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Deutsche Bundesbank, Rahmenvereinbarung Contract-Lifecyclemanagementsystem (SaaS-Lösung)
Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen · Frankfurt am Main · Hessen
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Branche „IT & Digitalisierung" · kostenlos · Ein-Klick-Abmeldung · DSGVO-konform
Beschreibung
Gegenstand des zu vergebenen Auftrags ist die Einführung und der Betrieb eines Contract-Lifecyclemanagementsystems als SaaS-Lösung
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Vergabe einer Rahmenvereinbarung für die Einführung und den Betrieb eines Contract-Lifecyclemanagementsystems als SaaS-Lösung durch die Deutsche Bundesbank.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„1. Das vom AG durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (TWB) nach Maßgabe der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung aller Bewerber / Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet. 2. Die Vergabeunterlagen enthalten weitere Informationen über den Beschaffungsbedarf des öffentlichen AGs, insb. Angaben zu Eignungs- und Zuschlagskriterien und sind über die angegebene Internetplattform abrufbar. 3. Diese Bekanntmachung leitet den TWB ein. Die für die Teilnahme am Verfahren erforderlichen Formulare können über den angegebenen Link heruntergeladen werden. 4. Im Anschluss an den TWB werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf Basis der Vergabeunterlagen aufgefordert. 5. Der öffentliche AG behält sich vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. Bieter, die zunächst nicht in die engere Wahl kommen (kein Bietergespräch), werden nicht sogleich vom Verfahren ausgeschlossen, sondern "on hold" gestellt. Diese Bieter bleiben an ihr Angebot gebunden und behalten die Chance zu einem verbesserten Angebot, falls sich ergibt, dass den zunächst in die engere Wahl gelangten Bietern der Zuschlag nicht erteilt werden kann. 6. Der AG behält sich vor, mit dem für den Zuschlag in Betracht kommenden Bieter im Hinblick auf die jeweiligen Anforderungen eine verifizierende Teststellung durchführen, deren Kosten nicht erstattet werden. 7. Der AG ist im Rahmen des Vergabeverfahrens gehalten, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Weitere Informationen sind dem Dokument "A02 Datenschutzhinweis" zu entnehmen. 8. Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den AG zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.“
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.438 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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