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PolBln 057_26 KI-Videoschutz kbO EU
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Beschreibung
Einführung von KI-basierten Videoschutzsystemen an kriminalitätsbelasteten Orten
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Ausschreibung für die Einführung von KI-basierten Videoschutzsystemen an kriminalitätsbelasteten Orten durch die Polizei Berlin.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Qualität 60 %
Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, welches das beste Preis-Leistungs-Verhältnis aufweist. Zur Ermittlung dieses Preis-Leistungs-Verhältnisses wird der Angebotspreis im Rahmen einer linearen Interpolation in Punkte umgerechnet. Das Angebot wird gleichzeitig anhand der veröffentlichten Kriterien bewertet. Anschließend werden die so ermittelten Punkte zusammengerechnet. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl Z hat das beste Preis-Leistungs-Verhältnis und damit das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Die höchste zu erreichende Punktzahl beträgt 11.125,00 Punkte, wobei 60 % auf die Qualität (L) und 40 % auf den Preis (P) entfallen. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt durch die Formel: Z= L+P Die Kennzahl L wird anhand der Bewertung von verschiedenen Konzepten, der Qualifikation der Projektleitung und der KANN-Kriterien entsprechend der Anlage A.4 „Bewertungsmatrix“ berechnet.
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Preis 40 %
Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, welches das beste Preis-Leistungs-Verhältnis aufweist. Zur Ermittlung dieses Preis-Leistungs-Verhältnisses wird der Angebotspreis im Rahmen einer linearen Interpolation in Punkte umgerechnet. Das Angebot wird gleichzeitig anhand der veröffentlichten Kriterien bewertet. Anschließend werden die so ermittelten Punkte zusammengerechnet. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl Z hat das beste Preis-Leistungs-Verhältnis und damit das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Die höchste zu erreichende Punktzahl beträgt 11.125,00 Punkte, wobei 60 % auf die Qualität (L) und 40 % auf den Preis (P) entfallen. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt durch die Formel: Z= L+P Die Kennzahl P ist das Ergebnis der Umrechnung des Angebotspreises in Punkte im Rah-men einer linearen Interpolation. Der Angebotspreis entspricht dem im Preisblatt (C.1 Preisblatt) angegebenen Nettogesamtpreis.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
- Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Haftungs-summe von mehr als 10 Mio. EUR je Versicherungsfall, zweifach maximiert für alle Versicherungsfälle innerhalb eines Versicherungsjahres - Versicherung für Vermögensschäden einschließlich Datenschutzverletzungen mit einer Versicherungssumme von mehr als 5 Mio. EUR je Versicherungsfall, zweifach maximiert für alle Versicherungsfälle innerhalb eines Versicherungsjahres; - Versicherung für Cyber-Risiken mit einer Haftungssumme von mehr als 5 Mio. EUR je Versicherungsfall, zweifach maximiert für alle Versicherungsfälle innerhalb eines Versicherungsjahres
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
Qualitätsmanagementsystem, das gemäß ISO 9001:2015 zertifiziert ist. Der Nachweis ist durch Vorlage gültiger Zertifikate zu erbringen. Alternativ kann eine vergleichbare Zertifizierung oder Eigenerklärung vorgelegt werden, sofern der Bieter deren Gleichwertigkeit nachvollziehbar darlegt.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter seinem Angebot Referenz(-en) beizufügen, die den Mindestkriterien genügt/genügen. Die Referenz(-en) darf/dürfen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als fünf Jahre sein (gerechnet bis zum Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung)
Sicherheit & Versorgung
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Eignungsanforderung
Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS), das nach ISO 27001 zertifiziert ist. Der Nachweis ist durch Vorlage gültiger Zertifikate zu erbringen. Alternativ kann eine vergleichbare Zertifizierung oder Eigenerklärung vorgelegt werden, aus der die Gleichwertigkeit des ISMS eindeutig und nachvollziehbar hervorgeht.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 3.868.497 €2 Veröffentlichungen
- Frist 27.03.2026 Die Angebotsfrist wurde auf den 27.03.2026, 07:00, die Öffnung auf den 27.03.2026, 07:05 Uhr und die Frist für schriftliche Anfragen auf den 20.03.2026 12:00 Uhr verlängert.
- Frist 16.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.391 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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