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Beschaffung einer Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Anstalt des öffentlichen Rechts · Potsdam · Brandenburg · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 1 Los alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Beschaffung einer Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung
    Rahmen 5.900.000 €
    🏆 Soorce Professionals GmbH · Mannheim
Auftragnehmer (3)
  • DIS AG · Düsseldorf
  • SOMI Experts GmbH · Frankfurt a. M
  • Soorce Professionals GmbH · Mannheim
💶 Auftragsvolumen (Rahmen) 5.900.000 €
👥 Eingegangene Angebote 20
📅 Zuschlagsdatum 17.06.2026

Bieter-Übersicht: 20 Angebote eingegangen, davon 3 Auftragnehmer (vermutlich pro Los) namentlich publiziert: DIS AG u. a.. Die übrigen 17 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.

Beschreibung

Der Auftraggeber hat von Zeit zu Zeit Bedarf an der Überlassung von Leiharbeitenden im IT-Kontext, beispielsweise zur Eltern- oder Krankheitsvertretung, befristeten Projekten oder Kapazitätsengpässen. Der Auftraggeber schließt zu diesem Zwecke eine Rahmenvereinbarung für die Arbeitnehmerüberlassung mit höchstens drei Rahmenvertragspartnern ab.

Änderungen am Verfahren

2 Aktualisierungen

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.

  1. 📅 Frist verlängert

    Die Frist zur Einreichung der Angebote (Angebotsfrist) wurde verlängert bis Dienstag, 5. Mai 2026, 10:00 Uhr (Eingang über die E-Vergabeplattform).

  2. 📅 Frist verlängert

    Die Frist zur Einreichung der Angebote (Angebotsfrist) wurde verlängert bis Mittwoch, 29. April 2026, 10:00 Uhr (Eingang über die E-Vergabeplattform).

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Beschaffung einer Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung
  • Ausführungskonzept 50 %
    Qualität

    Bewertet wird das vom Bieter einzureichende, auftragsbezogene Ausführungskonzept, in dem der Bieter darstellt, wie er die Leistungen im Falle der Auftragserteilung konkret erbringen wird, um die nachfolgend definierten Zielvorgaben bestmöglich zu erreichen. Das Ausführungskonzept besteht aus zwei (2) Unterkriterien. Jedes Unterkriterium wird mit 0 bis 5 Bewertungspunkten bewertet. Die Punkte je Unterkriterium werden mit dem jeweils angegebenen Gewichtungsfaktor multipliziert. Ziel der Bewertung ist eine vergleichende Beurteilung der Konzepte anhand messbarer, nachvollziehbarer Qualitätsmerkmale (Konkretheit, Plausibilität, Nachweisbarkeit, Umsetzbarkeit und Risikoabsicherung). Unterkriterium 1: Rekrutierungs- und Poolstrategie (Zielerreichung "Verfügbarkeit") Zielvorgabe des Auftraggebers: Der Auftraggeber benötigt über die gesamte Vertragslaufzeit einen stabilen, qualitätsgesicherten und kurzfristig aktivierbaren Pool an geeigneten Leiharbeitenden für die jeweils angefragten Profile. Bestmöglich soll erreicht werden: 1. Zeitliche Verfügbarkeit: Besetzungen sollen innerhalb der vom Auftraggeber vorgegebenen Fristen erfolgen (Unter-Unterkriterium 1: Schnelligkeit). (0 bis 5 Bewertungspunkte) 2. Qualität der Profile: Die vorgeschlagenen Kandidaten müssen die Anforderungsprofile nachweisbar erfüllen (Unter-Unterkriterium 2: Treffsicherheit). (0 bis 5 Bewertungspunkte) 3. Resilienz bei Engpässen: Auch bei angespanntem Markt sollen handhabbare Maßnahmen bestehen, um den Bedarf dennoch bestmöglich zu decken (Unter-Unterkriterium 3: Robustheit). (0 bis 5 Bewertungspunkte) Das Ausführungskonzept muss mindestens enthalten: - eine Beschreibung der Rekrutierungskanäle (mindestens drei unterschiedliche Kanäle/Methoden) und deren Einsatzlogik, - einen standardisierten Prozess vom Anfrageeingang bis Kandidatenvorschlag (inkl. Screening/Qualitätscheck), - konkrete Maßnahmen bei Marktverknappung (mindestens drei), - ein Qualitätssicherungskonzept (z. B. Referenzprüfung, Skill-Matching, Interview-/Testlogik) Unterkriterium 2: Projektumsetzung und Servicekonzept (Zielerreichung "Steuerbarkeit & Skalierung") Zielvorgabe des Auftraggebers: Der Auftraggeber benötigt eine verlässliche, steuerbare und skalierbare Leistungserbringung über die gesamte Vertragslaufzeit. Bestmöglich soll erreicht werden: 1. Unter-Unterkriterium 1: Verbindliche Reaktions- und Umsetzungsfähigkeit (z. B. schnelle Nachbesetzung, Ersatz bei Ausfall). (0 bis 5 Bewertungspunkte) 2. Unter-Unterkriterium 2: Skalierbarkeit bei Mehrbedarf (quantitativ) ohne Qualitätsverlust (qualitativ). (0 bis 5 Bewertungspunkte) 3. Unter-Unterkriterium 3: Transparente Steuerung durch feste Ansprechpartner, Reporting und Eskalationsmechanismen. (0 bis 5 Bewertungspunkte) Das Ausführungskonzept muss mindestens enthalten: - Rollenmodell: Account-/Projektleitung und Vertretung, - Service-Prozess (Anfrage ? Kandidatenvorschlag ? Auswahl ? Einsatzstart), - Eskalationsmodell (Stufe 1-3, Ansprechpartner, Fristen), - Skalierungsmechanik (wie wird Mehrbedarf bedient, wie werden Ressourcen gesichert), - Reporting (mindestens monatlich: Besetzungsstatus, KPIs, Risiken). Der Umfang je Unterkriterium (1 und 2) darf maximal drei (3) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten (Schrift Arial 12 pt, Zeilenabstand 1,5) betragen. Inhalte ab Seite 4 bleiben unberücksichtigt. Fehlt das Ausführungskonzept, ist das Angebot zwingend auszuschließen; eine Nachforderung erfolgt insoweit nicht. Vertragsbindung: Im Fall der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seinem Ausführungskonzept zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich abweichende Anordnungen trifft. Die im Ausführungskonzept gemachten Zusagen gelten als vereinbarte Beschaffenheit. HINWEIS: Insgesamt können für das Ausführungskonzept 30 Bewertungspunkte (6 x 5 Bewertungspunkte) erzielt werden. Die erzielten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 1,6667 multipliziert. Insgesamt können maximal 50 qualitative Leistungspunkte erzielt werden (mathematisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen).

  • Angebotspreis (brutto) 50 %
    Preis

    Wertungsrelevanter Preis (P) = Kalkulatorischer Angebotspreis (netto) gemäß Anlage 803 "Preisblatt".

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 44 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer (3) DIS AG · SOMI Experts GmbH · Soorce Professionals GmbH
    Auftragsvolumen (Rahmen) 5.900.000 €

    1 Veröffentlichung

    • 18.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

Preiseinschätzung

Basierend auf 94 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 300.000 €
Median 582.165 €
Oberes Quartil 1.329.616 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Anstalt des öffentlichen Rechts · Potsdam

5.900.000 €
Auftragsvolumen (Rahmen)

Vergabenummer ILB-2025-433
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Anstalt des öffentlichen Rechts
Standort Potsdam, Brandenburg
Veröffentlicht 18.06.2026
CPV-Codes (2) 79620000 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
79621000 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
(Was ist das?)
Angebote 20
starker Wettbewerb (Ø 6,2 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Potsdam
Laufzeit 2 Jahre
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (3)
DIS AG · Düsseldorf SOMI Experts GmbH · Frankfurt a. M Soorce Professionals GmbH · Mannheim

Auftragnehmer (3) (?)
  • DIS AG
  • SOMI Experts GmbH
  • Soorce Professionals GmbH
Vertrag 17.06.2026

Ø Bieter in der Branche 6.2

Historischer Durchschnitt aus 77.379 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.150 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 23 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 31%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Brandenburg
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 28.06.2026

Daten korrigieren →