Deutschland – Softwarepaket und Informationssysteme – Beschaffung zusätzlicher Lizenzen der Virtualisierungssoftware des Herstellers VMware LLC
ITSG GmbH
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Beschreibung
Die ITSG GmbH („ITSG“) ist die Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung und Auftraggeber gemäß § 99 Nr. 2 lit. a) GWB. Die ITSG entwickelt und optimiert Datenaustauschverfahren im Auftrag aller Krankenkassen und deren Organisationen. Mit speziellen Produkten und Dienstleistungen werden die Standardisierung und Normierung des Datenaustauschs in der gesetzlichen Krankenversicherung und die Datenverarbeitung im Auftrag der Krankenkassen und ihrer Verbände unterstützt. Die ITSG beabsichtigt, für die bereits bestehende IT-Umgebung zusätzliche Lizenzen der Virtualisierungssoftware des Herstellers VMware LLC zu beschaffen und hierfür unmittelbar einen Vertrag über die Bereitstellung der Lizenzen zu schließen. Die ITSG ist dabei der Ansicht, in der gegebenen Konstellation abweichend vom Grundsatz der Produktneutralität eine Produktfestlegung unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 31 Abs. 6 VgV und der aktuellen Rechtsprechung gerechtfertigt ist (EuGH, Urteil vom 09.01.2025 – C-578/23; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.08.2022 – VII-Verg 53/21; VK Bund, Beschluss vom 08.03.2022 – VK 2-16/22; OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.07.2021 – 19 Verg 2/21; BayObLG, Beschluss vom 25.03.2021 – Verg 4/21; OLG Rostock, Beschluss vom 25.11.2020 – 17 Verg 1/20; OLG Celle, Beschluss vom 31.03.2020 – 13 Verg 13/19). Danach ist eine Produktfestlegung sachlich gerechtfertigt, wenn objektiv nachvollziehbare, produktbezogene und strategische Gründe gegeben sind, die im Interesse von IT-Systemsicherheit und -funktion, Ausfallsicherheit, Datenintegrität, Verfügbarkeit, Kompatibilität mit der bestehenden IT-Systemlandschaft und Wirtschaftlichkeit eine langfristige, möglichst problem- und risikofreie Nutzung gewährleisten sollen. Dabei muss die ITSG, die als IT-Dienstleister u.a. Lösungen für die gesetzlichen Krankenkassen anbietet und mit der Verarbeitung von Versichertendaten betraut ist, sicherheitsrelevante Leistungen gegenüber den Krankenkassen erbringt, jedw
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Facility Management & Gebäudetechnik
Ausschreibung für Unterhaltsreinigungsdienste für Liegenschaften der Bundesagentur für Arbeit.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Direktvergabe-Ankündigung Sie sind hier oev
Geplante Direktvergabe (VEAT) — 10 Tage Stillhaltefrist
2 Veröffentlichungen
- 04.03.2025 Auch in TED EU publiziert aktuell
- 28.02.2025 Original-Veröffentlichung
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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