getränke, Ziffer 4.1 der LB mit folgender Untergewichtung • Getränkepauschale 80 % • Gesamtsumme der zusätzlich angebotenen Preise 20 % 30 % Speisen, Ziffer 4.2 der LB mit folgender Untergewichtung • Pauschale Empfang, Buffet inkl. Grill- und Flying Buffet 80 % • Gesamtsumme der zusätzlich angebotenen Speisen 20 % 50 % Sonstige Kosten mit folgender Untergewichtung • Mobiliar und Equipment für Gäste, Ziffer 4.3 der LB 20 % • Mobiliar und Equipment für Caterer, Ziffer 4.4 der LB 20 % • Beleuchtung, Blumen- und Raumdekoration, Ziffer 4.5 der LB 10 % • Müll- und Speiseresteentsorg., Reinigungspers., Ziffer 4.6 der LB 5 % • Personal, Ziffer 4.7 der LB 40 % • Sonstige Anforderungen, Ziffer 4.8 der LB 5%
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 0 €8 Veröffentlichungen
- Frist 16.07.2025 Original-Veröffentlichung · in oev + TED EU
- Frist 10.01.2025 Original-Veröffentlichung
- Frist 22.11.2024 Original-Veröffentlichung
- Frist 04.11.2024 Original-Veröffentlichung
- Frist 07.10.2024 Original-Veröffentlichung
- Frist 16.07.2024 Original-Veröffentlichung
- Frist 10.06.2024 Original-Veröffentlichung
- 24.10.2024 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 28 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (7) AGSUS Agentur für Sicherheit und Schutz GmbH · Universität Hamburg, Hamburg Center for Health Economics · init AG für digitale Kommunikation · BBGK Berliner Botschaft Gesellschaft für Kommunikation mbH · L&D GmbH & Co. KG 9060 / L&D Event Catering · IGES Institut GmbH · SoftwareONE Deutschland GmbH1 Veröffentlichung
- 13.08.2025 Original-Veröffentlichung · in oev + TED EU aktuell
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