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Innerörtliche Abfalluntersuchungen innerhalb des Projektes „Überprüfung der Abgabesätze und des Punktesystems gemäß §§ 14 Absatz 3 und 19 Absatz 4 Einwegkunststofffondsgesetz
Umweltbundesamt · Dessau-Roßlau · Sachsen-Anhalt · Untere Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenInnerörtliche Abfalluntersuchungen innerhalb des Projektes „Überprüfung der Abgabesätze und des Punktesystems gemäß §§ 14 Absatz 3 und 19 Absatz 4 Einwegkunststofffondsgesetz🏆 INFA GmbH · Ahlen
- INFA GmbH · Ahlen
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand sind innerörtliche Abfalluntersuchungen zur Erhebung und Analyse von Daten zu Einwegkunststoffprodukten.
- Die Untersuchungen beziehen sich auf Papierkorb-, Littering-, Kehricht- und Sinkkastenabfälle.
- Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen des Forschungsvorhabens zur Überprüfung des Einwegkunststofffondsgesetzes.
- Nähere fachliche Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Ziel dieses Vorhabens ist die repräsentative Erhebung, Analyse und bundesweite Hochrechnung von Abfalldaten zu nach dem EWKFondsG und der EWKFondsV relevanten Einwegkunststoffprodukten zur Vervollständigung der Datenlage sowie zur Einbindung in das Forschungsvorhaben „Überprüfung der Abgabesätze und des Punktesystems gemäß §§ 14 Absatz 3 und 19 Absatz 4 Einwegkunststofffondsgesetz“ in effizienter Weise durch dafür notwendige Abfalluntersuchungen. Innerorts zu untersuchende Abfallströme sind: - Papierkorb-, - Littering- (Streumüll-), - Kehricht- und - Sinkkastenabfälle. Nähere fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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📅 Laufzeit endet am 31.07.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Klimaschutz
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Brutto-Angebotspreis 2 Pkt.Preis
Es wird der (fiktive) Gesamtpreis einschl. aller Optionen und Umsatzsteuer herangezogen. Es sind die Hinweise zur Kalkulation in der Leistungsbeschreibung zu beachten.
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Die qualitativen Einzelkriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung unter Nr. 7 aufgeführt. 1 Pkt.Qualität
Mit dem Angebot sind eindeutige und nachvollziehbare Ausführungen zu machen, die eine Beurteilung der in der Leistungsbeschreibung definierten Bewertungskriterien gem. Nr. 7 ermöglichen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 33 Tage nach Fristende
Auftragnehmer INFA GmbHZuschlagswert 1.440.290 €1 Veröffentlichung
- 08.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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