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Technische Beratungsleistungen im Hochbau für die WSV-Liegenschaften
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Beschreibung
Zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit und Erhaltung der Verfügbarkeit der Bundeswasserstraßen ist es Ziel, die einzelnen Liegenschaften der WSV mit den darauf befindlichen Gebäuden im Rahmen einer zusammengefassten und nachhaltigen Maßnahme zu sanieren und zu modernisieren. Hierbei sind neben der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben des Bundes (Energieeffizienzfestlegungen für Bundesgebäude (EEFB)) auch allgemeine Anforderungen, wie Barrierefreiheit, Gesundheits- und Arbeitssicherheit, Digitalisierung und Informationssicherheit, Optimierung der Be-triebs-/Geschäftsprozesse sowie grundlegende Planungsthemen, die im Rahmen der Sanierung und/oder Modernisierung zu berücksichtigen sind, umzusetzen. Ganzheitliche Liegenschaftsentwicklung: Durch eine ganzheitliche Betrachtung soll eine zeitgemäße und in den Betriebs- und Geschäftsprozessen optimierte Liegenschaft für die Nutzenden geschaffen werden. Neben dieser ganzheitlichen Betrachtung gilt es ebenfalls, die komplexen technischen Anforderungen und Abhängigkeiten des Betriebs- und Geschäftsprozesses während der Sanierungs- und Bauphasen zu berück-sichtigen und aufrecht zu halten. Klimaneutrales und nachhaltiges Bauen: Gemäß der Erlasslage der Bundesregierung sind die Neubauten im Hochbau der WSV klimaneutral zu planen und zu bauen. Die Energieeffizienzfestlegungen (EEFB) der Bundesregierung sind für alle relevanten Gebäude zu erfüllen (siehe Anlage C14 und C15), die dem § 2 Gebäudeenergiegesetz unterfallen. Ebenso sollen die Energieeffizienzfestlegungen (EEFB) auch für Bestandsgebäude angewandt werden. Dabei ist auch ein besonderes Augenmerk auf die funktionale, technische und energetische Verbesserung des Gesamtgebäudebestands zu richten, um den Verbrauch an Ressourcen und Energie sowohl bei der Instandhaltung als auch im Hinblick auf den Betrieb der Gebäude deutlich zu reduzieren. Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) ist sinngemäß für die auf der Liegenschaft vorhandenen Gebäude/Objekte anzuwenden.
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht werden technische Beratungsleistungen im Hochbau für die Sanierung und Modernisierung von WSV-Liegenschaften.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Ermittlung Preis 100 %Preis
Die Angaben im Preisblatt werden rechnerisch überprüft. Die Vergabestelle behält sich vor offensichtliche Rechenfehler zu korrigieren. Im Rahmen von Los 1 erfolgt initial (im Leistungswettbewerb) die Abfrage der Tagessätze je Funktionsprofil, aus denen ein gewichteter Tagessatz gebildet wird. Diese An-gaben dienen nicht der Auswahl eines wirtschaftlichen Angebotes im Rahmen des vorliegenden Verfahrens, sondern bilden die verbindliche Preisbasis für sämtliche spätere Einzelabrufe im Rahmen der nachgelagerten Mini-Wettbewerbe. Eine rechnerische Prüfung der Angebotspreise erfolgt im Haupt-verfahren ausschließlich auf Plausibilität, Vollständigkeit, formeller sowie rechnerischer Richtigkeit. Sofern die angegebenen Pauschalen bzw. Tagessätze marktüblich und konsistent sind und keine Ausschlussgründe vorliegen, gilt das Angebot grundsätzlich als zuschlagsfähig. Die Bewertung der Angebote erfolgt nach den folgenden Zuschlagskriterien und Gewichtungen: Preis = 100%. Die detaillierte Bewertungsmatrix für Los 1 ist der Anlage B-03.L1 den Vergabeunterlagen beigefügt. Die Bewertung des Preises erfolgt auf Grundlage des aus den vom Bieter angebotenen Tagessätze je Funktionsprofil gewichteten Tagessatzes, wie im Preisblatt vorgesehen. Da konkrete Einzelabrufe zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht feststehen, erfolgt die Preisbewertung anhand einer Gewichtung auf Basis der Einsatzprofile. Zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit wird folgende Gewichtung zugrunde gelegt: - Projektleitung 50% - Projektmitarbeiter 35% - Projektassistenz 15% Der gewichtete Tagessatz wird als Kalkulationsgrundlage im Mini-Wettbewerb (Anlage A-02.1) herangezogen. Die Bieter können die Formeln konkret aus der Anlage „B-03.L1_Wertungsmatrix“ entnehmen. HINWEIS: Für Los 1 erfolgt die Zuschlagswertung ausschließlich auf Grundlage der angebotenen gewichteten Tagespauschalen. Unabhängig davon sind die im Rahmen von Los 2 und/oder Los 3 eingereichten Konzeptlösungen sowie die im Rahmen der Präsentation dargestellte methodische Vorgehensweise bei späteren Einzelabrufen im Rahmen dieses Rahmenvertrags umzusetzen bzw. im Rahmen von Los 1 auf die dortigen Einzelabrufe zu übertragen, sofern der jeweilige Einzelabruf keine abweichenden Anforderungen enthält. Dies stellt keine zusätzliche Eignungs- oder Zuschlagsanforderung im Sinne der Los-1-Wertung dar, sondern konkretisiert lediglich die vertragliche Leistungserwartung auf Basis bereits nachgewiesener Qualität.
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Wertungspreis 40 %Preis
Die Angaben im Preisblatt werden rechnerisch überprüft. Die Vergabestelle behält sich vor offensichtliche Rechenfehler zu korrigieren. Die sich im Preisblatt ergebende Gesamtsumme stellt den Angebotspreis dar. Dieser Angebotspreis wird zur Ermittlung des zur Ermittlung der Gesamtpunktzahl für das Kriterium Preis herangezogen. Die Preise müssen alle in der Leis-tungsbeschreibung genannten Leistungen beinhalten. Die Bewertung der Angebote erfolgt nach den folgenden Zuschlagskriterien und Gewichtungen: Das Zuschlagskriterium „Preis“ wird mit 40 % gewichtet. Die detaillierte Bewertungsmatrix für Los 2 und Los 3 ist den Anlage B-03.L2 und B-03.L3 den Vergabeunterlagen beigefügt. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ haben die Bieter den jeweiligen Preis für die zu beauftragenden Leistungsbausteine unter Verwendung des Preisblatts (Anlage B-04.L2 und B-04.L3) anzugeben (=Gesamtsumme Netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtauftragswert erhält die volle Punktzahl (5 Punkte). Ab einer Überschreitung des niedrigsten Gesamtauftragswerts um 100% werden 0 Punkte vergeben. Zwischen diesen beiden Werten des niedrigsten Barwerts und des 100% darüber liegendes Wertes erfolgt eine lineare Interpolation der Punktevergabe. Es wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.
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Konzeptbewertung 40 %Qualität
Die Leistungspunkte des jeweiligen Angebotes und die jeweilige Gesamtsumme der Leistungspunkte werden anhand der Angaben zu den B-Kriterien der Wertungsmatrix (Anlage B-03.L2_Wertungsmatrix und B-03.L3_Wertungsmatrix) ermittelt. Die der Wertung zugrundeliegende Gewichtung der Kriterien ist der Wertungsmatrix zu entnehmen. Damit errechnet sich die Gesamtsumme der Leistungspunkte (maximal erreichbar sind 30 Punkte). Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Beratungskonzept einzureichen. Das Zuschlagskriterium Q1 (Beratungskonzept) wird mit 40 % bewertet. Die der Wertung zugrundeliegende Gewichtung der Kriterien ist der Wertungsmatrix (Anlage B-04.L2 und B-04.L3) zu entnehmen. Damit errechnet sich die Gesamt-summe der Leistungspunkte (maximal erreichbar sind 20 Punkte). Hierbei werden die Aspekte unter 3.2.1 bis 3.2.4 bewertet – Vergleiche hierfür B-04.L2 und B-04.L3. Die Anforderungen an das Konzept sind auch dem Verfahrensleitfaden unter Ziffer 2.4.1 zu entnehmen. Maximale Seitenanzahl: 12 Seiten in Schriftgröße 11, Calibri, exklusive Deckblatt und Inhaltsverzeichnis; alles ab Seite 12 wird nicht bewertet. HINWEIS: Für Los 1 erfolgt die Zuschlagswertung ausschließlich auf Grundlage der angebotenen Tagespauschalen. Unabhängig davon sind die im Rahmen von Los 2 und/oder Los 3 eingereichten Konzeptlösungen sowie die im Rahmen der Präsentation dargestellte methodische Vorgehensweise bei späteren Einzelabrufen im Rahmen dieses Rahmenvertrags umzusetzen bzw. im Rahmen von Los 1 zu übertragen, sofern der jeweilige Einzelabruf keine abweichenden Anforderungen enthält. Dies stellt keine zusätzliche Eignungs- oder Zuschlagsanforderung im Sinne der Los-1-Wertung dar, sondern konkretisiert lediglich die vertragliche Leistungserwartung auf Basis bereits nachgewiesener Qualität.
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Bieterpräsentation 20 %Qualität
Die Leistungspunkte des jeweiligen Angebotes und die jeweilige Gesamtsumme der Leistungspunkte werden anhand der Angaben zu den B-Kriterien der Wertungsmatrix (Anlage B-03.L2_Wertungsmatrix und B-03.L3_Wertungsmatrix) ermittelt. Die der Wertung zugrundeliegende Gewichtung der Kriterien ist der Wertungsmatrix zu entnehmen. Damit errechnet sich die Gesamtsumme der Leistungspunkte (maximal erreichbar sind 30 Punkte). Das Zuschlagskriterium Q2 (Bieterpräsentation) wird mit 20% gewichtet. Die Bewertung der Bieterpräsentation richtet sich an der Bewertungstabelle der Bieterpräsentation (vgl. Anlage B-03.L2 und B-03.L3). Die Leistungspunkte (maximal erreichbar sind 10 Punkte) der Inhalte der jeweiligen Präsentation und die jeweilige Gesamtsumme der Leistungspunkte werden anhand der Angaben der Inhalte zu den Bewertungskriterien unter 3b Qualität (Punkt 3.3 Bieterpräsentation) der Wertungsmatrix (Anlage B-03.L2 und B-03.L3) ermittelt. Der Erfüllungsrad der Wertungspunkte ist der Wertungsmatrix zu entnehmen. Die wesentlichen Punkte aus der Wertungsmatrix für die Bieterpräsentation sind der Ziffer 2.4.2 des Verfahrensleitfadens für den Leistungswettbewerb zu entnehmen. HINWEIS: Für Los 1 erfolgt die Zuschlagswertung ausschließlich auf Grundlage der angebotenen Tages-pauschalen. Unabhängig davon sind die im Rahmen von Los 2 und/oder Los 3 eingereichten Konzeptlösungen sowie die im Rahmen der Präsentation dargestellte methodische Vorgehensweise bei späteren Einzelabrufen im Rahmen dieses Rahmenvertrags umzusetzen bzw. im Rahmen von Los 1 zu übertragen, sofern der jeweilige Einzelabruf keine abweichenden Anforderungen enthält. Dies stellt keine zusätzliche Eignungs- oder Zuschlagsanforderung im Sinne der Los-1-Wertung dar, sondern konkretisiert lediglich die vertragliche Leistungserwartung auf Basis bereits nachgewiesener Qualität.
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Wertungspreis 40 %Preis
Die Angaben im Preisblatt werden rechnerisch überprüft. Die Vergabestelle behält sich vor offensichtliche Rechenfehler zu korrigieren. Die sich im Preisblatt ergebende Gesamtsumme stellt den Angebotspreis dar. Dieser Angebotspreis wird zur Ermittlung des zur Ermittlung der Gesamtpunktzahl für das Kriterium Preis herangezogen. Die Preise müssen alle in der Leis-tungsbeschreibung genannten Leistungen beinhalten. Die Bewertung der Angebote erfolgt nach den folgenden Zuschlagskriterien und Gewichtungen: Das Zuschlagskriterium „Preis“ wird mit 40 % gewichtet. Die detaillierte Bewertungsmatrix für Los 2 und Los 3 ist den Anlage B-03.L2 und B-03.L3 den Vergabeunterlagen beigefügt. Für das Zuschlagskriterium „Preis“ haben die Bieter den jeweiligen Preis für die zu beauftragenden Leistungsbausteine unter Verwendung des Preisblatts (Anlage B-04.L2 und B-04.L3) anzugeben (=Gesamtsumme Netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtauftragswert erhält die volle Punktzahl (5 Punkte). Ab einer Überschreitung des niedrigsten Gesamtauftragswerts um 100% werden 0 Punkte vergeben. Zwischen diesen beiden Werten des niedrigsten Barwerts und des 100% darüber liegendes Wertes erfolgt eine lineare Interpolation der Punktevergabe. Es wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.
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Konzeptbewertung 40 %Qualität
Die Leistungspunkte des jeweiligen Angebotes und die jeweilige Gesamtsumme der Leistungspunkte werden anhand der Angaben zu den B-Kriterien der Wertungsmatrix (Anlage B-03.L2_Wertungsmatrix und B-03.L3_Wertungsmatrix) ermittelt. Die der Wertung zugrundeliegende Gewichtung der Kriterien ist der Wertungsmatrix zu entnehmen. Damit errechnet sich die Gesamtsumme der Leistungspunkte (maximal erreichbar sind 30 Punkte). Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Beratungskonzept einzureichen. Das Zuschlagskriterium Q1 (Beratungskonzept) wird mit 40 % bewertet. Die der Wertung zugrundeliegende Gewichtung der Kriterien ist der Wertungsmatrix (Anlage B-04.L2 und B-04.L3) zu entnehmen. Damit errechnet sich die Gesamt-summe der Leistungspunkte (maximal erreichbar sind 20 Punkte). Hierbei werden die Aspekte unter 3.2.1 bis 3.2.4 bewertet – Vergleiche hierfür B-04.L2 und B-04.L3. Die Anforderungen an das Konzept sind auch dem Verfahrensleitfaden unter Ziffer 2.4.1 zu entnehmen. Maximale Seitenanzahl: 12 Seiten in Schriftgröße 11, Calibri, exklusive Deckblatt und Inhaltsverzeichnis; alles ab Seite 12 wird nicht bewertet. HINWEIS: Für Los 1 erfolgt die Zuschlagswertung ausschließlich auf Grundlage der angebotenen Tagespauschalen. Unabhängig davon sind die im Rahmen von Los 2 und/oder Los 3 eingereichten Konzeptlösungen sowie die im Rahmen der Präsentation dargestellte methodische Vorgehensweise bei späteren Einzelabrufen im Rahmen dieses Rahmenvertrags umzusetzen bzw. im Rahmen von Los 1 zu übertragen, sofern der jeweilige Einzelabruf keine abweichenden Anforderungen enthält. Dies stellt keine zusätzliche Eignungs- oder Zuschlagsanforderung im Sinne der Los-1-Wertung dar, sondern konkretisiert lediglich die vertragliche Leistungserwartung auf Basis bereits nachgewiesener Qualität.
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Bieterpräsentation 20 %Qualität
Die Leistungspunkte des jeweiligen Angebotes und die jeweilige Gesamtsumme der Leistungspunkte werden anhand der Angaben zu den B-Kriterien der Wertungsmatrix (Anlage B-03.L2_Wertungsmatrix und B-03.L3_Wertungsmatrix) ermittelt. Die der Wertung zugrundeliegende Gewichtung der Kriterien ist der Wertungsmatrix zu entnehmen. Damit errechnet sich die Gesamtsumme der Leistungspunkte (maximal erreichbar sind 30 Punkte). Das Zuschlagskriterium Q2 (Bieterpräsentation) wird mit 20% gewichtet. Die Bewertung der Bieterpräsentation richtet sich an der Bewertungstabelle der Bieterpräsentation (vgl. Anlage B-03.L2 und B-03.L3). Die Leistungspunkte (maximal erreichbar sind 10 Punkte) der Inhalte der jeweiligen Präsentation und die jeweilige Gesamtsumme der Leistungspunkte werden anhand der Angaben der Inhalte zu den Bewertungskriterien unter 3b Qualität (Punkt 3.3 Bieterpräsentation) der Wertungsmatrix (Anlage B-03.L2 und B-03.L3) ermittelt. Der Erfüllungsrad der Wertungspunkte ist der Wertungsmatrix zu entnehmen. Die wesentlichen Punkte aus der Wertungsmatrix für die Bieterpräsentation sind der Ziffer 2.4.2 des Verfahrensleitfadens für den Leistungswettbewerb zu entnehmen. HINWEIS: Für Los 1 erfolgt die Zuschlagswertung ausschließlich auf Grundlage der angebotenen Tages-pauschalen. Unabhängig davon sind die im Rahmen von Los 2 und/oder Los 3 eingereichten Konzeptlösungen sowie die im Rahmen der Präsentation dargestellte methodische Vorgehensweise bei späteren Einzelabrufen im Rahmen dieses Rahmenvertrags umzusetzen bzw. im Rahmen von Los 1 zu übertragen, sofern der jeweilige Einzelabruf keine abweichenden Anforderungen enthält. Dies stellt keine zusätzliche Eignungs- oder Zuschlagsanforderung im Sinne der Los-1-Wertung dar, sondern konkretisiert lediglich die vertragliche Leistungserwartung auf Basis bereits nachgewiesener Qualität.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- 23.07.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer DU Diederichs AG & Co. KG2 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 334 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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