Frist abgelaufen Beratung & Dienstleistungen
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle
Geändert: Die Frist zur Einreichung der Angebote (Angebotsfrist) wurde verlängert bis Mittwoch, 29. April 2026, 10:00 Uhr (Eingang über die E-Vergabeplattform).

Beschaffung einer Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Anstalt des öffentlichen Rechts · Potsdam · Brandenburg · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)

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Beschreibung

Der Auftraggeber hat von Zeit zu Zeit Bedarf an der Überlassung von Leiharbeitenden im IT-Kontext, beispielsweise zur Eltern- oder Krankheitsvertretung, befristeten Projekten oder Kapazitätsengpässen. Der Auftraggeber schließt zu diesem Zwecke eine Rahmenvereinbarung für die Arbeitnehmerüberlassung mit höchstens drei Rahmenvertragspartnern ab.

Änderungen am Verfahren

2 Aktualisierungen

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.

  1. 📅 Frist verlängert

    Die Frist zur Einreichung der Angebote (Angebotsfrist) wurde verlängert bis Dienstag, 5. Mai 2026, 10:00 Uhr (Eingang über die E-Vergabeplattform).

  2. 📅 Frist verlängert

    Die Frist zur Einreichung der Angebote (Angebotsfrist) wurde verlängert bis Mittwoch, 29. April 2026, 10:00 Uhr (Eingang über die E-Vergabeplattform).

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Beratung & Dienstleistungen

Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) im IT-Kontext für die Investitionsbank Brandenburg mit geschätztem Wert von 5,9 Mio. EUR über maximal drei Rahmenvertragspartner.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Beschaffung einer Rahmenvereinbarung zur Arbeitnehmerüberlassung
  • Ausführungskonzept 50 %
    Qualität

    Bewertet wird das vom Bieter einzureichende, auftragsbezogene Ausführungskonzept, in dem der Bieter darstellt, wie er die Leistungen im Falle der Auftragserteilung konkret erbringen wird, um die nachfolgend definierten Zielvorgaben bestmöglich zu erreichen. Das Ausführungskonzept besteht aus zwei (2) Unterkriterien. Jedes Unterkriterium wird mit 0 bis 5 Bewertungspunkten bewertet. Die Punkte je Unterkriterium werden mit dem jeweils angegebenen Gewichtungsfaktor multipliziert. Ziel der Bewertung ist eine vergleichende Beurteilung der Konzepte anhand messbarer, nachvollziehbarer Qualitätsmerkmale (Konkretheit, Plausibilität, Nachweisbarkeit, Umsetzbarkeit und Risikoabsicherung). Unterkriterium 1: Rekrutierungs- und Poolstrategie (Zielerreichung "Verfügbarkeit") Zielvorgabe des Auftraggebers: Der Auftraggeber benötigt über die gesamte Vertragslaufzeit einen stabilen, qualitätsgesicherten und kurzfristig aktivierbaren Pool an geeigneten Leiharbeitenden für die jeweils angefragten Profile. Bestmöglich soll erreicht werden: 1. Zeitliche Verfügbarkeit: Besetzungen sollen innerhalb der vom Auftraggeber vorgegebenen Fristen erfolgen (Unter-Unterkriterium 1: Schnelligkeit). (0 bis 5 Bewertungspunkte) 2. Qualität der Profile: Die vorgeschlagenen Kandidaten müssen die Anforderungsprofile nachweisbar erfüllen (Unter-Unterkriterium 2: Treffsicherheit). (0 bis 5 Bewertungspunkte) 3. Resilienz bei Engpässen: Auch bei angespanntem Markt sollen handhabbare Maßnahmen bestehen, um den Bedarf dennoch bestmöglich zu decken (Unter-Unterkriterium 3: Robustheit). (0 bis 5 Bewertungspunkte) Das Ausführungskonzept muss mindestens enthalten: - eine Beschreibung der Rekrutierungskanäle (mindestens drei unterschiedliche Kanäle/Methoden) und deren Einsatzlogik, - einen standardisierten Prozess vom Anfrageeingang bis Kandidatenvorschlag (inkl. Screening/Qualitätscheck), - konkrete Maßnahmen bei Marktverknappung (mindestens drei), - ein Qualitätssicherungskonzept (z. B. Referenzprüfung, Skill-Matching, Interview-/Testlogik) Unterkriterium 2: Projektumsetzung und Servicekonzept (Zielerreichung "Steuerbarkeit & Skalierung") Zielvorgabe des Auftraggebers: Der Auftraggeber benötigt eine verlässliche, steuerbare und skalierbare Leistungserbringung über die gesamte Vertragslaufzeit. Bestmöglich soll erreicht werden: 1. Unter-Unterkriterium 1: Verbindliche Reaktions- und Umsetzungsfähigkeit (z. B. schnelle Nachbesetzung, Ersatz bei Ausfall). (0 bis 5 Bewertungspunkte) 2. Unter-Unterkriterium 2: Skalierbarkeit bei Mehrbedarf (quantitativ) ohne Qualitätsverlust (qualitativ). (0 bis 5 Bewertungspunkte) 3. Unter-Unterkriterium 3: Transparente Steuerung durch feste Ansprechpartner, Reporting und Eskalationsmechanismen. (0 bis 5 Bewertungspunkte) Das Ausführungskonzept muss mindestens enthalten: - Rollenmodell: Account-/Projektleitung und Vertretung, - Service-Prozess (Anfrage ? Kandidatenvorschlag ? Auswahl ? Einsatzstart), - Eskalationsmodell (Stufe 1-3, Ansprechpartner, Fristen), - Skalierungsmechanik (wie wird Mehrbedarf bedient, wie werden Ressourcen gesichert), - Reporting (mindestens monatlich: Besetzungsstatus, KPIs, Risiken). Der Umfang je Unterkriterium (1 und 2) darf maximal drei (3) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten (Schrift Arial 12 pt, Zeilenabstand 1,5) betragen. Inhalte ab Seite 4 bleiben unberücksichtigt. Fehlt das Ausführungskonzept, ist das Angebot zwingend auszuschließen; eine Nachforderung erfolgt insoweit nicht. Vertragsbindung: Im Fall der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend seinem Ausführungskonzept zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich abweichende Anordnungen trifft. Die im Ausführungskonzept gemachten Zusagen gelten als vereinbarte Beschaffenheit. HINWEIS: Insgesamt können für das Ausführungskonzept 30 Bewertungspunkte (6 x 5 Bewertungspunkte) erzielt werden. Die erzielten Bewertungspunkte werden mit dem Gewichtungsfaktor 1,6667 multipliziert. Insgesamt können maximal 50 qualitative Leistungspunkte erzielt werden (mathematisch gerundet auf zwei (2) Nachkommastellen).

  • Angebotspreis (brutto) 50 %
    Preis

    Wertungsrelevanter Preis (P) = Kalkulatorischer Angebotspreis (netto) gemäß Anlage 803 "Preisblatt".

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)

    1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat für jedes Cluster (1, 2, 3, 4 und 5) - hierbei handelt es sich um die fünf Profilcluster gemäß Anlage 802 "Leistungsbeschreibung" - mindestens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen der Personaldienstleistung einzureichen. Bei 5 Clustern ergeben sich somit 10 unternehmensbezogene Referenzprojekte. Der Bieter hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat); - Projektbezeichnung der früher ausgeführten Personaldienstleistungen; - Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer); - das unternehmensbezogene Referenzprojekt umfasste die Besetzung von zwei mit dem jeweiligen Cluster (1, 2, 3, 4 und 5) wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben vergleichbaren Leiharbeitenden über einen Zeitraum von jeweils mindestens drei (3) Monaten; anzugeben ist das Anfangs-Datum sowie das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungserbringung. Unter Leistungserbringung ist der Zeitraum zu verstehen, innerhalb dessen die vermittelte Leiharbeitnehmerin bzw. der der vermittelte Leiharbeitnehmer im zugehörigen Cluster (1, 2, 3, 4 und 5) für den Referenzgeber tätig war. Hinweis zum Bemessungszeitraum: Maßgeblich ist ausschließlich der Zeitraum der Leistungserbringung innerhalb des Bemessungszeitraums vom 01.01.2023 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren. Die Leistung muss innerhalb dieses Bemessungszeitraums erbracht worden sein; dabei ist es unschädlich, wenn die Leistungserbringung bereits vor dem 01.01.2023 begonnen hat, sofern im genannten Bemessungszeitraum die geforderte Mindestdauer erreicht wird. - Öffentlicher oder privater Leistungsempfänger (Auftraggeber) unter Angabe des Namens des Auftraggebers. Je unternehmensbezogenem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) DIN-A4-Seiten), die eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sie werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Broschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass der Bemessungszeitraum mehr als drei (3) Jahre zurückliegen kann; weil der Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum Ablauf der Angebotsfrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden. Kann ein Bieter / eine Bietergemeinschaft nicht mindestens zwei (2) unternehmensbezogene Referenzprojekte für jedes Cluster angeben, die alle aufgestellten Anforderungen erfüllen, führt das zum Ausschluss des Angebots. Bei Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens zwei (2) für jedes Cluster (1, 2, 3, 4 und 5) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben, die in Summe alle aufgestellten Anforderungen erfüllen; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem unternehmensbezogenen Referenzprojekt welches Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender In-formationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3. Hinweis Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte. Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat / haben für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 5.900.000 €

    3 Veröffentlichungen

  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen · 44 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer (3) DIS AG · SOMI Experts GmbH · Soorce Professionals GmbH
    Auftragsvolumen (Rahmen) 5.900.000 €

Preiseinschätzung

Basierend auf 94 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 300.000 €
Median 582.165 €
Oberes Quartil 1.329.616 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Original-Bekanntmachung

Diese Vergabe ist auch auf TED EU veröffentlicht — mit Originaldokumenten und allen Sprachfassungen:

Vergabestelle

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Anstalt des öffentlichen Rechts · Potsdam

5.900.000 €
Geschätztes Rahmen-Volumen

Angebotsfrist 05.05.2026, 10:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer ILB-2025-433
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Anstalt des öffentlichen Rechts
Standort Potsdam, Brandenburg
Veröffentlicht 24.03.2026
CPV-Codes (2) 79620000 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
79621000 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
(Was ist das?)
Erfüllungsort Potsdam
Laufzeit 2 Jahre
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Bindefrist (?) 60 Tage
Frist für Rückfragen 10.04.2026
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Ø Bieter in der Branche 6.2

Historischer Durchschnitt aus 77.455 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%

Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 8.308 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 23 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 31%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Brandenburg
Preis-Kalkulator freischalten →

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →

Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Anstalt des öffentlichen Rechts. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 08.06.2026

Daten korrigieren →