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Hydrographische Vermessungen zur Baugrundvorerkundung für Offshore-Windparks innerhalb der Zonen 3 und 4 der deutschen AWZ der Nordsee gemäß FEP in den Jahren 2027 und 2028
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie · Hamburg · Hamburg · Untere Bundesbehörde
Angebote bis 29.09.2026, 10:00 Uhr (noch 14 Tage)
Beschreibung
Gegenstand dieses Vertrages ist die Durchführung und Dokumentation hydrographischer Untersuchungen mit verschiedenen Messsystemen/-verfahren: • flächendeckende Fächerecholotvermessung inklusive Backscatter-Datenaufzeichnung • flächendeckende Seitensichtsonaraufnahme inklusive „ground truthing“ mittels Greiferproben und Videountersuchungen sowie anschließender Klassifizierung • linienhafte Magnetometeruntersuchung • linienhafte Sedimentecholotaufnahme • lokale Videountersuchungen zur Verifizierung von Objekten und Verdachtspunkten mittels ferngesteuerter Unterwasserfahrzeuge (ROV) Die Untersuchungen der Fläche (im Folgenden „Untersuchungsfläche“) sind innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums durchzuführen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Durchführung hydrographischer Vermessungen für Offshore-Windparks in der deutschen AWZ der Nordsee.
- Umfasst Fächerecholot, Seitensichtsonar, Magnetometer, Sedimentecholot und ROV-Untersuchungen.
- Nachweis von Erfahrung und technischer Ausstattung für die genannten Messverfahren ist erforderlich.
- Die Untersuchungen sind innerhalb eines zusammenhängenden Zeitraums durchzuführen.
Der Auftrag umfasst hydrographische Vermessungen für Offshore-Windparks in der Nordsee.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Gesamtjahresumsatz
Der durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers muss in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens betragen haben (Ausschlusskriterium): 2.500.000,00 EUR Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters Es gibt weitere Eignungskriterien - wegen der technischen Zeichenvorgabe dieser Vergabeplattform können hier nicht alle aufgezählt werden. Bitte lesen Sie hierzu die "Anlage A Eignungskriterien_2026_07" und die "Anlage C Eigenerklärung Eignung"
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG - Siehe § 160 GWB - https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Wertung
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Vergabeergebnis
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Preiseinschätzung
Basierend auf 58 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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